Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) begrüßt den VSAAG-Referentenentwurf, der einen transparenten, praxisorientierten Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen vorsieht. Dadurch würde die Stabilität im Versicherungssektor gefördert und der Schutz der Versicherungsnehmer verbessert. Die DAV warnt jedoch explizit vor einer zu starken Adaption der IRRD-Richtlinien, plädiert für das bewährte risikobasierte Aufsichtsregime, gerechte Kostenverteilung und eindeutige BaFin-Übergangsprozesse. Zusätzlich analysiert sie eingehend die vorgesehenen Regelungen zu Abwicklungsfonds, Liquiditätsindikator und Solvabilitätskapitalanforderung differenziert.
Krisenbasierter Rechtsrahmen im VSAAG ebnet Weg für stabile Märkte
Der Referentenentwurf des VSAAG implementiert wesentliche Elemente der Insurance Recovery and Resolution Directive in das deutsche Versicherungsaufsichtsrecht und ergänzt sie um praxisnahe Vorgaben für Sanierung und Abwicklung. Er definiert Verantwortlichkeiten, Eskalationsstufen und Finanzierungsinstrumente, um bei drohender Insolvenz zügig eingreifen zu können. Dadurch wird die Stabilität des heimischen Versicherungsmarkts ausgebaut und das Vertrauen der Versicherten in die Zahlungsfähigkeit ihrer Anbieter gefestigt. Transparente Melde- und Berichtspflichten unterstützen dabei ein effektives Krisenmanagement.
Versicherungsunternehmen kalkulieren langfristig und decken Risiken gemeinschaftlich über prämienbasierte Rücklagen, während Banken sich auf kurzfristige Liquiditätssteuerung stützen. Eine rigide Umsetzung der BRRD würde diese spezifischen Merkmale vernachlässigen und zu unnötigen Belastungen führen. Ein maßgeschneiderter Mix aus etablierten deutschen risikobasierten Aufsichtsansätzen und ausgewählten IRRD-Vorgaben sichert branchenadäquate Krisenprävention und stärkt gleichzeitig das Vertrauen der Versicherten in die Stabilität des Versicherungsmarkts.
Aus Sicht der DAV begründen grundlegende Unterschiede im Geschäftsmodell von Versicherern und Banken, insbesondere hinsichtlich Risikoprofil und Verpflichtungsstruktur, eine kritische Reflexion der BRRD-Übertragung auf die Assekuranz. Bisher registrierte Versicherungsinsolvenzen waren kaum systemgefährdend. Das deutsche, risikobasierte Aufsichtssystem habe seine Effektivität unter Beweis gestellt. Die DAV plädiert daher für eine dosierte Weiterführung europäischer Aufsichtsanforderungen, die nationale Strukturen respektiert und gleichzeitig zu stabilen Märkten beiträgt sowie langfristig Sicherheit und Vertrauen für Versicherungsnehmer sicherstellt.
Die Neuregelung im § 222h VAG-E priorisiert kollektive Branchenbeiträge und Sonderabgaben vor der Nutzung von Vermögensbeständen einzelner Versicherungsverträge. Für Verbraucher bedeutet dies, dass sie erst im Nachgang entlasteter Unternehmen geschützt werden, während solvente Versicherungsnehmer frühzeitig Verluste bei Überschussbeteiligungen hinnehmen müssen. Aus aktuarieller Sicht führt diese Rangfolge zu Ungleichgewicht und Vertrauensverlust, da Betroffene nicht zeitgleich nach dem Verursacherprinzip in Haftung genommen werden. Sie plädieren für eine gleichzeitige, faire und konsequente Haftungsverteilung.
Die DAV nimmt aus aktuarieller Perspektive den gestuften Finanzierungsansatz des VSAAG-Entwurfs in den Blick. Zunächst greifen Branchenkollektive und Sonderbeiträge, ehe Bestände des in Schieflage geratenen Versicherungsträgers herangezogen werden dürfen. In der Praxis bedeutet das, dass solvente Anbieter und ihre Versicherten über geringere Überschussanteile die Kosten tragen, während Versicherte des betroffenen Unternehmens erst später unmittelbar belastet werden und ihre finanzielle Beteiligung verzögert realisieren.
Abwicklungsfonds-Ausweitung gefährdet separierte Risiken und Marktstabilität, mahnt DAV nachdrücklich
In dem von der DAV kommentierten Referentenentwurf befürchtet man, dass ein spartenübergreifender Abwicklungsfonds die in Deutschland geltende Spartentrennung gefährdet. Der Fonds wird durch Beiträge aller Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gespeist und dient der kollektiven Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen. Dadurch lassen sich Verluste nicht mehr ausschließlich einer spezifischen Sparte zuordnen. Diese Auflösung der Risikotrennung steht im Widerspruch zum IRRD-Grundsatz einer strikten, sektorspezifischen Risikoverantwortung.
Durch die starke Schwankungsanfälligkeit der Solvabilitätskapitalanforderung als Verteilungskriterium entstehen für Versicherer in Konzernverbünden häufig doppelte Kapitalabrufe. Die adaptiven Risikomodelle sorgen dafür, dass dieselben Risikopositionen in Erst- als auch in Rückversicherung parallel bewertet werden, was zu mehrfachen Belastungen führt. Dieser Umstand steigert nicht nur die Volatilität der Kapitalbedarfe, sondern bindet auch erhebliche personelle Kapazitäten für regelmäßige Neujustierungen. Letztendlich schmälern diese Effekte die operative Effizienz und erschweren die strategische Kapitalplanung. Unternehmensweit mehrdimensional Risiken analysiert.
Die DAV beanstandet die in § 191/192 SAGV-E festgelegte Basis der Mittelzuweisung nach Solvabilitätskapitalanforderung. Aufgrund der Volatilität dieser Kennziffer und ihrer Anfälligkeit für modellseitige Anpassungen entstehen technische Verlagerungen von Risiken zwischen den Sparten. Gleichzeitig können in Konzernen Risiken aus der Erstversicherung in Rückversicherungsgruppen doppelt berücksichtigt werden, was eine unverhältnismäßige zusätzliche Belastung erzeugt und den fairen Ausgleich der Mittelbedarfe gefährdet.
Durch den § 13 SAGV-E-Entwurf werden verpflichtend zusätzliche Liquiditätskennzahlen eingeführt, die über die EU-Resolution-Direktive hinausgehen. Versicherer halten diese Erweiterung für unverhältnismäßig, da deutsche Gesellschaften bereits strenge Liquiditätsanforderungen im § 26b VAG-E erfüllen und die BaFin mit vorhandenen Mitteln Krisen effektiv bewältigen kann. Die neuen Indikatoren führen zu redundanten Melde- und Berichtspflichten, erhöhen den Aufwand für interne Kontrollen und sind aus aktuarieller Sicht nicht überzeugend begründet. Evaluierung der Auswirkungen fehlt weiterhin.
Die DAV bemängelt, dass im Rahmen des SAGV-Referentenentwurfs gemäß § 13 verpflichtende Liquiditätsindikatoren implementiert werden, die über das Niveau der IRRD hinausgehen. Vor dem Hintergrund der starken Liquiditätspuffer deutscher Versicherungsunternehmen stuft die DAV diese zusätzlichen Vorgaben als unverhältnismäßig ein. Ferner besteht die Gefahr einer doppelten Regulierung durch Überschneidungen mit § 26b VAG-E. Die BaFin verfüge bereits über weitreichende Anordnungsbefugnisse zur frühzeitigen Stabilisierung angeschlagener Versicherer. Die DAV hält diese neuen Indikatoren für entbehrlich.
Zusätzliche Liquiditätsindikatoren werden von DAV als übermäßige Regulierung kritisiert
Der vorgelegte VSAAG-Entwurf etabliert einen branchenspezifischen Krisenrahmen für Versicherungsunternehmen in Deutschland und sichert damit erstmals eine strukturierte Vorgehensweise bei finanziellen Engpässen. Durch definierte Sanierungspläne, abgestufte Eingriffsmöglichkeiten und transparente Meldeprozesse wird die Markstabilität erhöht und der Schutz der Kundeninteressen gewährleistet. Die Umsetzung der DAV-Forderungen sorgt für eine praxisorientierte Risikosteuerung und klare Anreizmechanismen. Dadurch wird das Vertrauen der Versicherungsnehmer in die langfristige Solidität des Marktes gestärkt.

