Riesterrente zur Tilgung von Darlehen einsetzen

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Anfangs schienen die Verlockungen der Riesterrente groß, doch inzwischen fragen sich viele: Ist es nicht sinnvoller, die Riesterrente zur Tilgung von Darlehen einzusetzen?

Riesterrente zur Tilgung von Darlehen verwenden: Diese Gründe haben Kreditnehmer

Der Immobilienkredit läuft und scheint schier endlos. Das Ende ist zwar genau berechnet, doch wirklich in Sicht ist es nicht. Die Überlegung, die Riesterrente zur Tilgung von Darlehen einzusetzen, liegt daher nahe. Doch warum sollte überhaupt jemand ein Darlehen schneller tilgen wollen?

Manch einer kauft eine Immobilie erst einige Zeit nach dem Abschluss der Riester-Rente und benötigt dafür dringend Eigenkapital. Ein anderer muss einen Weg aus den Schulden finden, weil sich seine gesamte Finanzplanung verändert hat.

Wieder andere Kreditnehmer müssen ein gesunkenes Einkommen kompensieren und können das Sparen für den Riester-Vertrag und die möglichst hohe Tilgung des Kredits nicht mehr vereinbaren. Die Gründe sind also vielfältig, die Verfahrensweise und Überlegungen aber immer gleich.

Wichtig: Eine Geldentnahme braucht Zeit und kann nicht von heute auf morgen geschehen. Es kann bis zu einigen Monaten dauern, bis das Geld endlich ausgezahlt wird. Erster Ansprechpartner ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, die auf ihrer Webseite zudem alle nötigen Formulare bereitstellt.

Die Einschränkungen für den Personenkreis, der einen Verkauf des Riester-Vertrags in Anspruch nehmen kann, sind gering.

Die Einschränkungen für den Personenkreis, der einen Verkauf des Riester-Vertrags in Anspruch nehmen kann, sind gering.(#01)

Nicht jeder darf die Riesterrente zur Tilgung von Darlehen nutzen

Die Einschränkungen für den Personenkreis, der einen Verkauf des Riester-Vertrags in Anspruch nehmen kann, sind gering. Im Grund kann jeder, der in einen Riestervertrag einspart und bestehende Schulden aus einem Darlehen tilgen möchte, den Vertrag antasten. Dieser muss allerdings bisher mit mindestens 3000 Euro bespart worden sein. Ob sich das lohnt, ist allerdings eine ganz andere Frage.

Die Tilgung ist nur dann eine gute Idee, wenn die Zinsen für den Kredit höher sind als die Rendite, die der Riester-Vertrag abwirft. Eine genaue Überprüfung der Zinsen ist somit unbedingt empfehlenswert, wobei sich herausstellen kann, dass es gar nicht sinnvoll ist, den angesparten Betrag aus dem Riestervertrag für den Immobilienkredit zu nutzen.

Wichtig: Nicht alle Schulden können mit dem Verkauf des Riester-Vertrags gedeckt werden. Wurde der Kredit für Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch genommen, muss der Sparer erst beweisen, dass er mit dem Geld den Anschaffungs- oder Herstellungsaufwand gedeckt hat. Ansonsten kann auch eine Anschlussfinanzierung durch die Riester-Rente abgelöst werden.

Riesterrente zur Tilgung von Darlehen: Diese Bedingungen muss der Vertrag erfüllen

Einige Vorgaben müssen berücksichtigt werden, wenn die Riesterrente zur Tilgung von Darlehen eingesetzt werden soll:

  • Eine Entnahme des Geldes muss im bestehenden Riester-Vertrag erlaubt sein.
  • Die Rendite des Riester-Vertrags soll niedriger sein als die Zinsen, die für den Baukredit anfallen.
  • Im Kreditvertrag müssen Sondertilgungen erlaubt sein.
  • Der Riester-Vertrag muss mindestens 3000 Euro beinhalten.

Ob die Riesterrente zur Tilgung von Darlehen eingesetzt werden kann, ist im Einzelfall zu klären. Ansprechpartner dafür ist der Berater bei der Bank, bei der der Riester-Vertrag abgeschlossen worden ist.

Jeder seriöse Bankberater wird bestätigen, dass es nicht immer ratsam ist, eine vorzeitige Kreditrückzahlung über die Riester-Rente in Erwägung zu ziehen. Es sollte neben den bereits erwähnten Aspekten der Verzinsung auch die Langfristigkeit des Vorhabens berücksichtigt werden. Wer nur einen kleinen Betrag in das bestehende Darlehen einzahlen möchte, wird die Laufzeit des Kredits damit nicht wesentlich ändern, dafür aber den Riester-Vertrag bzw. den Ertrag daraus deutlich mindern.

Auf der einen Seite steht der Riester-Vertrag mit seinem Guthaben, auf der anderen der Kredit oder die geplante Anschlussfinanzierung. Wie funktioniert es nun, dass beide zusammenkommen?

Auf der einen Seite steht der Riester-Vertrag mit seinem Guthaben, auf der anderen der Kredit oder die geplante Anschlussfinanzierung. Wie funktioniert es nun, dass beide zusammenkommen?(#02)

Riesterrente zur Tilgung von Darlehen: So funktioniert die Geldentnahme

Auf der einen Seite steht der Riester-Vertrag mit seinem Guthaben, auf der anderen der Kredit oder die geplante Anschlussfinanzierung. Wie funktioniert es nun, dass beide zusammenkommen? Um die Riesterrente zur Tilgung von Darlehen zu verwenden, muss die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung informiert werden. Zu nennen ist hier der geplante Entnahmebetrag.

Das Amt teilt dann mit, welche Unterlagen für die Bearbeitung des Antrags benötigt werden. Sind alle Formulare und Belege eingereicht, kann der Antragsteller die Auszahlung seines Geldes auf das Kreditkonto anfordern.

Wer die Riesterrente zur Tilgung von Darlehen einsetzen möchte, sollte zum einen die Verzinsung im Kopf haben und Darlehenszinsen und Rendite genau vergleichen. Zum anderen muss aber auch klar sein, ob überhaupt das Recht zu Sondertilgungen besteht, denn wenn dieses nicht vertraglich geregelt ist, kann die kreditgebende Bank teils hohe Gebühren verlangen. Diese machen den Zinsvorteil wieder wett und mit der Sonderzahlung ist nicht viel erreicht. Im schlimmsten Fall entsteht daraus ein Verlustgeschäft für den Kreditnehmer und Inhaber des Riester-Vertrags.

Es gibt Riester-Verträge, die keine Geldentnahme vorsehen, was entgegen der seit 2013 möglichen Neuregelungen derart gehandhabt wird. Verbraucherzentralen bieten diesbezüglich Unterstützung an und beraten Inhaber von Riester-Verträgen zu ihrem Recht.

Die Riesterrente zur Tilgung von Darlehen einsetzen: Das muss beachtet werden

Zuerst ist neben den bereits genannten Punkten wichtig, dass Inhaber von Riester-Verträgen darauf achten, dass die Kündigungsristen für den Vertrag eingehalten werden müssen. Teilweise ist die Kündigung nur zum Ablauf eines Jahres möglich, was eine langfristige Planung bedeutet, wenn die Riesterrente zur Tilgung von Darlehen benutzt werden soll. Außerdem ist zu beachten, dass auch nach der Geldentnahme mindestens 3000 Euro Guthaben im Riester-Vertrag verbleiben müssen. Ein komplettes Abziehen des Guthabens ist damit nicht möglich!

Verschiedene Möglichkeiten des Einsatzes der Riesterrente zur Tilgung von Darlehen sind vorhanden:

  1. Geld beim Kauf einsetzen
    Das Guthaben aus dem Riester-Vertrag lässt sich mit den oben genannten Grenzen direkt beim Kauf einer Immobilie verwenden. Auch ein altersgerechter Umbau kann auf diese Art finanziert werden.
  2. Kredit schneller zurückzahlen
    Wurde anfangs vielleicht vorsichtig kalkuliert, damit die monatliche Belastung durch die Kreditrückzahlung nicht zu hoch ausfällt, kann nun eventuell die Kreditrate erhöht werden. Ist das nicht gewünscht, kann die Kreditbelastung auch durch eine Sonderzahlung verringert werden. Wer ein bereits laufendes Darlehen schneller tilgen möchte, kann dies über eine Geldentnahme aus dem Riester-Vertrag machen. Alternativ kann der Riester-Vertrag auch für die laufende Tilgung verwendet werden.
  3. Geringerer Anschlusskredit
    Gerade Immobilienkredite sind oft mit einer mehrjährigen Zinsbindung versehen. Läuft diese aus, stehen Neuverhandlungen an bzw. muss die Frage der Anschlussfinanzierung geklärt werden. Wer den Anschlusskredit senken und damit direkt bessere Konditionen für die Restlaufzeit bekommen möchte, kann die Riesterrente zur Tilgung von Darlehen verwenden. Durch eine geringere Kreditsumme sinken die Zinsen, außerdem kann eine höhere monatliche Tilgungssumme vereinbart werden.

Video: WISO zu Riesterrente.mp4

Bei der Verwendung der Riesterrente zur Tilgung von Darlehen die Steuern nicht vergessen!

Experten gehen davon aus, dass der Einsatz der Riesterrente zur Tilgung von Darlehen besser als Wohnriester ist. Doch die Steuern dürfen nicht vergessen werden! Für das Ansparen in der Riester-Rente werden keine Steuern verlangt, das heißt, das Guthaben wächst dort, ohne dass Steuern anfallen. Dafür wird aber die spätere Auszahlung der Rente besteuert. Werden nun Entnahmen getätigt, damit eine Entschuldung vorangetrieben werden kann, richtet die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen ein Wohnförderkonto ein.

Das Guthaben auf diesem Konto entspricht der Summe der getilgten Beträge, es gibt eine Verzinsung von zwei Prozent im Jahr. Das Guthaben wiederum wird dann mit Erreichen des Rentenalters besteuert. Wird die Steuer direkt bezahlt, müssen nur noch 70 Prozent des Betrags versteuert werden. Doch auch jährliche Raten der Steuer sind möglich und werden gleichmäßig auf die Jahre bis zum 85. Lebensjahr aufgeschlüsselt. Der Wechsel der jährlichen Versteuerung hin zur Einmalzahlung ist ebenfalls möglich.

Wer die Immobilie, für die die Riesterrente zur Tilgung von Darlehen benutzt wurde, verkauft, muss andere Regelungen berücksichtigen. Das Wohnförderkonto wird dann in der Regel direkt besteuert. Dieser Besteuerung lässt sich aber entgehen, indem die geförderten Beträge direkt wieder investiert werden und in einen neuen Riestervertrag fließen.

Sie können auch innerhalb von fünf Jahren in eine neue Immobilie investiert werden. Wie genau die Besteuerung bei einem Verkauf funktioniert, weiß allerdings der Steuerberater oder der Berater in der Bank. Mit diesem sollte rechtzeitig vor einer Entscheidung ein Beratungsgespräch vereinbart werden.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: oneinchpunch-#01: Andrey_Popov -#02: Robert Kneschke

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