Riester-Rente für Geringverdiener trotz Problemen lohnenswert

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Ein Urteil des Landgerichts Köln hat gezeigt, dass einige Riester-Versicherer beabsichtigen, zukünftige Rentenauszahlungen zu kürzen. Jedoch hat ein Kunde aus Köln erfolgreich gegen diese Praktik geklagt und das Gericht hat entschieden, dass solche Kürzungen nicht zulässig sind. Um die Interessen der Kunden zu schützen, gehen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und die Bürgerbewegung Finanzwende gemeinsam juristisch gegen weitere Riester-Versicherer vor.

Weitere Anbieter von Riester-Rentenkürzungen betroffen

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Zurich eine Niederlage hinnehmen muss. Ein Kunde aus Köln hatte geklagt, da seine zukünftige Riester-Rente deutlich gekürzt werden sollte. Die Klausel in den Vertragsbedingungen, die eine Absenkung des Rentenfaktors erlaubte, wurde von den Richtern für ungültig erklärt. Kunden sollten sich nach Ansicht der Richter auf den Rentenfaktor in ihrem Vertrag verlassen können.

Verbraucherzentrale geht gegen Rentenkürzung vor

Der Rentenfaktor ist ein entscheidendes Kriterium für die Höhe der späteren Rentenauszahlungen eines Kunden. Im vorliegenden Fall gegen Zurich betrug der Rentenfaktor 37,34 Euro, wurde aber während der Ansparphase auf 27,97 Euro gekürzt. Eine solche Kürzung hätte zur Folge gehabt, dass bei einem Vertragsguthaben von 100.000 Euro zu Beginn der Rentenphase regulär eine monatliche Rente von 373,40 Euro gezahlt worden wäre. Nach der Kürzung wären es nur noch 279,70 Euro monatlich gewesen.

Zurich gibt nach: Keine Rentenkürzung mehr für Kunden

Der Versicherer Zurich hat seine anfängliche Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln zurückgezogen und akzeptiert nun den Richterspruch. Das Unternehmen musste die Kürzung der Rentenansprüche eines Kunden rückgängig machen und darf sich zukünftig nicht mehr auf die beanstandete Vertragsklausel berufen. Zurich stellt jedoch klar, dass diese Gerichtsentscheidung nur für diesen speziellen Fall gilt und keine Auswirkungen auf andere Kunden mit Riester-Verträgen hat.

Klage gegen Zurich-Versicherung: Verbraucherzentrale und Finanzwende setzen sich für höhere Renten ein

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und die Bürgerbewegung Finanzwende haben die Zurich-Versicherung abgemahnt und beabsichtigen, eine Verbandsklage einzureichen, sollte der Konzern nicht kooperieren. Ihr Hauptziel ist es, ein Grundsatzurteil vor dem Bundesgerichtshof zu erwirken, das sich positiv auf die Rentenauszahlungen von tausenden Riester- und Lebensversicherungskunden mit fondsgebundenen Riesterverträgen auswirken könnte.

Rentenkürzungen: Auch Axa und LPV betroffen, weitere Anbieter vermutet

Die Verbraucherzentrale hat nicht nur gegen Zurich rechtliche Schritte eingeleitet, sondern auch gegen die Axa Lebensversicherung und die LPV Lebensversicherung (ehemals Postbank Lebensversicherung). Grund dafür sind Rentenkürzungen, die von diesen Versicherern vorgenommen wurden. Es wird vermutet, dass noch weitere Anbieter unwirksame Klauseln verwenden, um den Rentenfaktor zu senken, und somit weitere Kunden von Kürzungen betroffen sind.

Kölner Urteil stärkt Riester-Kunden: Rentenkürzung nicht hinnehmen

Verbraucherschützer empfehlen Riester-Kunden, die eine Klausel zur Rentenkürzung in ihren Verträgen haben, nicht überstürzt zu handeln. Stattdessen können sie sich bereits jetzt auf das Urteil des Landgerichts Köln berufen und gegen die Rentenkürzung vorgehen. Die Verbraucherzentrale NRW stellt einen Musterbrief zum Download bereit, der auch für Verträge in der Rentenphase genutzt werden kann.

Riester-Rente: Möglichkeit für Geringverdiener mit Kindern nicht nutzen

Trotz der kritischen Stimmen betrachtet das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) die Riester-Rente als zu Unrecht in Verruf geraten. Insbesondere für Menschen mit niedrigem Einkommen und vielen Kindern kann sie eine lohnenswerte Möglichkeit zur Altersvorsorge sein.

Durch eine Einzahlung von mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der Zulagen können Riester-Sparer die volle staatliche Zulage von 175 Euro pro Jahr erhalten. Zusätzlich gibt es für Familien mit Kindern weitere Zulagen. Experten empfehlen, dass der Eigenbeitrag nicht mehr als ein Drittel der eingezahlten Summe betragen sollte, um sicherzustellen, dass sich die Riester-Rente auszahlt.

Das Urteil gegen Zurich und die Maßnahmen der Verbraucherzentralen zeigen, dass Riester-Kunden gegen unzulässige Rentenkürzungen vorgehen können. Wenn ihre Verträge eine entsprechende Klausel enthalten, sollten sie sich auf das Urteil des Landgerichts Köln berufen und ihre Rentenansprüche verteidigen. Trotz der aktuellen Herausforderungen bleibt die Riester-Rente eine attraktive Form der Altersvorsorge, insbesondere für Geringverdiener mit vielen Kindern.

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