Rentner müssen mit einem niedrigeren Einkommen leben als in der Zeit der Erwerbstätigkeit. Dann noch die Doppelbesteuerung bei der Rente hinnehmen? Dies wäre verfassungswidrig.
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Doppelbesteuerung der Rente: Was das ist und wer davon betroffen wäre (Video)
Schon vor längerer Zeit wurde absehbar, dass das Problem der Doppelbesteuerung der Rente immer mehr Rentner treffen würde. Die Politik war gefordert, nachzubessern, was in zwei Schritten erfolgen sollte. Auch in 2023 soll es entsprechende Änderungen geben, um der Doppelbesteuerung entgegenzuwirken. Damit soll eine Verfassungswidrigkeit vermieden werden.
Definition: Was ist eine Doppelbesteuerung der Rente?
Rentner haben in der Zeit ihres Erwerbslebens Rentenbeiträge abgeführt. Auf diese wiederum mussten sie Steuern zahlen. Wenn dann die Rente ausgezahlt und erneut besteuert wird, spricht man von einer Doppelbesteuerung.
Relevant ist dabei zum einen der steuerfreie Anteil der Rente bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung sowie die Summe der gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung aus dem Einkommen, welches bereits versteuert wurde. Sofern der steuerfreie Rentenzufluss niedriger ist als die versteuerten Beiträge, kann von einer Doppelbesteuerung gesprochen werden. Auf einen Teil der Rentenbeiträge wird damit noch einmal eine Steuer fällig. Eine generelle Doppelbesteuerung liegt derzeit nicht vor.
Video: Müssen Rentner doppelt Steuern zahlen? Das ändert sich | Marktcheck SWR
Wer ist von der Doppelbesteuerung betroffen?
Die Mehrheit der Rentner wird von der Doppelbesteuerung nicht betroffen sein. Vor allem diejenigen, die eine so niedrige Rente beziehen, dass sie darauf keine Steuern zahlen müssen, können aufatmen.
Laut Bundesfinanzhof sind derzeit diese Personengruppen von der Doppelbesteuerung bedroht:
- Rentner, die ihre Rente erst seit Kurzem beziehen
- frühere Selbstständige
- ledige Senioren ohne Hinterbliebenenrente
- Männer aufgrund der statistisch niedrigeren Lebenserwartung
Höhe der Doppelbesteuerung
Seit dem Jahr 2005 steigt die Doppelbesteuerung der Rente schnell an und wird in 2023 ihren Höchstsatz von bis zu 23 Prozent erreichen.
Je länger die Zahl der Jahre, in denen Rentenbeiträge gezahlt wurden, ist, desto höher wird die doppelte Besteuerung.
Experten gehen davon aus, dass mindestens 20 Prozent der Rente doppelt besteuert werden können.
Bei Zahlung einer durchschnittlichen Rente können pro Jahr zwischen 1.000 und 1.100 Euro an Steuern anfallen.
Ausgehend von 20 Millionen Rentnern würde der Staat damit etwa 20 Milliarden Euro Steuern pro Jahr auf diesem Wege einnehmen.
Aktuelle Regelungen zur Doppelbesteuerung (Video)
Der Koalitionsvertrag der Regierung sieht vor, dass die Rentenbeiträge schon ab 2023 zu 100 Prozent steuerlich absetzbar sein sollen. Sie werden als Sonderausgaben geführt. Der steuerpflichtige Anteil der Rente soll jährlich nur um höchstens 0,5 Prozent steigen, eine Vollbesteuerung der Rente würde demnach erst im Jahr 2058 erreicht werden können.
Das bedeutet, dass sich alle Rentenbeiträge schon in 2023 bei der Steuererklärung ansetzen lassen. Außerdem werden bei einem Renteneintritt im Jahr 2040 nur 91 Prozent der Bezüge versteuert und nicht mehr die vollen 100 Prozent. Eine Doppelbesteuerung kann aber immer noch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Ein dritter Schritt ist daher vorgesehen. Wie genau dieser aussehen soll, ist bislang noch nicht geklärt.