Staatliche Förderungen für den Traum vom Eigenheim optimal nutzen

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Durch staatliche Förderungen, wie die Wohnungsbauprämie, rückt der Traum vom eigenen Zuhause in greifbare Nähe. Die Wüstenrot Bausparkasse empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern, die vorhandenen Fördertöpfe vor dem Jahresende zu nutzen, um den Aufbau von Eigenkapital für späteres Wohneigentum zu unterstützen. Bereits ab dem 16. Lebensjahr steht ihnen diese staatliche Förderung zur Verfügung. Alleinstehende können jährlich bis zu 700 Euro und Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner bis zu 1.400 Euro auf einen Bausparvertrag einzahlen und erhalten eine staatliche Prämie von bis zu 10 Prozent.

Wohnungsbauprämie: Bis zu 10% staatliche Prämie für Bausparvertrag

Um den Traum vom eigenen Zuhause zu verwirklichen, bietet die Wohnungsbauprämie eine attraktive staatliche Förderung. Alleinstehende können jährlich bis zu 700 Euro und Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner bis zu 1.400 Euro auf einen Bausparvertrag einzahlen. Zusätzlich erhalten sie eine staatliche Prämie von bis zu 10 Prozent. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es bestimmte Einkommensgrenzen gibt, um diese Förderung zu erhalten.

Vermögenswirksame Leistungen für Arbeitnehmer – bis zu 40 Euro monatlich

Im Rahmen von Tarifverträgen fördern Arbeitgeber die finanzielle Absicherung ihrer Angestellten durch vermögenswirksame Leistungen. Monatlich können bis zu 40 Euro bereitgestellt werden. Darüber hinaus erhalten Arbeitnehmer mit bestimmten Einkommensgrenzen die Arbeitnehmer-Sparzulage. Dies bietet eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bei der Vermögensbildung und ermöglicht die Schaffung von Eigenkapital für zukünftigen Immobilienbesitz oder andere finanzielle Vorhaben.

Bei vermögenswirksamen Leistungen, die in einen Bausparvertrag fließen, gewährt der Staat eine Zulage von bis zu 9 Prozent. Diese Förderung kann jährlich bis zu 43 Euro für Alleinstehende oder 86 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner betragen. Es ist zu beachten, dass die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie separat beantragt und gewährt werden.

Die Wohnungsbauprämie ist nicht abhängig von den Einkommensgrenzen der Arbeitnehmersparzulage. Das bedeutet, dass Verbraucher, deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage überschreitet, dennoch Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben können. Dies ermöglicht es auch Personen mit einem höheren Einkommen, staatliche Förderungen zum Aufbau von Eigenkapital für den späteren Wohneigentumserwerb zu nutzen.

Wohn-Riester“: Förderung für Eigenkapitalaufbau und Tilgung von Wohndarlehen

Seit 2008 gewährt die öffentliche Hand die staatlich geförderte Eigenheimrente, auch bekannt als „Wohn-Riester“. Dieses Modell dient der Förderung des Immobilienerwerbs und ermöglicht es Verbrauchern, entweder Eigenkapital für den späteren Kauf eines Hauses oder einer Wohnung aufzubauen oder ein bestehendes Wohndarlehen schneller zu tilgen. Ab dem Jahr 2024 können die Wohn-Riester-Mittel auch für die energetische Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum genutzt werden.

Jugendliche profitieren von hohen Boni bei Jugend-Bausparverträgen

Junge Menschen unter 25 Jahren sollten den Abschluss eines Jugend-Bausparvertrags bei Wüstenrot in Betracht ziehen. Neben dem Vorteil eines Jugendbonus von bis zu 200 Euro haben sie nach einer siebenjährigen Bindungsfrist die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie die in den Bausparvertrag eingeflossene Wohnungsbauprämie verwenden möchten, ohne einen Nachweis für den Wohnungsbau, -erwerb oder -modernisierung erbringen zu müssen.

Traum vom Eigenheim verwirklichen: Förderungen und Beratung bei Wüstenrot

Die Wüstenrot Bausparkasse bietet Ihnen umfangreiche Informationen zur staatlichen Förderung und zum Bausparen. Besuchen Sie ihre Internetseite oder vereinbaren Sie einen Termin mit einer Beraterin oder einem Berater in Ihrer Region. Hier erhalten Sie alle nötigen Informationen, um die vorhandenen Förderungen für den Erwerb Ihres eigenen Zuhauses bestmöglich zu nutzen.

Wohnungsbauprämie: Bis zu 10% staatliche Prämie erhalten

Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich den Wunsch nach einem eigenen Zuhause erfüllen möchten, profitieren von den staatlichen Förderungen. Die Wohnungsbauprämie ermöglicht es ihnen, jährlich bis zu 700 Euro als Alleinstehende und bis zu 1.400 Euro als Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner auf einen Bausparvertrag einzuzahlen und eine staatliche Prämie von bis zu 10 Prozent zu erhalten. Dies erleichtert den Aufbau von Eigenkapital für den späteren Immobilienerwerb.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen von bis zu 40 Euro pro Monat zu erhalten. Diese Leistungen werden vom Arbeitgeber gewährt und können beispielsweise in einen Bausparvertrag fließen. Zusätzlich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der staatlichen Arbeitnehmer-Sparzulage profitieren, die ihnen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für den Immobilienerwerb oder die Tilgung eines Wohndarlehens bietet. Junge Menschen unter 25 Jahren haben zudem die Möglichkeit, attraktive Jugend-Bausparverträge abzuschließen. Informieren Sie sich bei Wüstenrot über die verschiedenen staatlichen Förderungen und nutzen Sie die vorhandenen Möglichkeiten, um Ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen.

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