Rente: was sind Beitragsjahre und welche Zeiten sind wichtig?

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Beim Thema der gesetzlichen Altersvorsorge taucht oft die Frage auf, „Rente: Was sind Beitragsjahre?“. Offensichtlich sind viele Rentenversicherungspflichtige der Meinung, dass nur die Jahre vor Renteneintritt eine Rolle spielen. Dabei beginnen die Beitragsjahre schon mit dem Berufseintritt, sodass die entscheidenden Zeiten von Anfang an berücksichtigt werden.

Wie wirken sich die Zeiten aus?

Rente was sind Beitragsjahre, in dieser Frage steckt bereits die Bedeutung der Zeiten, in denen man die Rentenbeiträge zahlt. Diese Beitragszeit bezieht sich auf die Phasen, in denen die Arbeitnehmer und Selbstständigen mit Pflichtversicherung Geld verdienen. Auch Minijobber können Beiträge bezahlen und auf diese Weise ihre Rente aufstocken. Durch diese freiwillige Ergänzung der Beitragszeit erhöhen sich nämlich die Rentenansprüche.

Auch die Zeiten, die man im Ausland tätig ist, können die Rentenzahlungen beeinflussen. Hier geht es um das Fremdrentenrecht. Im Rahmen des zwischenstaatlichen Rechts ist es möglich, auch die Jahre im Ausland anrechnen zu lassen. Bei spezifischen Fällen zum Thema „Rente was sind Beitragsjahre“ helfen die kompetenten Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung gerne weiter.

Infografik: Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. ( (c) schwarzer.de )

Infografik: Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. ( (c) schwarzer.de )

Welche Jahre zählen für die Rente?

Als Beitragszeit für die Altersrente geht es um die folgenden Phasen:

  • berufliche Ausbildung,
  • Bundesfreiwilligendienst,
  • Kindererziehungs- und Pflegezeiten für Familienmitglieder (keine automatische Erfassung),
  • Bezugszeiten von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld),
  • freiwillige Beitragszeiten bzw. Monate/Jahre, für die das Geld ggf. nachträglich eingezahlt wurde.
Viele Beitragszahler glauben, dass sie nach einem langen Berufsleben – also nach 45 Jahren Arbeit – im Alter von 60 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand eintreten. (#01)

Viele Beitragszahler glauben, dass sie nach einem langen Berufsleben – also nach 45 Jahren Arbeit – im Alter von 60 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand eintreten. (#01)

Rente: Was sind Beitragsjahre?

Viele Beitragszahler glauben, dass sie nach einem langen Berufsleben – also nach 45 Jahren Arbeit – im Alter von 60 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand eintreten. Leider stimmt das so nicht, denn tatsächlich abschlagsfrei ist die Rente nur dann, wenn man 45 Arbeitsjahre hinter sich hat und außerdem im 65. Lebensjahr ist.

Ein weiterer Irrtum bezieht sich auf den Gedanken, dass ausschließlich das Einkommen in den letzten Jahren vor Renteneintritt für die Höhe der Rente ausschlaggebend ist. Dabei werden sämtliche Einzahlungsphasen der Rentenversicherung berücksichtigt, von den ersten bis zu den letzten.

Welche Zeiten zählen bei der Wartezeit von 45 Jahren mit?

  1. Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus der Beschäftigung.

    Das ist in der Regel die Zeit Ihrer Beschäftigung.

  2. Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus einer selbstständigen Tätigkeit.

    Dies ist der Teil Ihrer Zeiten als selbständig Tätiger, in denen Sie Pflichtbeiträge geleistet haben.

  3. Zeiten der versicherungspflichtigen, geringfügig entlohnten Beschäftigung.

    Das hört sich kompliziert an und bedeutet vereinfacht ausgedrückt: „Minijob mit eigener Beitragszahlung“. Haben Sie in Ihrer Zeit als Minijobber Beiträge geleistet, zählen diese, wenn nicht, eben nicht. Aber…

    Wer jedoch als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreit ist oder rentenversicherungsfrei ist und der Arbeitgeber zahlt seinen eigenen Beitragsanteil, dann ergeben sich hier nur Wartezeitmonate in marginalem Umfang.

  4. Zeiten der Wehrdienstpflicht oder Zivildienstpflicht.

    Diese Zeiten müssen dokumentiert werden.

  5. Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen.

    Haben Sie Angehörige gepflegt? Geschah dies im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit? Wenn nicht, dann fallen diese Zeiten hier hinein.

  6. Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes.

    Diese Zeiten müssen dokumentiert werden.

  7. Zeiten, in denen Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld oder Leistungen der beruflichen Weiterbildung bezogen wurden.

    Eine Ausnahme besteht: es sind die letzten beiden Jahre vor dem Rentenbeginn. Ausnahme auch hier: wenn die Arbeitslosigkeit wird durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe Ihres Arbeitgebers verursacht wurde.

  8. Zeiten, in denen Krankengeld bezogen wurde.

    Diese Zeiten müssen dokumentiert werden.

  9. Zeiten, in denen Übergangsgeld bezogen wurde.

    Diese Zeiten müssen dokumentiert werden.

  10. Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld und Winterausfallgeld.

    Diese Zeiten müssen dokumentiert werden.

  11. Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld.

    Dies ist Insolvenzgeld im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.

  12. Zeiten der freiwilligen Versicherung.

    Allerdings nur dann, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung oder aus selbstständiger Tätigkeit vorliegen.

    Ausnahme auch hier wieder: der letzten beiden Jahre vor dem Rentenbeginn, jedoch nur dann, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen.

  13. Ersatzzeiten.

Spezielle Phasen

Die Ausbildung kann sich ebenfalls auf die Rente auswirken. Rente was sind Beitragsjahre, die Antworten auf diese Frage weisen teilweise darauf hin, dass die Ausbildungszeit nur als Ausnahme betrachtet wird. Schulzeiten, Praktika, das Studium oder die Berufsschule zählen nicht mit die Beitragszeit der Rente hinein. Bei einer betrieblichen Lehre liegt der Fall anders: Diese wird angerechnet, wenn man in diesem Zeitraum seine Beiträge an die Rentenversicherung regelmäßig einzahlt.

Bei Arbeitslosigkeit war es früher so, dass diese Phasen als beitragsfrei bewertet und mit in die Rentenbeitragsjahre einbezogen wurden. Inzwischen ist das nicht mehr der Fall, sodass es immer schwerer wird, die Frührente zu erreichen.

Weiterführende Gedanken zum Thema Rente und Beitragsjahre

In der heutigen Zeit kommt es nur noch selten vor, dass jemand 45 Beitragsjahre bis zu seinem 65. Lebensjahr erreicht. Das liegt daran, dass viele Berufseinsteiger bereits Mitte zwanzig sind. Das führt die Politiker dazu, die anzurechnenden Jahre neu zu bewerten. Die SPD präsentiert beispielsweise ein Konzept, bei dem entsprechende Nachbesserungen dafür sorgen, dass anstelle der Beitragsjahre die Versicherungsjahre berücksichtigt werden sollen. Rente was sind Beitragsjahre, diese Frage wird sich also eventuell in Zukunft nicht mehr stellen.

Die Konsequenzen für diejenigen, die keine 45 Beitragsjahre erreichen, wären bei diesem Rechenkonzept nicht mehr so gravierend. Ob die vorgestellten Pläne tatsächlich so durchzuführen sind, ist jedoch fraglich.

Momentan sieht es so aus, als müssten die Deutschen immer länger arbeiten (Siehe Infografik oben), bis sie ihren vollen Rentenanspruch haben. Bis 65 oder bis 67, mit oder ohne Abzüge – All diese Fragestellungen machen es für die arbeitende Bevölkerung nicht einfacher, die Rentenlücke zu schließen.


Bildnachweis: © Fotolia – Titelbild YakobchukOlena, #01 drubig-photo

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