Direktversicherung

Im Bereich der Riester-Verträge gibt es viele Fachbegriffe, die Sparern die Entscheidung für eine bestimmte Absicherung erschweren. Zu lesen ist beispielsweise immer wieder von einer „Direktversicherung“. Dahinter verbirgt sich nach dem deutschen Arbeits- und Steuerrecht ein Lebensversicherungsvertrag. Dieser wird vom Arbeitgeber auf das Leben seines Mitarbeitenden abgeschlossen. Im Todesfall profitiert aber nicht die Firma, sondern die Familie des Verstorbenen. Die Direktversicherung gilt als mögliche Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung.

Die staatliche Rente reicht längst nicht mehr aus, sodass Bürger in Deutschland nach Alternativen suchen müssen – neben der privaten Vorsorge per Riester-Vertrag hat sich auch die betriebliche Altersversorgung als verlässliche Säule herausgestellt. Hier kommt das Unternehmen für einen Teil der Altersvorsorge auf. Entsprechende Leistungen werden oft zur Mitarbeiterbindung eingesetzt, außerdem kann der Chef durch die Unterstützung einen Teil der Sozialabgaben und Steuern sparen.

Besonders im Bereich der Riester-Rente kommt der Direktversicherung eine wichtige Rolle zu – die Rentenversicherung als Direktversicherung ist in vielen Unternehmen die einzige Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge, weil die meisten Unternehmen nicht an Pensionsfonds oder Pensionskassen angeschlossen sind. Sie können ihren Mitarbeitern mit einer Rentenversicherung jedoch alle Vorzüge der Riester-Rente bieten.

Eine solche Direktversicherung bietet vor allem für privatversicherte Arbeitnehmer einige Vorteile. Sie müssen beispielsweise in der Auszahlphase keinen Beitrag für die Krankenkasse aufwenden, anders als in der gesetzlichen Krankenkasse. Besonders wenn der Arbeitgeber den Beitrag oder zumindest einen Teil des Beitrages für die Direktversicherung übernimmt, ist sie für Mitarbeitende als Bestandteil der Altersvorsorge unverzichtbar und wertvoll.


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