Die Fachgesellschaften DMSG und das MS-Register bewerten den aktuellen Gesetzentwurf zum Medizinregistergesetz grundsätzlich positiv, da er die Einrichtung und Qualifizierung medizinischer Register vereinheitlicht. Allerdings bemängeln sie überhöhte Dokumentationspflichten, fehlende Flexibilität beim Datenzugang und insuffiziente Budgetzuschüsse. In ihrer umfassenden Stellungnahme plädieren Alexander Stahmann und Kolleginnen für strafferes Meldewesen, eine verbindliche Grundfinanzierung in Form eines Registerfonds sowie eine erweiterte, datenschutzkonforme Verknüpfung mit Sektorendaten nach GNDG und EHDS-Verordnung, kontinuierlich unter strengen Qualitätsauflagen transparent.

