Versorgungsausgleich: Regelungen zur Aufteilung von Rentenansprüchen bei Scheidung

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Ein Ehevertrag kann für Paare von großer Wichtigkeit sein, um individuelle Regelungen für die Folgen einer Scheidung oder eines Todesfalls festzulegen. Die Ehepartner haben die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche Vereinbarungen sie in den Vertrag aufnehmen möchten. Häufig geht es dabei um die Aufteilung des Vermögens, die Änderung des Güterstands von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung oder die Regelung von Unterhalt und Versorgungsausgleich. Besonders für Paare, bei denen ein Partner selbständig ist und ein Unternehmen oder eine Praxis besitzt, kann ein Ehevertrag von großer Bedeutung sein. Denn bei einer Scheidung wird die Wertsteigerung des Unternehmens zwischen den Eheleuten aufgeteilt, was die Existenz des Betriebs gefährden kann. Interessanterweise muss ein Ehevertrag nicht zwingend vor der Hochzeit abgeschlossen werden, sondern kann auch nachträglich vereinbart werden.

Sittenwidriger Ehevertrag: Rechtliche Konsequenzen beachten

Um sicherzustellen, dass ein Ehevertrag rechtswirksam ist, ist mehr als das einfache Aufschreiben und Unterschreiben der einzelnen Punkte erforderlich. Gemäß § 1410 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss der Vertrag von einem Notar beurkundet werden. Darüber hinaus kann der Vertrag unwirksam sein, wenn er sittenwidrig ist, zum Beispiel wenn ein Partner den anderen über finanzielle Verhältnisse getäuscht oder zur Unterschrift gezwungen hat.

Der Notar erstellt in der Regel den Ehevertrag nach den individuellen Wünschen des Paares. Vor der Unterzeichnung sollte der Vertrag jedoch gründlich überprüft werden. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Ehevertrag nicht unwiderruflich ist und sich bei Änderungen der familiären Situation jederzeit flexibel anpassen lässt. Bei komplexen rechtlichen Fragen kann es ratsam sein, einen Anwalt für Beratung hinzuzuziehen.

Ohne Ehevertrag: Keine automatische Vermögensaufteilung bei Scheidung

Wenn Paare keinen Ehevertrag abschließen, greifen die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Gemäß § 1363 Abs. 1 leben verheiratete Paare in einer Zugewinngemeinschaft, wodurch das vor der Ehe erworbene Vermögen weiterhin dem jeweiligen Partner allein gehört.

Bei einer Scheidung wird der während der Ehe erworbene Vermögenszuwachs gleichmäßig zwischen beiden Partnern aufgeteilt. Das bedeutet, dass, wenn einer der Partner vor der Ehe eine Immobilie besaß, er auch nach der Eheschließung das alleinige Eigentum daran behält. Steigt jedoch der Wert der Immobilie während der Ehe, wird die Differenz bei einer Scheidung zwischen den Partnern aufgeteilt.

Keine Regelung im Ehevertrag: Aufteilung von Rentenansprüchen bei Scheidung

Ohne eine entsprechende Regelung im Ehevertrag werden bei einer Scheidung die Versorgungsanrechte wie Rentenansprüche aufgeteilt. Diese Regelung tritt in Kraft, wenn das Paar mindestens drei Jahre verheiratet war und das Ziel ist, beiden Partnern gleiche Versorgungsanrechte zu gewährleisten. Insbesondere Frauen, die aufgrund der Kindererziehung berufliche Einbußen hatten, profitieren von dieser Regelung.

Der Vorsorgeausgleich betrifft nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch andere Versorgungsanrechte wie berufsständische Versorgungseinrichtungen, Beamtenversorgung, private Rentenversicherungen oder Betriebsrenten. Wenn sich Paare vor dem Renteneintritt scheiden lassen, erfolgt der Vorsorgeausgleich durch die Aufteilung der erworbenen Rentenpunkte und Rentenanwartschaftszeiten, nicht jedoch in Form von Geld.

Mithilfe eines Ehevertrags können Paare den Versorgungsausgleich ausschließen oder andere Vorsorgeregelungen treffen. Die Expertin der IDEAL Versicherung empfiehlt vor allem Frauen, nicht auf den Versorgungsausgleich zu verzichten oder andere finanzielle Maßnahmen zu treffen, um auch im Alter finanziell abgesichert zu sein.

Klare Vereinbarungen: Ehevertrag für die Aufteilung des Vermögens

Durch einen Ehevertrag können Paare ihre individuelle finanzielle Absicherung definieren und klare Regelungen für den Fall einer Scheidung oder des Todes aufstellen. Hierbei haben sie die Möglichkeit, die Aufteilung des Vermögens, die Änderung des Güterstands sowie Regelungen zum Unterhalt und Versorgungsausgleich festzulegen.

Bevor der Vertrag unterzeichnet wird, sollte er sorgfältig geprüft und von einem Notar beglaubigt werden, um sicherzustellen, dass er rechtlich bindend ist. Wenn kein Ehevertrag vorhanden ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB, die eine gleichmäßige Verteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens vorsehen. Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenansprüchen und kann durch Vereinbarungen im Ehevertrag ausgeschlossen oder angepasst werden.

Mit einem Ehevertrag können Paare ihre eigenen Regeln und Vereinbarungen festlegen, um ihre finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit zu gewährleisten.

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