Riester und Rürup

Wenn von der „Riester-Rente“ die Rede ist, fällt neben dem Namen des früheren Bundesministers für Arbeit Walter Riester ein weiterer Name: Die Basisrente wird in Deutschland auch aus „Rürup-Rente“ genannt. Ihren Namen hat sie von dem Ökonomen Bert Rürup erhalten, der die Rente im Jahr 2005 konzipiert hat. Sie wurde zur Ergänzung des bisherigen Dreigestirns mit betrieblicher Altersvorsorge, Riester-Rente und klassischer Rentenversicherung eingerichtet.

Die Basisrente ist eine attraktive Alternative für alle Personen, die in der Ansparphase ein Einkommen jenseits der Höchstgrenzen haben oder aus anderen Gründen keine Riester-Rente in Anspruch nehmen können. Basisrenten sind stets zu „verrenten“, dies heißt dass das Kapital nur ratenweise ausgezahlt werden darf. Die Rürup-Rente wird vor allem von Wohlhabenden nachgefragt, also solche Personen, die viel verdienen und hohe Steuern abführen müssen. Sie profitieren stärker von den Steuervorteilen, die durch die Rürup-Rente entstehen. Allerdings können auch Angestellte und Beamte einen Rürup-Vertrag abschließen.

Wer sich für die Rürup-Rente entscheidet, kann zwischen drei Anlageformen wählen – neben der fondsgebundenen Versicherung (Fondspolice) ist auch ein Fondssparplan möglich, daneben auch eine klassische Rentenversicherung, bei der die Versicherer die Kundenbeiträge sicherheitsorientiert investieren. Die Rürup-Rente wird ausschließlich von privaten Institutionen angeboten. Die Anteile der Aufwendungen, die als Sonderausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden können, steigt von Jahr zu Jahr – von 76 Prozent im Jahr 2013 bis zu 100 Prozent im Jahr 2025. Diese Grenzen gelten allerdings nur bis zum Höchstbetrag von 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei Verheirateten.


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