Ungeahnte Kosten: Die Riester-Falle beim Renteneintritt

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Seit 2001 nutzen zahlreiche Anleger die staatlich geförderte Riester-Rente als Altersvorsorge. Doch beim Übergang in den Rentenstatus kommt es für einige zu unangenehmen Überraschungen. Die Umwandlung des Riester-Sparvertrags in eine Rentenversicherung geht oft mit versteckten Kosten einher. Diese unerwarteten finanziellen Belastungen werfen rechtliche Fragen auf. Unser Artikel beleuchtet das Thema eingehend und zeigt Betroffenen Wege auf, wie sie sich gegen diese Kosten zur Wehr setzen können.

Versteckte Kosten: Riester-Sparvertrag wird zur Rentenversicherung

Personen, die ihren Riester-Sparvertrag bei einer Bank statt bei einer Versicherung abgeschlossen haben, stehen vor besonderen Herausforderungen. Beim Übergang in den Ruhestand ist die Umwandlung in eine Rentenversicherung notwendig. Dabei verbergen sich versteckte Gebühren. Banken fordern „Abschluss- und Vermittlungskosten“ für den neuen Versicherungsvertrag, was zu erheblichen Belastungen der Ersparnisse führen kann.

Gebühren bei Riester-Rente: Praktische Beispiele enthüllt

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Tragweite dieser Gebühren: Ein Riester-Sparer aus Bayern soll auf sein angespartes Kapital von 34.000 Euro zusätzlich 2.000 Euro – etwa sechs Prozent – als Gebühren entrichten. Doch es geht noch drastischer: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen weist darauf hin, dass manche Geldinstitute sogar Gebühren von bis zu 12,5 Prozent verlangen. Diese Praxis wird von den Instituten als erforderlich erachtet, um die Aufwendungen für den neuen Versicherungsvertrag zu decken.

Richtersprüche sorgen für Verwirrung bei Rentenbezug

Die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Gebühren wird derzeit vor Gericht verhandelt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Klagen gegen Sparkassen eingereicht, in denen es um Klauseln im Riester-Vertrag geht. Diese Klauseln weisen auf mögliche Zusatzkosten beim Rentenbeginn hin, ohne jedoch die genaue Höhe anzugeben. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich: Während das OLG Zweibrücken gegen die Verbraucherschützer entschied, unterstützten das OLG Hamm und das LG München ihre Position. Die endgültige Klärung steht noch aus, da das Verfahren nun beim Bundesgerichtshof liegt.

Riester-Kosten: Strategien für Betroffene im Rentenalter

Riester-Anleger können auf eine gerichtliche Klärung warten und haben verschiedene Möglichkeiten zur Hand.

  1. Riester-Vertrag prüfen: Klären Sie Kosten für Rentenversicherungsabschluss. Wichtig: Vertragliche Regelungen beachten.
  2. Banken müssen spätestens drei Monate vor Rentenauszahlung etwaige Gebühren offenlegen.
  3. Prüfen Sie den Versicherungsnehmer. Bank als Versicherungsnehmer kann unzulässige Gebühren bedeuten.
  4. Betroffene können gegen Gebühren widersprechen, Vertrag anpassen lassen, wenn er Riester-Vertrag nicht entspricht.
  5. Versicherung mit Vorbehalt annehmen: Gebühren vorerst zahlen, bei unzulässigen Klauseln Rückerstattung möglich.
  6. Alternativ können Betroffene das Verrentungsangebot ablehnen und auf ein verbessertes Angebot ihrer Bank warten.

Kostenfalle bei Riester-Rente: Aufgepasst vor Renteneintritt!

Die Riester-Rente steht vor einer bedeutenden Hürde: die verdeckten Kosten bei Renteneintritt. Die fragliche Legalität dieser Gebühren wird durch divergierende Gerichtsurteile betont. Um sich gegen unvorhergesehene Kosten zu schützen, ist es für Betroffene ratsam, ihre Verträge genau zu überprüfen, sich rechtzeitig zu informieren und eventuell rechtlichen Beistand einzuholen. Solange das finale Urteil des Bundesgerichtshofs noch aussteht, bleibt die Situation für Riester-Sparer anspruchsvoll.

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