"Bezahlbarer Wohnraum auch im Jahr 2010"
Der zu Beginn zu zahlende Zinsbetrag liegt teils deutlich unter dem Kapitalmarktniveau. Alternativ ist bei kleineren Modernisierungen mit einem förderfähigen Kostenaufwand bis 10.000 € auch ein Investitionszuschuss bis maximal 2.500 € möglich.
Die Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen erfolgt bei Einhaltung der jeweiligen Mietobergrenzen. Förderart und Umfang entspricht der Modernisierungsförderung von selbst genutztem Wohnraum.
Das Land unterstützt den Neubau, Umbau, Ausbau, die Umwandlung und die Erweiterung von Mietwohnungen, sowie den Neubau von Wohnungen des Betreuten Wohnens mit niedrig verzinslichen Bau- und Zusatzdarlehen. Der anfängliche Zinssatz beträgt 1% jährlich. Bestehende Mietwohnungen können mit einem einmaligen Zuschuss gefördert werden, wenn sich der Förderempfänger hierbei verpflichtet, nur an Haushalte, die die vorgegebenen Einkommensgrenzen einhalten, zu vermieten und nicht mehr als die vereinbarte Miete zu fordern, die regelmäßig unterhalb des Marktmietenniveaus liegt.
Quelle: Pressemeldung Stadt Mainz
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