Wo Rentenversicherung in Steuererklärung eintragen – was ist abzusetzen?

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Die Vorsorgeaufwendungen sind laut Gesetzsteuerlich absetzbar. Es ist also möglich, durch das Eintragen der entsprechenden Ausgaben in der Steuererklärung die persönlichen Steuern zu reduzieren. Wo Rentenversicherung in Steuererklärung eintragen, das ist die wichtige Frage, die sich die Beitragszahler schon während des Arbeitslebens stellen.

Die Altersvorsorge in der Steuererklärung

Bei den Beiträgen für die Altersvorsorge handelt es sich um Ausgaben, die für die sichere Zukunft getätigt werden. Diese Vorsorgeaufwendungen werden in verschiedene Bestandteile aufgegliedert:

  • Krankenversicherung,
  • Pflegeversicherung,
  • Altersvorsorge,
  • weitere Versicherungen.

In den Rahmen der Vorsorgeaufwendungen gehören vorrangig die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge aber auch eine private Riester oder Rürup Rente. Ebenfalls wichtig sind die berufsständischen Einrichtungen, die vergleichbare Vorsorgeleistungen wie die Rentenversicherung erbringen. Das bezieht sich vor allem auf die Vorsorgeprodukte für Angestellte und Selbstständige aus kammerfähigen und freien Berufen (Ärzte, Apotheker, Steuerberater usw.).

Die Steuerklärung und ihre Anlagen

Die Formulare vom Finanzamt sind nicht immer leicht zu durchschauen. Deshalb holen sich viele Steuerzahler kompetente Unterstützung, um festzustellen, wo Rentenversicherung in Steuererklärung eintragen. Welche Anlage verwendet wird, hängt unter anderem von der Art der Altersvorsorge ab. So trägt man die Beiträge für die Riester Rente in die Anlage AV ein. Die Bescheinigung für diese Riester Rente muss ebenfalls beigefügt werden.

Wo Rentenversicherung in Steuererklärung eintragen, wo Kranken- und Pflegeversicherung, diese Beiträge sind im Normalfall als Sonderausgaben in voller Höhe absetzbar, jedenfalls wenn es sich um gesetzliche Leistungen handelt. Des Weiteren zählen auch andere Beiträge zu den Vorsorgeaufwendungen, beispielsweise die Arbeitslosenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, private KVs und noch andere Versicherungen.

Abhängig von der individuellen Situation und von den vertraglichen Regelungen werden auch Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen berücksichtigt. Wo Rentenversicherung in Steuererklärung eintragen, das beinhaltet also viele Details und erstreckt sich auf weitere Versicherungen.

Allerdings sind nicht alle Versicherungsbeiträge abzusetzen. Grundsätzlich kann man Beiträge für eine Direktversicherung oder für Pensionsfonds nicht steuerlich absetzen, da sie meistens eine steuerliche Förderung beinhalten. Wo Rentenversicherung in Steuererklärung eintragen, die Antwort darauf schließt also bestimmte Vorsorgeaufwendungen aus. Als Sonderausgaben-Pauschbetrag können also nur bestimmte Vorsorge-Beiträge eingetragen werden.

 

Abhängig von der individuellen Situation und von den vertraglichen Regelungen werden auch Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen berücksichtigt. Wo Rentenversicherung in Steuererklärung eintragen, das beinhaltet also viele Details und erstreckt sich auf weitere Versicherungen. (#01)Abhängig von der individuellen Situation und von den vertraglichen Regelungen werden auch Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen berücksichtigt. Wo Rentenversicherung in Steuererklärung eintragen, das beinhaltet also viele Details und erstreckt sich auf weitere Versicherungen. (#01)

Abhängig von der individuellen Situation und von den vertraglichen Regelungen werden auch Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen berücksichtigt. Wo Rentenversicherung in Steuererklärung eintragen, das beinhaltet also viele Details und erstreckt sich auf weitere Versicherungen. (#01)

Wo Rentenversicherung in Steuererklärung eintragen und welche Maximalbeträge gelten?

Bei den Aufwendungen (gesetzliche und private) für die Altersvorsorge gilt die steuerliche Absetzbarkeit bis zu einem festgelegten Maximalbetrag. Allerdings wird deutlich, dass die Steuerminderung zurzeit nur relativ gering ist. Im Jahr 2005 lag der Prozentsatz bei 60 Prozent, bis 2025 soll er auf 100 % angehoben werden. In den ersten zehn Jahren (2004 bis 2014) bezifferte sich dieser Maximalbetrag auf 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Verheiratete. Durch die prozentuale Einschränkung lag der Höchstbetrag im Jahr 2014 nur bei 15.600 Euro, also bei 78 Prozent von 20.000 Euro.

Die stetige Anpassung dieser Zahlen sorgt dafür, dass die Steuerminderung nur allmählich voranschreitet und die Beitragszahler der Rentenversicherung auf diese Weise nach und nach entlastet.

Sonstige abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen

Wo Rentenversicherung in Steuererklärung eintragen und welche Aufwendungen können noch abgesetzt werden? Abhängig davon, welche Zuschüsse und Beiträge bereits bewilligt wurden, haben die Steuerzahler die Möglichkeit, sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu einem Wert von 1.900 oder 2.800 Euro in ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Das führt jedoch nur zur Steuerminderung, wenn der Höchstbetrag nicht mit anderen Versicherungsbeiträgen ausgeschöpft wurde.

Je nachdem, wie viel Spielraum noch vorhanden ist, lohnt es sich also, die detaillierten Zahlen der Rentenversicherung zusammenzustellen und genau aufzuschlüsseln. Zu wissen, wo Rentenversicherung in Steuererklärung eintragen, verringert die Steuerlast und sorgt dafür, dass mehr Geld übrig bleibt.


Bildnachweis:©Fotolia-Titelbild: Kzenon -#01: Robert Kneschke

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