Gleiches Rentenrecht: Schutz und Sicherheit für Ehepartner & Co

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Unabhängig von der Art der Partnerschaft, ob Hetero-Ehe, gleichgeschlechtliche Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft, gelten gleiche Rechte und Pflichten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die kontinuierliche Umsetzung dieser Gleichstellung in den letzten Jahren eröffnet allen Beteiligten bedeutsame Vorteile.

Rechtliche Evolution: Wandel von Lebenspartnerschaft zur Ehe

Die Rentenversicherung trennte bis 2017 zwischen eingetragenen Lebenspartnerschaften und Hetero-Ehen. 2001 entstand die eingetragene Lebenspartnerschaft für Lesben und Schwule, doch erst 2005 wurden sie rentenrechtlich gleichgestellt. Die Einführung der „Ehe für alle“ 2017 beseitigte diese Unterscheidung.

Komplette Sicherheit der Hinterbliebenen in Rentenversicherung

In der umfassenden Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ wird ein detaillierter Überblick über die diversen Rentenleistungen für Hinterbliebene geboten. Neben den gängigen Witwen-, Witwer- und Waisenrenten werden auch Erziehungsrenten und Rentenabfindungen ausführlich behandelt. Die Broschüre informiert darüber hinaus über die Berücksichtigung des Einkommens sowie die Krankenversicherung für Rentner und beleuchtet die Thematik der Rentenzahlungen ins Ausland. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Vorstellung des Rentensplittings als alternative Option zur Hinterbliebenenrente.

Link zur Broschüre.

Absicherung in herausfordernden Lebenssituationen gewährleistet

Der Verlust eines Ehepartners oder Elternteils geht oft mit emotionalen Belastungen und wirtschaftlichen Unsicherheiten einher. In diesen Momenten bietet die gesetzliche Rentenversicherung vielfältige Unterstützungsleistungen an. Witwen-, Witwer- und Waisenrente dienen der Absicherung der Angehörigen. Geschiedene Partner, die minderjährige Kinder erziehen, können auf Erziehungsrente zählen. Im Falle einer erneuten Heirat oder gleichgeschlechtlichen Ehe könnte die Rente entfallen und eine Rentenabfindung erfolgen. Ehepaare haben auch die Möglichkeit des Rentensplittings.

Partnerschaften vereint: Inklusivität als gemeinsamer Standard

Auch für Individuen, die bereits vor dem 1. Oktober 2017 eine eingetragene Lebenspartnerschaft abgeschlossen haben, sind diese Leistungen verfügbar, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Die Erklärungen in der Broschüre sind dementsprechend gleichermaßen auf eingetragene Lebenspartner anwendbar.

Gleiche Rentenrechte für alle Partnerschaften etabliert

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland setzt sich vehement für die Gleichstellung aller Partnerschaften im Rentensystem ein. Diese Gleichstellung gewährleistet Hinterbliebenen eine umfassende Absicherung während schwieriger Phasen. Die detaillierte Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ erläutert eingehend die verschiedenen Rentenleistungen und bietet Betroffenen Orientierung bei der Beantragung ihrer Rentenansprüche. Insgesamt etabliert die gesetzliche Rentenversicherung eine gerechte Grundlage für die Zukunftsplanung von Hinterbliebenen – unabhängig von ihrer Partnerschaftsart.

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