Wohn-Riester hilft bei der Baufinanzierung

04.11.2011 | Mainz
Eine eigene Wohnung oder gar ein eigenes Haus ist mit einer der besten Altersvorsogen die man treffen kann. Entweder man kann im Rentenalter mietfrei wohnen und damit die Lebenshaltungskosten um bis zu 40% senken, oder man hat zusätzliche Einkünfte durch die Vermietung der Immobilie. So oder so, man hat im Alter ein schönes Zubrot, und benötigt weniger Einkommen durch die gesetzliche Rentenversicherung um seinen Lebensstandard zu halten.

Wohn-Riester ist derzeit das Zauberwort, dass uns in der Werbung und in Polit-Talk Sendungen zugerufen wird. Das Zaubermittel zur eigenen Immobilie.

Riester Förderung für Immobilienerwerb

Die Riester Förderung wurde geschaffen um eine Rentenlücke zu schließen. Staatlich gefördert können Arbeitnehmer einen Teil ihres Einkommens in eine Riester geförderte Rentenversicherung einzahlen und erhalten vom Staat Zulagen direkt in den Riester-Vertrag gezahlt. Diese Förderungen (Grundzulage und evtl. eine Kinderzulage) dürfen nun auch verwendet werden um damit eine selbstgenutzte Immobilie zu finanzieren. Die Beiträge und Zulagen von Wohn-Riester Verträgen gehen in diesem Fall nicht erst auf ein Sparkonto bei dem jeweiligen Finanzunternehmen sondern sie werden direkt genutzt um ein Darlehen zu tilgen. Grundsätzlich war schon zum Start der Riester-Verträge geplant eine Nutzung zum Immobilienkauf zu ermöglichen, die Grundvoraussetzungen dazu waren allerdings mehr als schwierig zu erfüllen, wodurch diese Möglichkeiten nur in den seltensten Fällen genutzt wurden.

Wohnriester beantragen ist einfach

Einen Wohn-Riester Sparvertrag kann jeder Angestellte beantragen, der den Wunsch hat bald oder später eine Immobilie zur eigenen Nutzung zu erwerben. Das Kapital aus dem Sparvertrag kann bei der Bank, die die Finanzierung der Immobilie übernehmen soll, als Eigenkapital angegeben werden. Neben den direkten Zulagen gibt es darüber hinaus ja auch noch den Steuervorteil, den ein Riester-Sparvertrag mit sich bringen kann. Die Eigenleistung kann in der Steuererklärung angegeben werden und trägt zur Senkung der Steuerlast bei.

Quelle: Pressemeldung Doppelklicker.de

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