Mit dem BGH-Urteil wurde das Symmetriegebot in der Vertragsgestaltung gefestigt und einseitige Reduzierungen des Rentenfaktors in fondsgebundenen Riester-Verträgen untersagt. Frühere Verfahren gegen Zurich mündeten in vergleichbaren Entscheidungen. AXA und LPV sehen sich aktuell ähnlichen Klagen gegenüber. Sparer haben nun das Recht, ihre Verträge auf unwirksame Klauseln hin zu untersuchen, eine Neuberechnung zu beantragen und finanzielle Ausgleiche einzufordern. Verbraucherzentralen beraten die Betroffenen und fordern künftig verbraucherfreundlichere, faire, standardisierte, nachhaltige Vorsorgestandards.

