Das BFH-Urteil II R 27/23 verdeutlicht, dass im Erbschaftsteuerverfahren zur Steuerbefreiung für ein Familienheim nicht ausschließlich das Gebäudegrundstück relevant ist, sondern im Einzelfall auch Garten- und Wegebereiche als Teil der wirtschaftlichen Einheit zu berücksichtigen sind. Auf diese Weise lässt sich der steuerfreie Wert beträchtlich erhöhen. Der Bundesfinanzhof unterstreicht zudem, dass Einwendungen gegen die Feststellungsergebnisse frühzeitig vor Abschluss des Verfahrens eingereicht werden sollten, um mögliche Verluste und Rechtsnachteile vollständig zu vermeiden.