Eigenheimrente

Im Volksmund wird sie nur „Wohn-Riester“ genannt, doch streng genommen heißt die Initiative, mit der die Politik den Deutschen eigenen Wohnbesitz schmackhaft machen möchte, „Eigenheimrente“. Die Idee dahinter ist denkbar einfach – wer im Alter eine eigene Wohnung oder sogar ein Haus besitzt, spart sich die Mietzahlungen und hat mehr Geld, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Die Eigenheimrente ist längst zu einer wichtigen Säule der Altersvorsorge in Deutschland geworden. Gefördert wird beispielsweise eine Wohnung innerhalb eines eigenen Hauses, eine Eigentumswohnung, Genossenschaftswohnungen und sogar Dauerwohnrechte – also praktisch alle Wohnformen, die eine langfristige Sicherheit bieten und Mietkosten sparen helfen.

Nachdem ein Riester-Vertrag über eine Eigenheimrente abgeschlossen wurde, können die Sparer wahlweise zu drei Viertel oder den kompletten steuerlich geförderten Sparbetrag für den Kauf oder Bau des neuen Heimes verwenden. Es gibt keine Pflicht zur Rückzahlung des entnommenen Betrages. Allerdings ist es nötig, den Betrag zeitnah zu der baulichen Maßnahme anzufordern.

Eine weitere Ergänzung der Eigenheimrente besteht in der Förderung der Tilgungsleistungen bei Darlehensverträgen und (Kombi-) Bausparverträgen für den Erwerb von Wohneigentum. Entsprechende Zulagen können in vollem Umfang für die Tilgung des Darlehens genutzt werden.

Sparer sollten bei der Eigenheimrente allerdings bedenken, dass das in der Erwerbsphase steuerlich geförderte Kapital im Rentenalter nachgelagert besteuert wird. Hierfür wird ein sogenanntes „Wohnförderkonto“ eingerichtet – hierüber werden alle entnommenen Kapitalbeträge, Tilgungen und Zulagen ermittelt und mit zwei Prozent pro Jahr verzinst. Wer das Rentenalter erreicht, muss sich entscheiden: Die Besteuerung ist wahlweise über bis zu 25 Jahre oder einmalig möglich – hier werden allerdings nur 70 Prozent der Summe besteuert.


Bildnachweis: © rgbstock.com – mSDveGG Ayla87