Doppelbesteuerung Rente: Definition, gesetzliche Vorgaben, Höhe und alles, was man wissen muss

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Doppelbesteuerung Rente: Definition, gesetzliche Vorgaben, Höhe und alles, was man wissen muss

Die Problematik der Doppelbesteuerung der Rente hat sich bereits seit einiger Zeit abgezeichnet und betrifft immer mehr Rentner. Angesichts dieser Entwicklung sah sich die Politik in der Verantwortung, Schritte zu unternehmen, um das Problem zu lösen. Dies sollte in zwei aufeinanderfolgenden Schritten erfolgen, und auch im Jahr 2023 sind weitere Anpassungen geplant, um der Doppelbesteuerung entgegenzuwirken und gleichzeitig Verfassungswidrigkeiten zu verhindern.
Die Doppelbesteuerung der Rente tritt auf, wenn Rentner sowohl während ihrer Erwerbsphase als auch im Ruhestand Steuern auf ihre Renteneinkünfte zahlen müssen. Dies geschieht, weil die Beiträge zur Rentenversicherung während der Arbeitsjahre bereits versteuert wurden. Die zusätzliche Besteuerung der Rentenauszahlungen wird oft als ungerecht empfunden, da sie zu einer doppelten Steuerlast führt.
Die Politik hat erkannt, dass diese Doppelbesteuerung der Rentner finanziell belastet und hat daher Maßnahmen ergriffen, um diese Problematik zu minimieren. In den kommenden Jahren werden schrittweise Änderungen im Steuerrecht umgesetzt, um die Rentenbesteuerung fairer zu gestalten und sicherzustellen, dass Rentner nicht übermäßig belastet werden.
Im Jahr 2023 sollen weitere Anpassungen erfolgen, um die Doppelbesteuerung der Rente zu reduzieren und die Rentner zu entlasten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Rentenversicherung ein finanziell tragfähiges und gerechtes System bleibt, von dem die Menschen im Alter profitieren können.
Erhöhter Steuersatz für frischgebackene Rentner ab 2024Definition: Was ist eine Doppelbesteuerung der Rente?Doppelbesteuerung der Rente: Auswirkungen auf bestimmte RentnergruppenAktuelle Regelungen zur Doppelbesteuerung

Erhöhter Steuersatz für frischgebackene Rentner ab 2024

„Für Neurentner im Jahr 2024 wird eine höhere Steuerlast auf ihre Rente zukommen. Ab Januar 2024 wird der zu versteuernde Anteil der Rente von 83 Prozent auf 84 Prozent steigen.

Dies bedeutet, dass 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei bleiben. Diese Änderung betrifft jedoch keine Bestandsrenten.

Die Gesetzgebung beabsichtigt, den steuerpflichtigen Rentenanteil rückwirkend ab 2023 schrittweise um jeweils einen halben Prozentpunkt zu erhöhen. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht finalisiert.“

Definition: Was ist eine Doppelbesteuerung der Rente?

Rentner haben in der Zeit ihres Erwerbslebens Rentenbeiträge abgeführt. Auf diese wiederum mussten sie Steuern zahlen. Wenn dann die Rente ausgezahlt und erneut besteuert wird, spricht man von einer Doppelbesteuerung.

Relevant ist dabei zum einen der steuerfreie Anteil der Rente bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung sowie die Summe der gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung aus dem Einkommen, welches bereits versteuert wurde. Sofern der steuerfreie Rentenzufluss niedriger ist als die versteuerten Beiträge, kann von einer Doppelbesteuerung gesprochen werden. Auf einen Teil der Rentenbeiträge wird damit noch einmal eine Steuer fällig. Eine generelle Doppelbesteuerung liegt derzeit nicht vor.


Doppelbesteuerung der Rente: Auswirkungen auf bestimmte Rentnergruppen
Doppelbesteuerung der Rente: Auswirkungen auf bestimmte Rentnergruppen
Die Mehrheit der Rentner wird von der Doppelbesteuerung nicht betroffen sein. Vor allem diejenigen, die eine so niedrige Rente beziehen, dass sie darauf keine Steuern zahlen müssen, können aufatmen.
Laut Bundesfinanzhof sind derzeit diese Personengruppen von der Doppelbesteuerung bedroht:
  • Rentner, die ihre Rente erst seit Kurzem beziehen
  • frühere Selbstständige
  • ledige Senioren ohne Hinterbliebenenrente
  • Männer aufgrund der statistisch niedrigeren Lebenserwartung
Aktuelle Regelungen zur Doppelbesteuerung
Der Koalitionsvertrag der Regierung sieht vor, dass die Rentenbeiträge schon ab 2023 zu 100 Prozent steuerlich absetzbar sein sollen. Sie werden als Sonderausgaben geführt. Der steuerpflichtige Anteil der Rente soll jährlich nur um höchstens 0,5 Prozent steigen, eine Vollbesteuerung der Rente würde demnach erst im Jahr 2058 erreicht werden können.
Das bedeutet, dass sich alle Rentenbeiträge schon in 2023 bei der Steuererklärung ansetzen lassen. Außerdem werden bei einem Renteneintritt im Jahr 2040 nur 91 Prozent der Bezüge versteuert und nicht mehr die vollen 100 Prozent. Eine Doppelbesteuerung kann aber immer noch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Ein dritter Schritt ist daher vorgesehen. Wie genau dieser aussehen soll, ist bislang noch nicht geklärt.

Geburtsjahr Rentenaltererhöhung (in Monaten) Renteneintrittsalter Max. Monate für vorzeitigen Rentenbezug Abschlag bis (in Prozent)
vor 1947 0 65 Jahre 24 7,20
1947 1 65 Jahre, 1 Monat 25 7,50
1948 2 65 Jahre, 2 Monate 26 7,80
1949 3 65 Jahre, 3 Monate 27 8,10
1950 4 65 Jahre, 4 Monate 28 8,40
1951 5 65 Jahre, 5 Monate 29 8,70
1952 6 65 Jahre, 6 Monate 30 9,00
1953 7 65 Jahre, 7 Monate 31 9,30
1954 8 65 Jahre, 8 Monate 32 9,60
1955 9 65 Jahre, 9 Monate 33 9,90
1956 10 65 Jahre, 10 Monate 34 10,20
1957 11 65 Jahre, 11 Monate 35 10,50
1958 12 66 Jahre 36 10,80
1959 14 66 Jahre, 2 Monate 38 11,40
1960 16 66 Jahre, 4 Monate 40 12,00
1961 18 66 Jahre, 6 Monate 42 12,60
1962 20 66 Jahre, 8 Monate 44 13,20
1963 22 66 Jahre, 10 Monate 46 13,80
ab 1964 24 67 Jahre 48 14,4

Steuerliche Auswirkungen von Rentenerhöhungen: Ein Beispiel

Angenommen, Frau Müller geht im Jahr 2024 in den Ruhestand und erhält eine jährliche Rente von 20.000 Euro. Gemäß den aktuellen Steuergesetzen in ihrem Land werden Renten zu 80 Prozent besteuert. Das bedeutet, dass 16.000 Euro (80 Prozent von 20.000 Euro) ihrer Rente steuerpflichtig sind.

Frau Müller hat jedoch auch in einem anderen Land gearbeitet, das ebenfalls besteuerte Renten hat. Dort wird ihre Rente zu 70 Prozent besteuert. Das bedeutet, dass weitere 14.000 Euro (70 Prozent von 20.000 Euro) ihrer Rente in diesem Land steuerpflichtig sind.

In diesem Beispiel müsste Frau Müller also Steuern auf insgesamt 30.000 Euro ihrer Rente zahlen (16.000 Euro + 14.000 Euro), was die Doppelbesteuerung darstellt.

Wie viel Steuern sind Rentner im Jahr 2024 auf ihre Rente fällig?

Rentner, die 2024 in den Ruhestand gehen, müssen gemäß der Deutschen Rentenversicherung 84 Prozent ihrer Rente versteuern. Die verbleibenden 16 Prozent bilden den Rentenfreibetrag. Dies bedeutet, dass die steuerpflichtige Grundlage für die Rente im Jahr 2024 zu 84 Prozent berechnet wird, während 16 Prozent steuerfrei bleiben.

Welche Geburtsjahrgänge profitieren von der Doppelbesteuerung?

Eine Prognose für 2036 sieht eine jährliche Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze um 2,5 Prozent und eine jährliche Rentenerhöhung um 2 Prozent vor.

Laut Berechnungen würde der Jahrgang 1975 den größten Nutzen aus dieser Änderung ziehen. Insgesamt würde dieser Jahrgang über einen Zeitraum von 20 Jahren einen „Vorteil“ von 12.482 Euro verzeichnen.

Was sind die neuen Rentenbesteuerungsregelungen und wie wirken sie sich auf zukünftige Rentner aus?

Seit 2005 unterliegt die Rente schrittweise der Besteuerung, zunächst in Zwei-Prozent-Schritten und seit 2021 in Ein-Prozent-Stufen. Ab 2023 wird diese Progression auf 0,5-Prozent-Schritte verlangsamt. Im Jahr 2024 beträgt der Besteuerungsanteil für neue Rentner nicht mehr 84 Prozent, sondern nur noch 83 Prozent.

Die Zugangsrenten für das Jahr 2023 werden zu 82,5 Prozent besteuert. Gemäß dem Wachstumschancengesetz wird die vollständige Besteuerung von 100 Prozent erst erreicht, wenn die Rente im Jahr 2058 beginnt. Wir werden sehen, wie der Bundesrat am 22.03.24 entscheiden wird.

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