Kinderzulage Riester: Das sollten Familien wissen

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Die Kinderzulage im Rahmen der Riester-Rente bietet eine attraktive Förderung für Eltern und Alleinerziehende. Wer in die Riester-Rente einzahlt, kann zusätzlich zur eigenen Zulage auch von der staatlichen Unterstützung für Kinder profitieren. Doch wie genau funktioniert die Kinderzulage und wer hat Anspruch darauf? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Förderung optimal nutzen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Kinderzulage bei der Riester-Rente: Warum Eltern von dieser Förderung profitieren können

Die Kinderzulage ist ein wichtiger Bestandteil der Riester-Rente und bietet insbesondere Eltern und Alleinerziehenden eine wertvolle finanzielle Unterstützung für ihre Altersvorsorge. Wer in die Riester-Rente einzahlt, hat nicht nur Anspruch auf die Grundzulage, sondern kann zusätzlich von der Kinderzulage profitieren – eine Förderung, die besonders Familien zugutekommt.

Wer kann die Kinderzulage erhalten?

Eltern, die für ihre Kinder kindergeldberechtigt sind, können die Kinderzulage beantragen. Diese wird für jedes Kind gewährt, das im Haushalt lebt und für das Kindergeld bezogen wird. Auch Alleinerziehende können diese Zulage in voller Höhe erhalten, was die Riester-Rente für Familien noch attraktiver macht.

Wie hoch ist die Kinderzulage?

Die Kinderzulage beträgt 185 Euro jährlich für jedes Kind, das nach 2008 geboren wurde. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, liegt die Zulage bei 300 Euro pro Jahr. Diese Zulage wird zusätzlich zur eigenen Riester-Zulage gewährt und kann erheblich dazu beitragen, die Altersvorsorge für Familien zu stärken.

Warum lohnt sich die Riester-Rente mit Kinderzulage?

Die Riester-Rente in Kombination mit der Kinderzulage ist eine hervorragende Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen und gleichzeitig vom Staat finanziell unterstützt zu werden. Besonders Eltern können durch die Kinderzulage ihre Altersvorsorge kostengünstiger aufbauen und so von der staatlichen Förderung optimal profitieren.

Wichtige Informationen zum Riester-Vertrag

Ein Riester-Vertrag ist besonders für Familien mit Kindern vorteilhaft. Die staatliche Kinderzulage erleichtert die private Altersvorsorge erheblich. Auch wenn es immer wieder Kritik an der Riester-Förderung gibt, lohnt es sich, diese Sparform genau zu prüfen und durchzurechnen. Dabei sollten nicht nur die Zulagen berücksichtigt werden, sondern auch die möglichen Steuervorteile.

Die wichtigsten Punkte zur Riester-Förderung sind:

  • Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren wurden, gibt es eine jährliche Kinderzulage von 300 Euro,
  • für Kinder, die bis zum Jahrgang 2007 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage 185 Euro jährlich,
  • die Grundzulage pro Jahr und Person betrug bis 2017 154 Euro und wurde ab 2018 auf 175 Euro erhöht.

Ein weiterer Vorteil des Riester-Vertrags ist, dass die Beiträge steuerlich absetzbar sind. Wie viel Steuervorteil tatsächlich entsteht, hängt vom individuellen Steuersatz ab. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Riester-Rente der Nachbesteuerung unterliegt, was bedeutet, dass Steuern erst in der Auszahlungsphase fällig werden.

Video: Altersversorgung Riester Rente Neu Isenburg: staatliche Zulagen optimal nutzen !

Voraussetzungen für die Kinderzulage

Nicht jeder Riester-Sparer erhält automatisch die volle Kinderzulage. Um diese vollständig zu erhalten, muss der erforderliche Mindestbeitrag eingezahlt werden. Wenn der Beitrag niedriger ausfällt, wird auch die Zulage entsprechend reduziert.

Die Auszahlung der Kinderzulage erfolgt erst, nachdem ein formeller Antrag gestellt wurde. Dieser Antrag wird vom Anbieter der Riester-Rente bearbeitet. Es reicht, den Antrag einmalig zu stellen, um die Zulage während der gesamten Vertragslaufzeit zu erhalten. Der Antrag kann noch bis zu zwei Jahre rückwirkend eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch auf die Zulage. Sollte sich die persönliche Situation ändern und der Anspruch entfallen, ist der Riester-Anbieter unverzüglich zu informieren.

Wer kann die Kinderzulage erhalten?

In der Regel wird die Kinderzulage an die Mutter ausgezahlt, da die Förderung auf dem Riester-Konto gutgeschrieben wird, auf dem das Kindergeld eingezahlt wird. Sollte der Vater das Kindergeld erhalten, wird die Zulage auf dessen Konto überwiesen, wenn er einen eigenen Antrag stellt. Diese Regelung gilt jedoch nur für eine einjährige Frist, und während dieses Zeitraums kann keine Änderung des Zahlungsempfängers vorgenommen werden.

Im Fall einer Trennung oder wenn die Zulage auf das Konto des anderen Elternteils übertragen werden soll, ist ein neuer Antrag erforderlich. Weitere Details dazu, wie dieser Antrag korrekt gestellt wird, werden im Folgenden erläutert. Sparer können sich außerdem bei ihren Beratern oder Altersvorsorge-Experten informieren, welche spezifischen Punkte bei der Antragstellung beachtet werden müssen.

Vorsorge bei Übertragung oder Neuantrag der Kinderzulage

Wenn die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater des Kindes übertragen wird, muss dies in der Steuererklärung durch die Anlage AV erfolgen. In dieser gibt der Vater die Anzahl der Kinder an, für die er die Kinderzulage erhält. Auch der Antrag bei der Riester-Versicherung muss entsprechend angepasst werden.

Sollten die Eltern getrennt leben, erhält derjenige die Kinderzulage, der auch das Kindergeld bezieht. Bei einem Wechsel des Anspruchs ist es wichtig zu klären, wer das Kindergeld zu Beginn des Jahres erhalten hat. Falls nur einer der Elternteile Anspruch auf die Riester-Förderung hat, sollte der andere Partner in Erwägung ziehen, eine eigene Altersvorsorge abzuschließen, da er ansonsten keine Zulage erhält. Im Falle einer Scheidung könnte es sogar sein, dass ein Elternteil die Förderung verliert. Für den Partner, der nur einen mittelbaren Anspruch auf die Riester-Zulage hat, ist der Mindestbeitrag auf 5 € festgelegt.

Bei der Übertragung der Kinderzulage von der Mutter auf den Vater des Kindes benötigt man bei der Steuererklärung die Anlage AV. (#01)

Bei der Übertragung der Kinderzulage von der Mutter auf den Vater des Kindes benötigt man bei der Steuererklärung die Anlage AV. (#01)

 

Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld und Kinderzulage

Um Anspruch auf die Kinderzulage zu haben, muss mindestens ein Monat im Jahr Kindergeld bezogen worden sein. Der Anspruch ist an die Kindergeldberechtigung des Kindes gebunden, die grundsätzlich endet, sobald das Kind eine Ausbildung beginnt oder das 25. Lebensjahr vollendet.

Die Höhe des Kindergeldes wird wie folgt festgelegt:

  • Für ein Kind gibt es 184 €
  • Für zwei Kinder erhält man 364 €
  • Für drei Kinder beträgt das Kindergeld 558 €

Weitere Details und Berechnungen zur Kinderzulage sind bei den zuständigen Versicherungen, Banken oder über unabhängige Informationsportale im Internet erhältlich.

Die Kinderzulage: Mögliche Herausforderungen und wichtige Aspekte

Für Besserverdiener ist es sinnvoll, die volle Zulagenhöhe zu beantragen. (#02)

Für Besserverdiener ist es sinnvoll, die volle Zulagenhöhe zu beantragen. (#02)

Für gutverdienende Personen ist es ratsam, die maximale Zulage zu beantragen. Doch es können in bestimmten Situationen Herausforderungen auftreten, zum Beispiel wenn die Mutter in Elternzeit geht. In diesem Fall sinken nicht nur das aktuelle Einkommen, sondern auch die künftigen Rentenzahlungen der Mutter.

Eine kluge Kombination aus einem Riester-Vertrag, Eigenbeiträgen und den staatlichen Zulagen kann dabei helfen, eine solide Altersvorsorge zu gewährleisten und gleichzeitig die Beiträge im angemessenen Rahmen zu halten. Bei der Kalkulation sollte man den Sparerfreibetrag beachten und auch potenzielle Risiken in Betracht ziehen. Wenn weniger als der vereinbarte Mindestbeitrag eingezahlt wird, reduzieren sich die staatlichen Zuschüsse, wodurch das volle Potenzial des Riester-Systems nicht ausgeschöpft werden kann.

Die passende Riester-Variante auswählen

Es gibt mehrere Optionen bei der Wahl einer Riester-Rente, aus denen Sparer je nach ihren individuellen Bedürfnissen wählen können, wie zum Beispiel:

  • Die traditionelle Riester-Rente,
  • der Riester-Fondsplan,
  • oder Wohnriester.

Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, muss der Sparer 4 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens in den Vertrag einzahlen – unabhängig von der gewählten Riester-Form.

Es kann auch sinnvoll sein, dass der Partner einen eigenen Riester-Vertrag abschließt. Wenn der Ehepartner keine eigenen Rentenversicherungsbeiträge leistet, hat er die Möglichkeit, für 60 Euro jährlich am Riester-Sparen teilzunehmen und dabei die vollen Zulagen zu erhalten.

Experten empfehlen, dass der Partner mit dem geringeren Einkommen die Kinderzulage beantragt. Die eingezahlten Beiträge zur Riester-Rente können später in der Steuererklärung (Anlage AV) angegeben werden, um die Steuerlast zu senken.

Video: Riester Rente kündigen: Was du auf keinen Fall machen solltest!

Wichtige Informationen zur Antragstellung und Frist bei der Riester-Rente

Um von den Riester-Zulagen zu profitieren, müssen Sparer bestimmte Fristen beachten. Im Allgemeinen besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Zulagen bis zu zwei Jahre rückwirkend zu stellen. Wenn also die Zulage für das Jahr 2016 noch nicht beantragt wurde, kann dies noch bis zum 31. Dezember 2018 nachgeholt werden.

Der Antrag muss in physischer Form beim Versicherer eingereicht werden, da eine Online-Einreichung nicht möglich ist. Es empfiehlt sich, eine Kopie des Antrags zu behalten und diesen per Einschreiben zu versenden, um sicherzustellen, dass das Dokument sicher ankommt.

Um unnötige Rückfragen und Probleme bei der Beantragung, insbesondere der Kinderzulage, zu vermeiden, sollte der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt werden.

Besonders wichtig für die Bearbeitung sind folgende Nummern, die für die Zuordnung notwendig sind:

  • Steuernummer (auf dem Steuerbescheid zu finden),
  • Steuer-Identifikationsnummer (auf der Lohnsteuerkarte vermerkt),
  • Sozialversicherungsnummer (auf dem Sozialversicherungsausweis ersichtlich).

Kinderzulage bei der Riester-Rente: Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten

Die Riester-Rente bietet eine staatliche Förderung, die sich insbesondere für Familien mit Kindern lohnt. Neben der Grundzulage für Riester-Sparer gibt es die Kinderzulage, die über die Jahre hinweg eine erhebliche Summe für die Altersvorsorge ausmachen kann. Doch viele Eltern fragen sich, wie sie die Zulage bekommen, welche Voraussetzungen gelten und welche Fehler vermieden werden sollten.

1. Wie hoch ist die Kinderzulage bei der Riester-Rente?
Die Kinderzulage ist abhängig vom Geburtsjahr des Kindes:

  • Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden: 185 € pro Jahr.
  • Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden: 300 € pro Jahr.

Diese Zulage wird für jedes kindergeldberechtigte Kind gezahlt, bis es 18 Jahre alt ist (oder länger, wenn das Kind sich in Ausbildung oder Studium befindet).

2. Wer hat Anspruch auf die Kinderzulage?
Die Kinderzulage steht dem Elternteil zu, der das Kindergeld erhält. In der Regel ist das die Mutter, aber falls der Vater das Kindergeld bezieht, kann auch er die Zulage erhalten.

Voraussetzung ist, dass der Elternteil:

  • ✔ Einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat.
  • ✔ Mindestens den Eigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens (abzüglich Zulagen) zahlt.
  • ✔ Kindergeld für das Kind erhält.

Falls beide Elternteile riestern, kann nur ein Elternteil die Kinderzulage bekommen – sie kann jedoch auf Wunsch zwischen beiden aufgeteilt werden.

3. Wie lange wird die Kinderzulage gezahlt?
Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie Kindergeldanspruch besteht, also:

  • Bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.
  • Bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind sich in Ausbildung oder Studium befindet.
  • Unbegrenzt, wenn das Kind wegen einer Behinderung kindergeldberechtigt bleibt.

Sobald der Kindergeldanspruch endet, entfällt auch die Kinderzulage.

4. Muss die Kinderzulage jedes Jahr neu beantragt werden?
Nein, die Kinderzulage muss nur einmal beantragt werden. Sobald sie genehmigt wurde, wird sie automatisch jedes Jahr gezahlt, solange die Voraussetzungen bestehen.

⚠ Wichtig: Änderungen wie ein neuer Kindergeldberechtigter oder das Ende der Kindergeldzahlung sollten dem Anbieter rechtzeitig mitgeteilt werden.

5. Wie beantragt man die Kinderzulage?
Die Zulage wird über den Zulagenantrag beim Riester-Anbieter beantragt.

Dafür sind folgende Schritte nötig:

  • Einmaliger Antrag auf Zulagen beim Riester-Anbieter (dieser leitet ihn an die zentrale Zulagenstelle weiter).
  • Dauerzulagenantrag nutzen, damit die Zulagen automatisch jedes Jahr beantragt werden.
  • Jährliche Überprüfung, ob sich Änderungen beim Einkommen oder Kindergeld ergeben haben.

Der Antrag muss spätestens zwei Jahre nach dem jeweiligen Beitragsjahr gestellt werden.

6. Was passiert mit der Kinderzulage, wenn sich die Familiensituation ändert?
Falls sich die Kindergeldberechtigung ändert (z. B. nach einer Trennung oder Scheidung), kann die Kinderzulage auf den anderen Elternteil übertragen werden.

Das bedeutet:

  • Der neue Kindergeldempfänger kann die Zulage beantragen.
  • Der bisherige Riester-Sparer verliert die Kinderzulage, falls er nicht mehr kindergeldberechtigt ist.

Daher sollte bei Trennung oder Scheidung immer geprüft werden, wer die Kinderzulage weiterhin bekommt.

7. Was passiert, wenn der Mindesteigenbeitrag nicht gezahlt wird?
Damit die volle Riester-Zulage gewährt wird, muss ein Mindesteigenbeitrag gezahlt werden. Dieser beträgt 4 % des Vorjahreseinkommens (abzüglich der Zulagen).

Falls dieser Eigenbeitrag nicht erreicht wird:

  • Wird die Kinderzulage anteilig gekürzt oder fällt sogar komplett weg.
  • Die Riester-Förderung kann nachträglich vom Finanzamt zurückgefordert werden.

Tipp: Lassen Sie den Eigenbeitrag regelmäßig prüfen, um Förderverluste zu vermeiden.

8. Kann man Kinderzulagen auch rückwirkend erhalten?
Ja! Die Kinderzulage kann für zwei Jahre rückwirkend beantragt werden.

Das bedeutet, dass man versäumte Zulagen für die letzten beiden Jahre nachträglich erhalten kann, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird.

9. Sind Kinderzulagen bei der Riester-Rente steuerfrei?
Ja, die Kinderzulage ist steuerfrei. Sie wird direkt in den Riester-Vertrag eingezahlt und erhöht das angesparte Kapital für die Altersvorsorge.

Zusätzlich können die Eigenbeiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Falls sich daraus eine höhere Steuerersparnis ergibt als die gezahlten Zulagen, gibt es eine zusätzliche Steuererstattung.

10. Lohnt sich die Riester-Rente mit Kinderzulage?
Ja, für Familien mit Kindern lohnt sich die Riester-Rente besonders, weil:

  • ✅ 300 € pro Jahr für jedes ab 2008 geborene Kind in den Vertrag fließen.
  • ✅ Der Staat die Altersvorsorge damit erheblich mitfinanziert.
  • ✅ Durch die Steuerersparnis zusätzliche Vorteile entstehen können.
  • ✅ Besonders geringverdienende Familien oder Eltern in Teilzeit profitieren, weil sich der Eigenbeitrag durch die hohe Förderung stark reduziert.

Beispielrechnung für eine Familie mit zwei Kindern (beide nach 2008 geboren):

  • Grundzulage für den Riester-Sparer: 175 €
  • Kinderzulagen (2 × 300 €): 600 €
  • Gesamtförderung pro Jahr: 775 € – ohne eigenen Sparanteil!

Wenn dazu noch Steuervorteile kommen, kann sich die Förderung noch weiter erhöhen.

Fazit: Die Kinderzulage bei Riester nicht verschenken!
Die Kinderzulage ist eine wertvolle Förderung für Eltern, die eine private Altersvorsorge aufbauen möchten. Durch die jährliche Unterstützung des Staates steigt das Guthaben im Riester-Vertrag ohne zusätzliche Kosten erheblich an.

Wichtig ist, die Voraussetzungen zu erfüllen, den Eigenbeitrag korrekt zu leisten und die Zulagen rechtzeitig zu beantragen. Wer das beachtet, kann mit der Riester-Rente eine deutlich höhere Altersvorsorge aufbauen – vor allem, wenn mehrere Kinder in der Familie sind. 💡

Bildnachweis: © Shutterstock-Titelbild: Tom Wang, #01: WAYHOME studio, #02: Roman Samborskyi

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