Nach Angaben der uniVersa Versicherung dürfen Sparer ihre Zahlungen in die erste Altersvorsorgeschicht bis zu einer Obergrenze von 30.826 Euro im Jahr als Sonderausgaben anführen. Dies schließt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ebenso ein wie private fondsgebundene Rürup-Renten. In der betrieblichen Vorsorge sind bis zu 8.112 Euro steuer- und sozialabgabenfrei möglich, inklusive Zuschuss vom Arbeitgeber. Der Freibetrag für krankenversicherungsfreie Betriebsrenten liegt bei 197,75 Euro monatlich und entlastet damit Kapitalabfindungen bis 23.730 Euro.