Betriebliche Altersversorgung

Schon heute fürs Alter vorsorgen – wer ein regelmäßiges Einkommen hat und einen Teil seines Gehaltes für die Altersvorsorge zurück legt, kann sich von seinem Chef mit zusätzlichen Beträgen helfen lassen. Die betriebliche Altersversorgung ist eine wichtige Säule bei der Vorbereitung des Rentenalters.

Das Prinzip der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist denkbar einfach: Der Arbeitgeber gewährt seinem Arbeitnehmer zusätzliche Versorgungsleistungen. Viele Chefs nutzen dieses Mittel, um ihre Mitarbeitenden langfristig zu binden und für gute Leistungen zu belohen. Außerdem sind die Gehaltsanteile, die in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden, nicht sozialversicherungspflichtig. Sie können zudem als Betriebsausgaben ausgewiesen werden.

Auch für Arbeitnehmer bietet die betriebliche Altersversorgung zahlreiche gewichtige Vorteile – er kann hierbei steuer- und sozialversicherungsrechtliche Entgeltanteile sparen. Die künftigen Rentner profitieren von niedrigeren Steuersätzen, weil die späteren Versorgungsleistungen voll steuerüflichtig sind, die Einkünfte im Alter aber geringer sind als in der Ansparphase.

Viele Arbeitnehmer wissen allerdings gar nicht, dass sie einen rechtlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge haben. Viele Unternehmen vermitteln ihren Beschäftigten mindestens einen „externen Finanzierer“ von Betriebsrenten.

Die betriebliche Altersvorsorge funktioniert unkompliziert: Ein Teil des Gehalts, beispielsweise der Monatslohn oder Sonderzahlungen, wird in die betriebliche Vorsorge umgewandelt. Weil der Beitrag sofort vom Gehalt abgezogen wird, sinkt die Steuerlast. Als betriebliche Altersvorsorge lässt sich auch ein Riester-Vertrag besparen.


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