Basisrente Absetzbarkeit: Steuer richtig ausfüllen

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Bereits seit dem Jahr 2005 gibt es die Basisrente, die auch als Rürup-Rente bezeichnet wird. Sie wurde gerade für Freiberufler und Selbständige geschaffen. Das Einzahlen der Basisrente lässt sich zudem auf das Einkommen anrechnen, womit sich die Steuerlast drücken lässt. Wichtige Informationen zum Thema Basisrente Absetzbarkeit hier nachzulesen.

Basisrente Absetzbarkeit: Überblick zur Rürup-Rente

Bevor wir einen genauen Blick auf die Basisrente Absetzbarkeit mit Rechenbeispielen wagen, gibt es einen kurzen Überblick, was die Basisrente, die auch als Rürup-Rente bezeichnet wird, eigentlich ist. 2005 wurde sie gerade für Freiberufler und Selbständige, aber auch für solche mit hohem Jahreseinkommen eingeführt. Benannt ist die Basisrente nach dem Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup. Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die allerdings steuerlich begünstigt ist und wie die Riester-Rente keinen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung verlangt.

Video: Rüruprente einfach erklärt – Altersvorsorge für Selbständige, Freiberufler und Gutverdiener

Basisrente Absetzbarkeit: So funktioniert es

Der maximale Betrag, der Absetzbarkeit der Basisrente betrug pro Jahr bis 2014 20.000 Euro. Bei verheirateten Paaren, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden, betrug der Betrag 40.000 Euro. Seit 2015 ist der Betrag allerdings an den Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt und ist so etwas höher. Für 2016 betrug er so 22.766 Euro für Ledige und das Doppelte für gemeinsam veranlagte Paare.

Basisrente Absetzbarkeit: Wieviel kann geltend gemacht werden?

Seit Einführung der Rürup-Rente konnte allerdings nicht der volle Einzahlungsbetrag steuerlich angerechnet werden. Mit Beginn des Jahres 2005 waren das lediglich 60 Prozent. Mit jedem Jahr können aber zwei Prozent mehr angerechnet werden, so dass für 2025 tatsächlich 100 Prozent der Einzahlungen auch steuerlich geltend gemacht werden können. Aktuell (2017) beträgt der Höchstsatz der Basisrente Absetzbarkeit also 84 Prozent, die auf das Einkommen angerechnet werden und so die steuerliche Last unmittelbar drücken.

Basisrente Absetzbarkeit: Sind Sonderzahlungen möglich?

Ein großer Vorteil und gerade für Freiberufler und Selbständige interessant, bei denen die monatlichen Einkünfte stark schwankend sind, ist die Tatsache, dass es feste monatliche Beiträge bei der Basisrente nicht vereinbart werden müssen. Um allerdings den steuerlichen Vorteil der Basisrente Absetzbarkeit in vollem Umfang nutzen zu können, wäre es so von Vorteil, wenn man beispielsweise zum Jahresende mit einer einmaligen Sonderzahlung die Steuerlast drücken könnte.

Die Flexibilität der Rürup-Rente als Altersvorsorge ermöglicht genau eine solche Einzahlung in die Rentenversicherung. Das geht sogar so weit, dass auf monatliche Beiträge ganz verzichtet werden kann, um eine in der Höhe anpassungsfähige Einmalzahlung zu tätigen. Welche Höhe die für die bestmögliche steuerliche Geltendmachung betragen sollte, berechnet man am besten zusammen mit dem Steuerberater. So wird dem Einzahler die Möglichkeit gegeben, seine Einzahlungen zur Rentenversicherung ganz flexibel der jeweiligen Auftrags- beziehungsweise Einkommenssituation anzupassen.

Um die Basisrente Absetzbarkeit zu nutzen, werden die Einzahlungen in die Rentenversicherung bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht. Sie dienen also direkt dazu, das Einkommen zu mindern. (#01)

Um die Basisrente Absetzbarkeit zu nutzen, werden die Einzahlungen in die Rentenversicherung bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht. Sie dienen also direkt dazu, das Einkommen zu mindern. (#01)

Basisrente Absetzbarkeit: Die Voraussetzungen

Um die Basisrente auch steuerlich geltend machen zu können, müssen einige Faktoren gegeben sein. Die Voraussetzungen der Basisrente Absetzbarkeit finden sich bei einem Blick in das Einkommenssteuergesetz.

Gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 2b aa) EStG gelten folgende Bedingungen zur Basisrente Absetzbarkeit:

  • im Vertrag mit der Rentenversicherung ist eine monatliche Zahlung der Rente vereinbart
  • die Auszahlung der Basisrente darf seit dem 01.01.2012 erst ab dem vollendeten 62. Lebensjahr erfolgen
  • die Auszahlungsansprüche sind nicht vererbbar

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, sei es dadurch, dass ein Einmalbetrag ausgezahlt wird oder die Auszahlung schon vor dem Ende des 62. Lebensjahres erfolgt, fallen die steuerlichen Begünstigungen auch rückwirkend weg, so dass mit einer Rückforderung seitens des Finanzamts gerechnet werden muss.

Durch die steuerliche Begünstigung in der Einzahlungsphase kommt es aber auch zu einer Steuerpflicht während der Auszahlungs- beziehungsweise der Rentenphase. (#02)

Durch die steuerliche Begünstigung in der Einzahlungsphase kommt es aber auch zu einer Steuerpflicht während der Auszahlungs- beziehungsweise der Rentenphase. (#02)

Die steuerliche Behandlung der Basisrente

Wie die Basisrente steuerlich behandelt wird, ist in zwei Phasen zu unterscheiden.

  • einmal in der Phase der Einzahlung
  • zum anderen in der Phase der monatlichen Auszahlung

Wie oben bereits erwähnt, beträgt der Höchstsatz der Basisrente Absetzbarkeit im Jahr 2017 in der Phase der Einzahlung 84 Prozent. Wer jährlich also 5.000 Euro in die Rentenversicherung einzahlt, kann davon bei der Steuererklärung 4.200 Euro als Sonderausgabe geltend machen, die unmittelbar von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden kann. Ab dem Jahr 2025 sind dann sogar 100 Prozent der eingezahlten Beiträge bis zu dem geltenden Höchstsatz ansetzbar.

Durch die steuerliche Begünstigung in der Einzahlungsphase kommt es aber auch zu einer Steuerpflicht während der Auszahlungs- beziehungsweise der Rentenphase.

Im Jahr 2017 beträgt der steuerliche Teil 74 Prozent. Bei einer monatlichen Auszahlung von 1.000 Euro sind demnach 8.880 Euro im Jahr steuerpflichtig. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Prozentsatz um jeweils zwei Prozent pro Jahr an, ab 2021 nur noch um ein Prozent pro Jahr. Ab 2040 beträgt der zu versteuernde Teil dann volle 100 Prozent, so dass die 12.000 Euro auch komplett berücksichtigt und versteuert werden müssen.

Video: Der Rentner in der Einkommensteuer / Einkommensteuererklärung

Basisrente Absetzbarkeit: Was passiert im Todesfall?

Ein Nachteil der Basisrente ist, dass eingezahlte Beiträge bei einem Tod des Versicherungsnehmers vor oder nach Beginn der Auszahlungsphase praktisch verloren sind. Eine Vererbbarkeit der Beiträge ist nicht vorgesehen. Die Beiträge gehen so, ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, aber anders als bei der Riester-Rente, an die Gemeinschaft der Versicherten über. Hinterbliebene bleiben dabei außen vor. Damit die Beiträge nicht vollständig verloren gehen, gibt es auf Seiten der Versicherer einige Zusatzversicherungen, die zusammen mit dem Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen werden können.

So kann eine Hinterbliebenenrente für Ehepartner und Kinder vereinbart werden, die teilweise sogar in dem Fall gilt, wenn der Versicherungsnehmer nach dem Beginn des Rentenbezugs stirbt. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Rentengarantiezeit vertraglich festgehalten wurde. Auch eine Kompletterstattung kann vor Rentenbeginn zusätzlich vereinbart werden.

Interessant für die Basisrente Absetzbarkeit ist zudem, dass einige der angebotenen Zusatzversicherungen ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden können. Hier lohnt beim Abschluss ein detaillierter Blick in die Vertragsunterlagen beziehungsweise die Nachfrage beim Versicherungsvertreter, ob das bei der jeweiligen Versicherung möglich ist.

Zusammenfassung zur Basisrente Absetzbarkeit

Die Basisrente Absetzbarkeit unterscheidet sich Jahr für Jahr vor allem in der Höhe der steuerlichen Geltendmachung. Der Prozentsatz, der anrechenbar ist, steigt jährlich um zwei Prozent. Ab 2025 beträgt die Basisrente Absetzbarkeit dann 100 Prozent. Der steuerliche Vorteil in der Einzahlungsphase bringt aber auch eine Steuerpflicht in der Auszahlungsphase mit sich, so dass ab 2040 auch 100 Prozent der Rentenzahlung steuerpflichtig sind. Gerade wegen der möglichen Sonderzahlungen lohnt sich die sogenannte Rürup-Rente vor allem für Freiberufler und Selbständige, die von der Basisrente Absetzbarkeit bei der Berechnung der jährlichen Steuerlast profitieren.


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