Sparkassen und Volksbanken prüfen Auswirkungen des BGH-Urteils

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Durch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs könnte sich die Auszahlungssituation für Riester-Sparer verbessern. Der BGH erklärte eine Klausel, die von Sparkassen verwendet wurde, für unwirksam. Es handelt sich um den Passus, der besagt, dass dem Sparer bei Vereinbarung einer Leibrente möglicherweise Abschluss- und/oder Vermittlungskosten in Rechnung gestellt werden können. Der Vorsitzende Richter betonte, dass diese Klausel nicht ausreichend klar und verständlich für den durchschnittlichen Verbraucher ist. Betroffene sollten daher über die möglichen Kosten informiert sein, um die finanzielle Planung sicherstellen zu können.

Transparente Kosten: BGH-Urteil zu Riester-Banksparplänen

Sparkassen dürfen laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Gebühren mehr erheben, wenn es um Riester-Banksparpläne geht, die bei der Sparkasse Günzburg-Krumbach in Bayern abgeschlossen wurden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen diese und andere Sparkassen geklagt, da sie ähnliche Klauseln in ihren Riester-Verträgen verwendeten. Kunden, die sich noch in der Ansparphase befinden, sollten das Urteil im Hinterkopf behalten. Geldinstitute dürfen solange keine Kosten verlangen, solange diese nicht transparent ausgewiesen werden.

Auswirkungen des BGH-Urteils auf Verträge von Sparkassen und Volksbanken

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht davon aus, dass eine große Anzahl von Kunden anderer Institute möglicherweise von solchen Klauseln betroffen sein könnte. Bisher haben verschiedene Oberlandesgerichte unterschiedlich geurteilt. Der Sparkassenverband DSGV und der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken prüfen derzeit die Auswirkungen des Urteils auf ihre Verträge. Ein Vertreter der Sparkasse Günzburg-Krumbach argumentierte vor dem BGH, dass es sich bei der Klausel um einen allgemeinen Hinweis und nicht um eine rechtsverbindliche Vertragsbedingung handele.

Riester-Rente: Niedrige Rendite durch hohe Gebühren und Zinsen

Die Riester-Rente steht aufgrund der hohen Gebühren und niedrigen Zinsen, die die Rendite mindern können, seit langem in der Kritik. Bereits im April kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Kosten, die Anbieter bei Beginn der Auszahlung erheben. Das Hauptziel der Riester-Rente ist es, Menschen dabei zu helfen, Geld für ihren Ruhestand anzusparen, indem staatliche Zulagen gewährt werden. Laut aktuellen Zahlen des Bundesarbeitsministeriums gibt es knapp 16 Millionen Riester-Verträge, von denen etwa ein Fünftel bis knapp ein Viertel derzeit nicht aktiv sind und nicht bespart werden.

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