Arbeitnehmer-Sparzulage: Bonus für vermögenswirksame Leistungen im Bausparen

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Förderungen für zukünftige Eigenheimbesitzer: Bausparer können von staatlichen Zuschüssen profitieren, um für den Bau oder Kauf eines Eigenheims zu sparen. Ein Beispiel dafür ist die Wohnungsbauprämie (WoP), bei der Bausparer bis zu 140 Euro pro Jahr erhalten können. Voraussetzung ist eine Einzahlung von 50 bis 700 Euro (1400 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag. Die WoP kann bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden und unterstützt die finanzielle Stabilität bei der Immobilienfinanzierung.

Wohnriester-Förderung: Unterstützung für Spar- und Tilgungsphase beim Bausparen

Die Wohnriester-Förderung ist eine staatliche Maßnahme, die darauf abzielt, Personen, die ein eigenes Haus oder eine Wohnung finanzieren möchten, zu unterstützen. Mit einem Riester-Bausparvertrag werden nicht nur die Einzahlungen in der Sparphase gefördert, sondern auch die Tilgungsphase. Während der Tilgungsphase fließen die Zulagen in das Bausparguthaben ein und wirken ähnlich wie Sondertilgungen, indem sie die Restschuld des Darlehens reduzieren. Diese Förderung bietet angehenden Eigenheimbesitzern eine zusätzliche finanzielle Unterstützung.

Seit dem Jahr 2018 können förderberechtigte Erwachsene eine Grundzulage von 175 Euro vom Staat erhalten. Für jedes Kind gibt es zusätzlich eine Zulage von 300 Euro und für vor 2008 Geborene eine Kinderzulage von 185 Euro. Um diese Zulagen zu bekommen, müssen Bausparer mindestens vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens, jedoch mindestens 60 Euro und maximal 2.100 Euro inklusive Zulagen, in den Riester-Bausparvertrag einzahlen. Zusätzlich können Riester-Bausparer ihre Raten und die Förderung als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angeben, was vor allem bei höheren Einkommen von Vorteil ist.

Zuschuss für Arbeitnehmer: Staatliche Förderung bei Bausparvertrag

Viele Arbeitgeber belohnen ihre Mitarbeiter mit vermögenswirksamen Leistungen zusätzlich zum Gehalt. Der Staat fördert diese Einzahlungen in einen Bausparvertrag mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage von neun Prozent. Dadurch erhalten Bausparer jährlich bis zu 43 Euro (86 Euro für Verheiratete) als Zulage. Auch Personen ohne vermögenswirksame Leistungen können von dieser Zulage profitieren, indem sie einen Teil ihres Gehalts auf das Bausparkonto überweisen lassen.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Förderung für Personen mit einem Einkommen von bis zu 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete). Ab 2024 erhöhen sich diese Grenzen auf 40.000 Euro bzw. 80.000 Euro. Um die Zulage für das Jahr 2023 zu erhalten, müssen die entsprechenden Einzahlungen bis zum 31. Dezember auf dem Bausparvertrag eingegangen sein. Die Arbeitnehmer-Sparzulage kann über die Steuererklärung beantragt werden.

Immobilienfinanzierung: Bausparvertrag bietet langfristig günstige Darlehenszinsen und Zinssicherheit

Neben den staatlichen Förderungen bietet der Bausparvertrag einen weiteren bedeutenden Vorteil: Zinssicherheit. Angesichts der plötzlichen und deutlichen Anstiege der Bauzinsen sind Immobilienfinanzierungen teurer geworden. Der Bausparvertrag gewährleistet jedoch langfristig sichere und nach wie vor günstige Darlehenszinsen bis zur letzten Rate. Dadurch wird eine finanzielle Stabilität geschaffen und das Risiko von Zinsschwankungen minimiert.

Der Bausparvertrag ermöglicht Bausparern eine stabile Finanzierung für den Immobilienerwerb, die sichere Anschlussfinanzierung oder die Modernisierung ihrer eigenen vier Wände. Unabhängig von den Schwankungen an den Kapitalmärkten bietet der Bausparvertrag langfristige Sicherheit und günstige Darlehenszinsen. Interessierte können weitere Informationen zu den möglichen Zuschüssen beim Bausparen auf der Website www.lbs.de/bausparen/staatliche-foerderung finden.

Durch staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie, Wohnriester und die Arbeitnehmer-Sparzulage wird das Bausparen zu einer attraktiven Finanzierungsmöglichkeit für angehende Eigenheimbesitzer. Diese Förderungen ermöglichen es Bausparern, finanzielle Unterstützung vom Staat zu erhalten und von langfristig sicheren und günstigen Darlehenszinsen zu profitieren. Der Bausparvertrag gewährleistet eine stabile und vorhersehbare Finanzierung für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum.

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