Wohn Riester

Eine eigene Immobilie ist sicher einer der größten Träume vieler Deutschen. Und dieser Traum ist gar nicht so unerreichbar, wenn er mit den Möglichkeiten des Wohn-Riester kombiniert wird. Denn der Staat fördert im Rahmen des Wohn-Riester den Erwerb einer Immobilie zur Eigennutzung. Auf diesem Weg können Bausparer tausende Euro sparen.

Die Zusatzrente als Wohn-Riester bietet viele Vorteile – so ist Geld aus einem Wohn-Riester-Vertrag auch für Umbaumaßnahmen zum altersgerechten Wohnen möglich. Eine Vermietung der Immobilie ist unter Umständen möglich, ohne Fördergelder zu riskieren, wenn der Sparer innerhalb von fünf Jahren eine neue Immobilie zur Eigennutzung kauft.

Allerdings sind beim Wohn-Riester einige Details zu beachten: So musste bislang beispielsweise eine Entnahme aus dem Riester-Vertrag im zeitlich unmittelbaren Zusammenhang mit dem Kauf oder dem Bau einer selbstgenutzten Immobilie stehen oder zur Entschuldung einer Wohnung dienen. Diese Regel wurde nun gelockert, so dass künftig für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung jederzeit Kapital aus dem Riester-Vertrag entnommen werden.

Das Vorsorge-Modell, welches im Volksmund als „Wohn-Riester“ bezeichnet wird, dürfte künftig an Bedeutung gewinnen. Denn auf diesem Weg können Sparer nicht nur fürs Alter vorsorgen, sondern nebenbei auch ein eigenes Haus oder eine Wohnung ansparen und so im Alter auf Mietzahlungen verzichten. Korrekter wäre allerdings der Begriff „Eigenheimrente“ – so heißt das Konstrukt im Gesetzestext. Um in den Genuss von Wohn-Riester zu kommen, bietet sich entweder ein Wohn-Riester Bausparvertrag an oder Immobiliendarlehen als Wohn-Riester Darlehen.


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