Rentenantrag: Professionelle Unterstützung verhindert Nachforderungen

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Das Hessische Landessozialgericht (LSG) Darmstadt hat in einem aktuellen Urteil vom 20. März 2024 (L 5 R 121/23) festgestellt, dass Rentnerinnen und Rentner ihre Angaben im Rentenantrag gewissenhaft überprüfen sollten. Ein Rentner wurde in diesem Fall aufgrund einer unvollständigen Angabe in seinem Rentenantrag aus dem Jahr 2009 mit einer Nachforderung der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von über 80.000 Euro konfrontiert.

Rentner verschweigt im Rentenantrag den Bezug von Verletztenrente

Im vorliegenden Fall hatte der Rentner aufgrund eines Arbeitsunfalls seit den 1960er-Jahren eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezogen. Allerdings gab er im Jahr 2009 in seinem Rentenantrag nicht an, dass er bereits eine Verletztenrente bezieht.

Im Allgemeinen werden beide Renten angerechnet und gekürzt, wenn der Freibetrag überschritten wird. Da die DRV jedoch nicht über den Bezug der Verletztenrente informiert wurde, erfolgte keine Kürzung. Erst 2018 erfuhr die DRV von der Erhöhung der Verletztenrente durch die zuständige Berufsgenossenschaft und kürzte die Rente rückwirkend. Nun fordert sie die zu viel ausgezahlte Rente in Höhe von über 80.000 Euro vom Rentner zurück.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Rentner grob fahrlässig gehandelt hat, indem er die Verletztenrente nicht im Rentenantrag angegeben hat. Da grobe Fahrlässigkeit vorliegt, greift in diesem Fall keine Verjährung, wodurch die Rückforderung der überzahlten Rente in Höhe von 80.000 Euro gerechtfertigt ist.

Rentenantrag: Professionelle Unterstützung für fehlerfreie Angaben empfohlen

Das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts unterstreicht die Bedeutung, alle relevanten Informationen im Rentenantrag anzugeben. Insbesondere Rentenempfänger, die sowohl eine Verletztenrente als auch eine Altersrente beziehen, sollten bei der Antragstellung äußerst genau sein. Die Deutsche Rentenversicherung fragt ausdrücklich nach weiteren Leistungen, die immer vollständig und korrekt angegeben werden müssen. Wer dieser Mitteilungspflicht nicht nachkommt, handelt grob fahrlässig und muss mit möglichen Nachzahlungen seitens der Rentenversicherung rechnen.

Wenn Sie Ihren Rentenantrag stellen, ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Rentenberater wie Andreas Islinger von Ecovis beraten zu lassen. Eine qualifizierte Beratung kann Ihnen helfen, mögliche Rückzahlungen zu verhindern und Ihre finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Investieren Sie daher in eine professionelle Unterstützung, um mögliche Risiken zu minimieren.

Sicherheit für die Zukunft: Präzise Angaben im Rentenantrag sind unerlässlich

Das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts unterstreicht die Bedeutung von genauen und vollständigen Angaben im Rentenantrag. Wenn dies vernachlässigt wird, handelt man grob fahrlässig und muss mit möglichen Rückforderungen seitens der Rentenversicherung rechnen. Rentenbezieher sollten daher bei der Antragstellung äußerst sorgfältig vorgehen und im Zweifelsfall auf professionelle Unterstützung zurückgreifen. Eine kompetente Beratung kann vor erheblichen Rückzahlungsforderungen schützen und eine solide Zukunftssicherheit gewährleisten.

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