Steuerklasse 5: Abzüge in Prozent – wie viel bleibt übrig?

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Die Steuerklasse 5 bietet Ehepaaren mit stark unterschiedlichen Einkommen eine attraktive Möglichkeit, ihre Steuerbelastung zu optimieren. Durch die Kombination der Steuerklassen 3/5 können die Abzüge verringert und ein höheres Nettoeinkommen erzielt werden.

Welche Abzüge gibt es in der Steuerklasse 5?

Die Steuerklasse 5 wird von dem Ehepartner gewählt, der weniger verdient, während der Partner mit dem höheren Einkommen die Steuerklasse 3 wählt. In der Steuerklasse 5 werden neben der Lohnsteuer und gegebenenfalls der Kirchensteuer auch Sozialabgaben vom Bruttolohn abgezogen. Diese Abzüge betragen etwa -31,8% des Bruttolohns in Steuerklasse 5:

  • Krankenversicherung: Ein allgemeiner Beitragssatz von -7,3% wird vom Arbeitnehmer gezahlt.
  • Arbeitslosenversicherung: Es werden -2,5% auf ein monatliches Gehalt von bis zu 7.100 Euro im Westen bzw. 7.300 Euro im Osten abgezogen.
  • Rentenversicherung: Es werden -18,6% auf ein monatliches Gehalt von bis zu 7.100 Euro im Westen bzw. 7.300 Euro im Osten abgezogen.
  • Pflegeversicherung: Es werden -3,05% und gegebenenfalls ein Kinderlosenzuschlag von 0,35% vom Bruttolohn einbehalten.

Die Abzüge sind für Ehepaare in Steuerklasse 5 relevant, da sie das Nettoeinkommen beeinflussen. Obwohl die Abzüge insgesamt hoch erscheinen mögen, sollten die Vorteile der Steuerklasse 5 nicht übersehen werden.

Vorteile der Steuerklasse 5

  • Höheres Nettoeinkommen: Durch die Kombination der Steuerklassen 3/5 kann ein höheres Nettoeinkommen im Monat erzielt werden. Da der Partner mit dem höheren Einkommen die Steuerklasse 3 wählt, werden die Abzüge insgesamt reduziert.
  • Steuerliche Entlastung: Die Wahl der Steuerklasse 5 ermöglicht eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zwischen den Ehepartnern. Der Partner mit dem höheren Einkommen trägt einen größeren Teil der Steuerlast, während der Partner mit dem geringeren Einkommen steuerlich entlastet wird.
  • Vereinfachte Steuererklärung: In der Steuerklasse 5 ist eine gemeinsame Veranlagung der Ehepartner nicht erforderlich. Dies bedeutet, dass beide Partner ihre individuellen Einkünfte und Ausgaben in ihrer eigenen Steuererklärung angeben können. Dadurch wird die Steuererklärung insgesamt vereinfacht.

Die Steuerklasse 5 bietet Ehepaaren mit stark unterschiedlichen Einkommen klare finanzielle Vorteile. Durch die Wahl dieser Steuerklasse können sie ihr Nettoeinkommen erhöhen und eine gerechtere Verteilung der Steuerlast erreichen. Obwohl die Abzüge in Steuerklasse 5 insgesamt hoch sind, überwiegen die positiven Aspekte, insbesondere in Bezug auf das monatliche Nettoeinkommen. Ehepaare sollten daher die Möglichkeit nutzen, ihre Steuerklassen entsprechend anzupassen, um von den Vorteilen der Steuerklasse 5 zu profitieren.

Kein Grundfreibetrag in Steuerklasse 5?

Bei der Berechnung der Steuern in Steuerklasse 5 können keine Freibeträge für Kinder geltend gemacht werden.


Ehegattensplitting: Der Schlüssel zur Vermeidung hoher Steuerklasse-5-Abzüge

Unter Berücksichtigung der hohen Steuerklasse 5 Abzüge können verheiratete Paare von den Vorteilen des Ehegattensplittings profitieren. Dieses Steuermodell ordnet beide Ehepartner der Steuerklasse 4 zu.

Auf den ersten Blick mag dies keinen erkennbaren Vorteil bieten, da die Steuerabzüge vom Bruttoeinkommen identisch mit denen eines Singles sind. Allerdings zeigt sich der wahre Vorteil erst am Ende des Jahres bei der Steuererklärung.

Anstatt die hohen Steuerklasse 5 Abzüge zu erheben, addiert das Finanzamt das Einkommen beider Ehepartner und halbiert es anschließend. Danach wird die jeweilige Hälfte separat in Euro versteuert.

Das Ehegattensplitting ist besonders sinnvoll, wenn ein Ehepartner mehr verdient als der andere oder wenn nur eine Person einer Beschäftigung nachgeht. Auf diese Weise zahlt die Person mit dem höheren Einkommen weniger Steuern. Gleichzeitig muss der geringer verdienende Ehepartner nicht die hohen Abzüge der Steuerklasse 5 in Kauf nehmen.

Die Vorteile des Ehegattensplittings im Überblick:

  1. Steuerliche Gleichstellung: Durch das Ehegattensplitting werden beide Ehepartner steuerlich gleichgestellt und in die Steuerklasse 4 eingestuft. Dadurch entfallen die Nachteile der Steuerklasse 5, die insbesondere bei einer ungleichen Einkommensverteilung zu einer höheren Steuerbelastung führen kann.
  2. Progressionsvorbehalt: Durch die separate Versteuerung der jeweiligen Einkommenshälften im Ehegattensplitting wird vermieden, dass das Einkommen des Geringverdieners durch den Progressionsvorbehalt stärker besteuert wird. Der Progressionsvorbehalt kann dazu führen, dass das zu versteuernde Einkommen in höhere Steuersätze fällt, obwohl das Einkommen an sich niedriger ist.
  3. Steuerersparnis: Insbesondere bei großen Einkommensunterschieden zwischen den Ehepartnern kann das Ehegattensplitting zu erheblichen Steuerersparnissen führen. Durch die gleichmäßigere Verteilung des Gesamteinkommens wird die Steuerlast insgesamt reduziert.
  4. Familienförderung: Das Ehegattensplitting ist auch eine Maßnahme zur Förderung von Familien. Es ermöglicht, dass der besser verdienende Ehepartner weniger Steuern zahlt und somit mehr finanzielle Mittel für die Familie zur Verfügung stehen.
Ermitteln Sie mit einem Brutto-Netto-Rechner schnell und einfach die Steuerbelastung für verschiedene Ehepartner-Kombinationen. (Foto: Fotolia - Marco2811)

Ermitteln Sie mit einem Brutto-Netto-Rechner schnell und einfach die Steuerbelastung für verschiedene Ehepartner-Kombinationen. (Foto: Fotolia – Marco2811)

Das Ehegattensplitting bietet eine Reihe von Vorteilen für verheiratete Paare, insbesondere wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere oder nur ein Partner einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Durch die Vermeidung hoher Steuerklasse 5 Abzüge und die gleichmäßigere Verteilung des Gesamteinkommens können erhebliche Steuerersparnisse erzielt werden.

Das Ehegattensplitting trägt zur steuerlichen Gleichstellung bei und fördert zugleich die Familien. Es ist daher eine empfehlenswerte Option, um die Steuerbelastung von Ehepaaren zu optimieren und die finanzielle Situation zu verbessern.


Steuerklasse 5: So machen es die meisten

Die Steuerklassen 3 und 5 in einer Ehe sind darauf ausgelegt, die steuerliche Belastung zwischen den Ehepartnern fair zu verteilen. In den meisten Fällen wird die Steuerklasse 3 dem Ehemann zugewiesen, während die Ehefrau die Steuerklasse 5 erhält.

Dies bedeutet, dass der Ehemann von günstigeren Steuersätzen profitiert und somit mehr Nettoeinkommen behält. Auf der anderen Seite führt die Steuerklasse 5 bei der Ehefrau zu höheren Abzügen, da sie weniger steuerliche Vorteile hat.

Diese Regelung ist sinnvoll, wenn der Bruttoverdienst des Ehemanns deutlich höher ist als der der Ehefrau, da das Ehepaar insgesamt mehr Geld behält als bei der Einzelveranlagung.

Die Steuerklasse 5 kommt meist dann zur Anwendung, wenn das Einkommen der beiden Ehepartner stark differiert. (Foto: Fotolia tatomm)

Die Steuerklasse 5 kommt meist dann zur Anwendung, wenn das Einkommen der beiden Ehepartner stark differiert. (Foto: Fotolia tatomm)

Tipp zur Steuerklasse 5

Ein Brutto-Netto-Rechner ermöglicht es Ihnen, die Höhe der Steuern für beide Ehepartner zu ermitteln, wenn entweder die Steuerklassen 3 und 5 oder beide Ehepartner in Klasse 4 besteuert werden. Durch die Nutzung dieses Rechners können Sie im Voraus berechnen, wie viel Steuern Sie zahlen müssen, um dem Finanzamt möglichst wenig Geld zu überlassen und ein höheres Netto-Gehalt für Ihre Familienkasse zu erzielen. Um eine genaue Berechnung der zu erwartenden Lohnsteuer durchzuführen, geben Sie einfach Ihr Gehalt in den Rechner ein und geben zusätzlich Kinderfreibeträge an.


Häufige Fragen zur Steuerklasse 5

Wann in Steuerklasse 3 und 5 wechseln?

Der Wechsel in die Steuerklassen 3 und 5 wird oft von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften in Betracht gezogen, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Durch die Wahl dieser Steuerklassenverteilung wird die Steuerlast so aufgeteilt, dass der Partner mit dem höheren Einkommen mehr Steuern zahlt, während der Partner mit dem geringeren Einkommen weniger Steuern abführen muss. Dies führt in der Regel zu einem höheren gemeinsamen Nettoeinkommen für beide Partner.

Bei welchem Gehaltsunterschied lohnt sich Steuerklasse 3 und 5?

Der Wechsel zur Kombination der Steuerklassen 3 und 5 empfiehlt sich für verheiratete Paare erst dann, wenn ein Einkommensgefälle von mindestens 10 Prozent zwischen den Partnern besteht. Diese Kombination ermöglicht eine gerechtere Verteilung der Steuerlast, da der Partner mit dem höheren Einkommen durch die Steuerklasse 3 entlastet wird und der Partner mit dem niedrigeren Einkommen durch die höhere Steuerklasse 5 weniger Steuern zahlt.

Wie funktioniert Steuerklasse 3 und 5?

Die Unterschiede zwischen Steuerklasse 3 und 5 liegen in der Besteuerung des Einkommens. In Steuerklasse 3 wird der Grundfreibetrag, der einen gewissen Teil des Einkommens steuerfrei stellt, doppelt berücksichtigt. Dadurch verringert sich die zu zahlende Lohnsteuer. In Steuerklasse 5 hingegen entfällt dieser Grundfreibetrag, was bedeutet, dass das volle Einkommen besteuert wird und dementsprechend höhere Steuerabzüge erfolgen.

Wie viel ist 4800 Euro Brutto In Netto?

Die Steuerklasse hat einen erheblichen Einfluss auf die Höhe des Nettogehalts, das Sie letztendlich von Ihrem Bruttogehalt erhalten. Bei Wahl der Steuerklasse 3 können Sie mit einem Nettogehalt von rund 3.314,91 Euro rechnen, was den höchsten Betrag darstellt. Dies liegt daran, dass in dieser Steuerklasse die Abzüge geringer sind und somit mehr vom Bruttogehalt übrig bleibt. Im Gegensatz dazu erhalten Sie in der Steuerklasse 6 das geringste Nettogehalt von etwa 2.460,87 Euro, da hier die Abzüge höher sind.

Netto bei 4800 Euro Brutto (abhängig von der Steuerklasse)
Steuerklasse Netto bei 4800 Brutto
Steuerklasse 1 2.948,32 Euro
Steuerklasse 2 3.006,41 Euro
Steuerklasse 3 3.314,91 Euro
Steuerklasse 4 2.948,32 Euro
Steuerklasse 5 2.497,13 Euro
Steuerklasse 6 2.460,87 Euro

Wo mehr Abzüge: Steuerklasse 1 oder 5?

In der Steuerklasse 5 hat man mehr Abzüge. Der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 5 liegt darin, dass in der Steuerklasse 1 bestimmte Freibeträge berücksichtigt werden, während in der Steuerklasse 5 diese nicht relevant sind. Der Grundfreibetrag, die Vorsorgepauschale und der Kinderfreibetrag werden in der Steuerklasse 1 in die Berechnung der Einkommensteuer einbezogen. Da diese Freibeträge den zu versteuernden Betrag reduzieren, sind die Abzüge in der Steuerklasse 1 niedriger und somit der Nettoverdienst höher als in der Steuerklasse 5.

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