Mandantenschutz sinkt, wenn Versicherer unabhängig Rechtsberatung selbst durchführen dürfen

0

Anlässlich der 96. JuMiKo machen Bundesrechtsanwaltskammer und regionale Anwaltsschränkungen deutlich, dass der bayerische Änderungsentwurf zum RDG die Neutralität der Rechtsberatung untergräbt. Sie weisen darauf hin, dass Rechtsschutzversicherer als gewinnorientierte Unternehmen interne Zielkonflikte in Kauf nehmen und Ratsucher nicht vollständig über Risiken informieren. Die bestehenden berufsrechtlichen Regelungen gewährleisten Unabhängigkeit, Schweigepflicht und Transparenz. Daher fordern die Kammern die Beibehaltung des aktuellen gesetzlichen Rahmens ohne Ausnahmen. Bund und Länder sollen den Vorschlag ablehnen.

Bayernplan zur RDG-Absenkung trifft erneut auf klare BRAK-Kritik bundesweit

Die 96. Tagung der Justizministerinnen und Justizminister bildet den Rahmen, in dem Bundesrechtsanwaltskammer und regionale Kammerpräsidenten die unverzichtbare Bedeutung des geltenden Rechtsdienstleistungsgesetzes betonen. Aufgrund zahlreicher Stellungnahmen auf Landesebene kritisiert die BRAK auf Bundesebene den bayerischen Vorstoß, der in ihren Augen die unabhängige anwaltliche Unterstützung unterminiert. Mit Hinweis auf Verbraucherschutz und berufsrechtliche Integrität fordern sie eine klare Zurückweisung des Vorschlags. Sie wenden sich eindringlich an Bund und Länder zur sofortigen Ablehnung.

Kostenbewusstsein der Versicherer kollidiert mit unabhängiger Rechtsberatung und Mandantenschutz

Sobald Rechtsschutzversicherer als gewinnorientierte Berater agieren, rücken Kostensenkung und Ertragssteigerung in den Vordergrund. Hierdurch entstehen systematische Interessenkonflikte, die Mandantinnen und Mandanten häufig unerwartet treffen, da sie nicht transparent kommuniziert werden. Versprochene Deckungszusagen erfordern oft mehrfaches Nachhaken, bevor sie verbindlich bestätigt werden. Dies beeinträchtigt die Verlässlichkeit des Rechtsschutzes und führt zu zusätzlichem Aufwand und Misstrauen auf Seiten der Versicherten, während Versicherer ihre wirtschaftlichen Ziele priorisieren und damit den Verbraucherschutz erheblich schwächen.

Anwaltliche Vertretung garantiert transparente Kostenübernahme und effizienten zielorientierten Mandantenschutz

Direkt durch Versicherer bereitgestellte Rechtsberatung führt zwangsläufig zu Interessenkonflikten zwischen wirtschaftlichem Gewinnstreben und Mandanteninteressen. Ratsucher können nicht darauf vertrauen, dass alle relevanten rechtlichen Optionen geprüft und gerichtlich durchgesetzt werden, wenn der Versicherer Kosten minimieren möchte. Daran gemessen stellt die unabhängige Vertretung durch Berufsrechtsanwälte eine unverzichtbare Garantie für Genauigkeit und Zielgenauigkeit rechtlicher Schritte dar. So bleibt der Zugang zu Rechtsschutz offen, verständlich und abgesichert.

Unabhängige Anwaltshilfe durch RDG-Pflichten garantiert hohe Rechtssicherheit und Verbraucherschutzqualität

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte handeln im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes nach fest definierten Berufsregeln, die ihre totale Unabhängigkeit garantieren, das Mandatsgeheimnis wahren und Interessenkonflikte systematisch ausschließen. Diese berufsrechtlichen Sicherungsmechanismen sind gesetzlich vorgeschrieben und gewährleisten eine transparente, qualitätsgesicherte Beratung. Versicherer als reine Wirtschaftsunternehmen ohne vergleichbare Berufsaufsicht besitzen nicht die gleichen Branchenschutzvorschriften, weshalb sie potenziell betriebswirtschaftliche Interessen höher bewerten. Das birgt Risiken für eine objektive Mandantenvertretung.

Wessels fordert Justizminister zu klarer Positionierung gegen bayerischen Vorstoß

Der Entwurf Bayerns, der der Rechtsschutzversicherung erweiterte Beratungsbefugnisse einräumen würde, wird von Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, als Geschenk zuungunsten der Mandantschaft bezeichnet. Er weist nachdrücklich darauf hin, dass das Versprechen, innerbetriebliche Separationen verhinderten Interessenkonflikte, nicht haltbar sei und lediglich eine Scheinlösung darstelle. Wessels fordert eine klare Ablehnung durch die Justizminister von Bund und Ländern, um unabhängigen Rechtsbeistand sicherzustellen.

Berufsrechtliche Vorgaben sichern Qualität und Transparenz in der Rechtsberatung

Mit der zielgerichteten Verteidigung des Rechtsdienstleistungsgesetzes gewährleistet die Bundesrechtsanwaltskammer eine konstante Qualität unabhängiger Rechtsberatung. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von klaren berufsrechtlichen Vorgaben, die Transparenz und Professionalität der anwaltlichen Tätigkeit sichern. Das Gesetz verhindert Interessenkonflikte und schützt Mandanten rigoros gegen wirtschaftliche Einflüsse. Gleichzeitig bleibt der Zugang zu juristischen Dienstleistungen unkompliziert und niederschwellig. So trägt die Initiative langfristig zur Stärkung des Verbraucherschutzes und des Vertrauens in die Anwaltschaft bei.

Lassen Sie eine Antwort hier