Beiträge zur Privaten Krankenversicherung richtig von der Steuer absetzen

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Kennen Sie, als Selbstständiger oder als Angestellter, den jährlichen Stress hinsichtlich der Erstellung der Steuererklärung? Sobald das Jahr beendet ist, muss schleunigst an die Steuerklärung gedacht werden. Bei der Erstellung dieser Erklärung müssen Sie einige Dinge beachten, wenn es um den Punkt Ihrer Privaten Krankenversicherung geht.

Die PKV muss ordnungsgemäß in der Steuererklärung mitgeteilt werden

Wenn Sie ein Angestellter sind, müssen Sie darauf achtgeben, dass Sie nicht die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten. Die Feststellung, ob Sie überschritten haben oder nicht, stellen Sie auf der Lohnsteuerbescheinigung fest, welche Sie in der Regel vom Arbeitgeber bekommen. Auf der Lohnsteuerbescheinigung müssen alle Sozialversicherungsbeträge eingetragen sein. Wenn Sie allerdings selbstständig sind, müssen Sie andere Regeln beachten.

Wie geben Sie die PKV in der Steuererklärung richtig an?

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung konnten zum ersten Mal in der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2010 abgesetzt werden. In dem Bürgerentlastungsgesetz sind alle wichtigen Regelungen festgehalten. Bei dieser Absetzung geht es darum, dass eine Verbesserung im Hinblick auf die steuerliche Beachtung von Vorsorgeinvestierungen zum Vorschein kommen sollte. Die Beiträge zur PKV sind bis zur Grundversorgungshöhe als Sonderausgaben absetzbar. Dank eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von Februar 2008 gelten die Regelungen sowohl für gesetzliche, aber auch für private Krankenversicherte. Die Grundversorgung umfasst nicht nur die Chefarztbehandlungskosten, sondern auch die entstandenen Krankenhauskosten für ein Einzelzimmer. Sie, als privat Versicherte, haben die Möglichkeit etwa 80 Prozent ihrer Krankenversicherungskosten absetzen zu können. Bei zusätzlichen Leistungen müssen Sie darauf achten, dass Sie diese abziehen. Im Zweifelsfall lassen Sie sich von einem Steuerberater Ihres Vertrauens in der Region beraten. Wenn Sie sich für den Basistarif entschieden haben, gibt es bei den Beiträgen keine Abschläge. In einem solchen Fall brauchen Sie sich keine Sorgen um das Finanzamt machen. In der Regel erkennen Finanzämter den vollen Beitrag an. Sie, als private Krankenversicherte müssen nunmehr darauf achten, dass Sie Beitragsmitteilungen von ihrer Krankenversicherung bekommen. In diesen Beitragsmitteilungen müssen alle Extras gesondert aufgelistet werden. Die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung werden in der Steuererklärung auf dem sogenannten Mantelbogen (in der Regel Seite 3), auf der Höhe der Sonderausgaben, eingetragen.

Wenn Sie die oben genannten Ratschläge bezüglich Ihrer PKV berücksichtigt haben, können Sie auf die positive Antwort des Finanzamtes warten.


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