Kündigung des Riester-Vertrags

Die Kündigung des Riester-Vertrages ist durchaus möglich. Allerdings verlieren die Sparer dann alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile. Bei einer Kündigung des Riester-Vertrages kommen also möglicherweise massive Rückzahlungen auf die Riester-Sparer zu. Die Kündigung des Riester-Vertrages sorgt also in fast allen Fällen für empfindliche Verluste. Weil die Kündigung dem Grundgedanken der Altersvorsorge widerspricht, liegt eine sogenannte „schädliche Verwendung“ vor.

Bei der Kündigung des Riester-Vertrages sind einige Details zu beachten. So wirkt sich eine Kündigung des Riester-Vertrages in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss besonders stark aus, weil in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit alle Abschlusskosten für die komplette Vertragslaufzeit aus dem Vertragsguthaben bestritten werden. Zurückgezahlt werden müssen allerdings ausschließlich die Zuschüsse und Steuervorteile, die bis zum Stichtag der Kündigung erzielt wurden. Außerdem können Bearbeitungsgebühren für die Kündigung dazu kommen. Und eine Versteuerung der bisher erzielten Zinserträge kommt auch noch dazu.

Sparer sollten in jedem Fall genau überlegen, ob eine Kündigung des Riester-Vertrages wirklich nötig ist. Meist gibt es Alternativen zu einer Kündigung des Riester-Vertrages, beispielsweise eine Herabsetzung der Raten oder ein Ruhen des Vertrags erwirken – dies wird nicht als „schädliche Verwendung“ verstanden, sodass die sonstigen Sanktionen wie bei einer Kündigung nicht greifen. Alternativ könnten Sparer auch den Riester-Anbieter wechseln, wenn beispielsweise die Raten nicht mehr bezahlt werden können.


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