Doppelbesteuerung Rente: Definition, gesetzliche Vorgaben, Höhe und alles, was man wissen muss

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Doppelbesteuerung Rente: Definition, gesetzliche Vorgaben, Höhe und alles, was man wissen muss

Die Problematik der Doppelbesteuerung der Rente hat sich bereits seit einiger Zeit abgezeichnet und betrifft immer mehr Rentner. Angesichts dieser Entwicklung sah sich die Politik in der Verantwortung, Schritte zu unternehmen, um das Problem zu lösen. Dies sollte in zwei aufeinanderfolgenden Schritten erfolgen, und auch im Jahr 2023 sind weitere Anpassungen geplant, um der Doppelbesteuerung entgegenzuwirken und gleichzeitig Verfassungswidrigkeiten zu verhindern.
Die Doppelbesteuerung der Rente tritt auf, wenn Rentner sowohl während ihrer Erwerbsphase als auch im Ruhestand Steuern auf ihre Renteneinkünfte zahlen müssen. Dies geschieht, weil die Beiträge zur Rentenversicherung während der Arbeitsjahre bereits versteuert wurden. Die zusätzliche Besteuerung der Rentenauszahlungen wird oft als ungerecht empfunden, da sie zu einer doppelten Steuerlast führt.
Die Politik hat erkannt, dass diese Doppelbesteuerung der Rentner finanziell belastet und hat daher Maßnahmen ergriffen, um diese Problematik zu minimieren. In den kommenden Jahren werden schrittweise Änderungen im Steuerrecht umgesetzt, um die Rentenbesteuerung fairer zu gestalten und sicherzustellen, dass Rentner nicht übermäßig belastet werden.
Im Jahr 2023 sollen weitere Anpassungen erfolgen, um die Doppelbesteuerung der Rente zu reduzieren und die Rentner zu entlasten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Rentenversicherung ein finanziell tragfähiges und gerechtes System bleibt, von dem die Menschen im Alter profitieren können.
Erhöhter Steuersatz für frischgebackene Rentner ab 2024Definition: Was ist eine Doppelbesteuerung der Rente?Doppelbesteuerung der Rente: Auswirkungen auf bestimmte RentnergruppenAktuelle Regelungen zur Doppelbesteuerung

Erhöhter Steuersatz für frischgebackene Rentner ab 2024

„Für Neurentner im Jahr 2024 wird eine höhere Steuerlast auf ihre Rente zukommen. Ab Januar 2024 wird der zu versteuernde Anteil der Rente von 83 Prozent auf 84 Prozent steigen.

Dies bedeutet, dass 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei bleiben. Diese Änderung betrifft jedoch keine Bestandsrenten.

Die Gesetzgebung beabsichtigt, den steuerpflichtigen Rentenanteil rückwirkend ab 2023 schrittweise um jeweils einen halben Prozentpunkt zu erhöhen. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht finalisiert.“

Definition: Was ist eine Doppelbesteuerung der Rente?

Rentner haben in der Zeit ihres Erwerbslebens Rentenbeiträge abgeführt. Auf diese wiederum mussten sie Steuern zahlen. Wenn dann die Rente ausgezahlt und erneut besteuert wird, spricht man von einer Doppelbesteuerung.

Relevant ist dabei zum einen der steuerfreie Anteil der Rente bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung sowie die Summe der gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung aus dem Einkommen, welches bereits versteuert wurde. Sofern der steuerfreie Rentenzufluss niedriger ist als die versteuerten Beiträge, kann von einer Doppelbesteuerung gesprochen werden. Auf einen Teil der Rentenbeiträge wird damit noch einmal eine Steuer fällig. Eine generelle Doppelbesteuerung liegt derzeit nicht vor.


Doppelbesteuerung der Rente: Auswirkungen auf bestimmte Rentnergruppen
Doppelbesteuerung der Rente: Auswirkungen auf bestimmte Rentnergruppen
Die Mehrheit der Rentner wird von der Doppelbesteuerung nicht betroffen sein. Vor allem diejenigen, die eine so niedrige Rente beziehen, dass sie darauf keine Steuern zahlen müssen, können aufatmen.
Laut Bundesfinanzhof sind derzeit diese Personengruppen von der Doppelbesteuerung bedroht:
  • Rentner, die ihre Rente erst seit Kurzem beziehen
  • frühere Selbstständige
  • ledige Senioren ohne Hinterbliebenenrente
  • Männer aufgrund der statistisch niedrigeren Lebenserwartung
Aktuelle Regelungen zur Doppelbesteuerung
Der Koalitionsvertrag der Regierung sieht vor, dass die Rentenbeiträge schon ab 2023 zu 100 Prozent steuerlich absetzbar sein sollen. Sie werden als Sonderausgaben geführt. Der steuerpflichtige Anteil der Rente soll jährlich nur um höchstens 0,5 Prozent steigen, eine Vollbesteuerung der Rente würde demnach erst im Jahr 2058 erreicht werden können.
Das bedeutet, dass sich alle Rentenbeiträge schon in 2023 bei der Steuererklärung ansetzen lassen. Außerdem werden bei einem Renteneintritt im Jahr 2040 nur 91 Prozent der Bezüge versteuert und nicht mehr die vollen 100 Prozent. Eine Doppelbesteuerung kann aber immer noch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Ein dritter Schritt ist daher vorgesehen. Wie genau dieser aussehen soll, ist bislang noch nicht geklärt.

Jahr des Rentenbeginns Prozentualer Anteil Steuer Freibetrag in Prozent
Bis 2005 50 50
2006 52 48
2007 54 46
2008 56 44
2009 58 42
2010 60 40
2011 62 38
2012 64 36
2013 66 34
2014 68 32
2015 70 30
2016 72 28
2017 74 26
2018 76 24
2019 78 22
2020 80 20
2021 81 19
2022 82 18
2023 83 17
2024 84 16
2025 85 15
2026 86 14
2027 87 13
2028 88 12
2029 89 11
2030 90 10
2031 91 9
2032 92 8
2033 93 7
2034 94 6
2035 95 5
2036 96 4
2037 97 3
2038 98 2
2039 99 1
ab 2040 100 0

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