Im Rahmen eines neuen Maßnahmenpakets zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland hat die Bundesregierung die Förderbedingungen des Kreditprogramms „Wohneigentum für Familien“ verbessert. Die KfW, die im Auftrag des BMWSB handelt, führt diese Änderungen durch. Eine der Hauptänderungen betrifft die Einkommensgrenze, die Familien mit einem Kind zur Nutzung des Programms berechtigt. Diese Grenze wurde von 60.000 EUR auf 90.000 EUR angehoben. Bei jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 EUR. Zudem wurden die Kredithöchstbeträge, die von der Anzahl der Kinder abhängen, um bis zu 35.000 EUR erhöht.