Allianz RiesterRente InvestGarantie: Gericht bemängelt Allianz-Treuhänderklausel im Kleingedruckten.

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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat gerichtliche Schritte gegen die Allianz eingeleitet, da dieser einem Inhaber einer Riester-Police die Auszahlung reduziert hat. In einigen Wochen wird ein Urteil erwartet.

Treuhänderklausel: Allianz kürzt Renten, Verbraucherzentrale klagt

Die Anbieterin berief sich auf eine in der Branche gängige Treuhänderklausel, welche es ermöglicht, vertraglich zugesicherte Rentenzahlungen einseitig zu reduzieren. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg forderte die Allianz im vergangenen September auf, diese umstrittene Klausel nicht länger anzuwenden. Da die Allianz dieser Aufforderung nicht nachkam, erhoben die Verbraucherschützer Klage.

Riester-Renten: Allianz und Zurich reduzieren Auszahlungen

Im Jahr 2006 erwarb ein Kunde eine staatlich unterstützte Rentenversicherung der Allianz namens „Riester Rente Invest Garantie“. Ursprünglich wurde eine monatliche Rentenzahlung von 38,74 Euro pro 10.000 Euro Versicherungswert zugesichert. Allerdings hat die Allianz diesen Rentenfaktor mittlerweile um etwa 20 Prozent auf 30,84 Euro pro 10.000 Euro Policenwert reduziert.

Das Landgericht Köln hatte bereits einen ähnlichen Fall zu verhandeln, bei dem es um die Zurich Deutscher Herold ging. Im Februar wurde eine Klausel des Versicherers für ungültig erklärt, da sie eine um etwa 25 Prozent reduzierte Riester-Rente auf Basis von Investmentfonds vorsah. Gegen dieses Urteil hat Zurich beim Oberlandesgericht Köln Berufung eingelegt.

Allianz: Versicherung beruft sich auf umstrittene Bedingung

Die Verbraucherzentrale berichtet, dass die Allianz als Gründe für die Anpassung unter anderem den „Abfall der Kapitalmarktrenditen“ und „die bereits seit geraumer Zeit anhaltende Niedrigzinsphase“ anführt. Obwohl die Allianz nach der Beschwerde des Kunden mitteilte, dass der Rentenfaktor bei veränderten Rahmenbedingungen wieder angehoben werde, blieben die genauen Umstände und Berechnungsgrundlagen unklar. Die Allianz äußert sich zum laufenden Gerichtsverfahren nicht.

Der Finanzexperte Niels Nauhauser, der bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg tätig ist, äußert Bedenken hinsichtlich der Treuhänderklausel und stellt fest, dass Versicherungsgesellschaften gegenwärtig versuchen, sich von ihren Rentenzusagen zu distanzieren, indem sie sich auf eine Klausel im Kleingedruckten beziehen, die benachteiligend für Verbraucher ist.

Treuhänderklausel der Allianz: Verbraucherschützer kritisieren Rechtswidrigkeit

Laut Nauhauser von der Verbraucherzentrale ist die Treuhänderklausel der Allianz rechtswidrig. Obwohl er zugibt, dass eine Rentenkürzung in bestimmten Fällen aufsichtsrechtlich erlaubt ist, erklärt er, dass die Klausel die Versicherten benachteiligt, weil sie gegen das Äquivalenzprinzip verstößt: Der Versicherer behält sich einseitig das Recht zur Rentenkürzung vor, ohne sich jedoch verpflichtend zur Rentenerhöhung zu bekennen, falls sich die Bedingungen wieder ändern.

Die Verbraucherschutzorganisation strebt mit der Klage an, dass Verbraucher die Möglichkeit erhalten, Nachzahlungen einzufordern. Sie erkennen in dieser Situation weitreichende Auswirkungen.

Millionen Riester-Rentenversicherungen möglicherweise betroffen

In der Versicherungsbranche geht man davon aus, dass etwa 700.000 Riester-Policen der Allianz betroffen sein könnten. Sollten noch weitere Rentenversicherungen betroffen sein, könnten mehrere Millionen Verträge auf den Prüfstand geraten. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt es insgesamt rund 41 Millionen Rentenversicherungen am Markt.

Im Gegensatz zu den Meinungen der Verbraucherschützer hebt Jörg Asmussen, der Hauptgeschäftsführer des GDV, hervor, dass solche Anpassungen generell erlaubt seien, jedoch lediglich für nicht garantierte Leistungen wie Überschuss- und Fondsguthaben. Die Verwendung solcher Klauseln variiere je nach Anbieter und Verträgen.

Scharfe Beanstandungen an Riester-Renten-Verträgen – Allianz nicht allein

Die Riester-Rente ist seit Jahren in der Kritik, da sie als zu teuer, kompliziert und mit oft niedriger Rendite verbunden gilt. Trotzdem hält die Allianz als Marktführer mehr als zehn Millionen Versicherungen unter ihrem Siegel.

Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat beschlossen, die private Förderrente grundlegend zu reformieren, um die Bevölkerung stärker zu motivieren, für das Alter vorzusorgen. Eine Expertenkommission wird derzeit gebildet, um konkrete Reformideen und Alternativen zum Riester-Modell zu diskutieren.

Bafin greift ein: RiesterRente InvestGarantie von Allianz bald vor dem BGH?

In Finanzkreisen wird berichtet, dass die Bafin als Finanzaufsichtsbehörde, die den Verbraucherschutz im Auge behält, bereits auf das Thema Kürzung von Rentenzahlungen aufmerksam geworden ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bafin sich nicht zu laufenden Verfahren äußert, jedoch in einem höchstrichterlichen Urteil prüfen wird, ob Handlungsbedarf für die Versicherer besteht.

Der Verbraucherschützer Nauhauser geht davon aus, dass in Zukunft weitere Abmahnungen und Klagen gegen Versicherer folgen werden. Sein Ziel ist es, dass dieses Thema ausreichend Gewicht erhält, um ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs zu erreichen.

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