Berufseinsteiger-Bonus

In jungen Jahren fürs Alter vorsorgen und für die eigenen vier Wände sparen – das ist mit der Riester-Rente bequem möglich. Denn der Staat unterstützt junge Leute mit dem Berufseinsteiger-Bonus: Diese einmalige Zahlung soll Berufseinsteiger dazu bewegen, schon früh eine Riester-Rente abzuschließen. Der Berufseinsteiger-Bonus ist Teil des Eigenheimrentengesetz und beträgt derzeit 200 Euro. Der Berufseinsteiger-Bonus wird einmalig gewährt und mit der Grundlage dem Riester-Vertrag zugeordnet.

Um in den Genuss des Berufseinsteiger-Bonus zu kommen, sind allerdings einige leichte Voraussetzungen zu erfüllen: Der Vertragspartner muss unmittelbar zulageberechtigt sein, außerdem darf er im Jahr des Abschlusses nicht älter als 25 sein – ältere Riester-Sparer können nicht mehr vom Berufseinsteiger-Bonus profitieren. Zudem darf der Mindesteigenbetrag für den Berufseinsteiger-Bonus nicht unterschritten werden. Außerdem kommen nur diejenigen Riester-Sparer in den Genuss des Berufseinsteiger-Bonus, wenn sie vor dem 31. Dezember 1982 geboren sind. Der Berufseinsteiger-Bonus muss nicht gesondert beantragt werden, er wird bei berechtigten Personen automatisch im ersten Sparjahr gewährt.

Der Berufseinsteiger-Bonus ist ein wichtiges Argument für eine Riester-Rente, vor allem für junge Menschen. Denn sie sollten frühzeitig eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen, weil die gesetzliche Rente allein nicht mehr ausreicht. Wer seinen gewohnten Lebensstandard im Alter halten möchte, sollte über eine Riester-Rente nachdenken – der Berufseinsteiger-Bonus erleichtert diese Entscheidung sicher.


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