Kinderzulage Riester: Das sollten Familien wissen

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Die Vorteile bei Riester zeigen sich vor allem bei den staatlichen Zulagen, eine davon ist die Kinderzulage. Doch was ist bei dieser Art der Altersvorsorge besonders zu beachten und wie sehen die genauen Regelungen aus?

Grundsätzliches zum Riester Vertrag

Für Familien, die Kinder haben, lohnt sich ein Riester Vertrag besonders. Durch die hohe Kinderzulage vom Staat wird die private Altersvorsorge erleichtert. Auch wenn die Riester Förderung von einigen Bürgern kritisiert wird, lohnt es sich, diese Sparform genau durchzukalkulieren. Dabei sollte man sowohl die Zulagen selbst als auch die Steuervorteile berücksichtigen.

Die folgenden Punkte sind in diesem Zusammenhang zu beachten:

  • Für Kinder ab Jahrgang 2008 gilt eine jährliche Kinderzulage von 300 Euro,
  • für Kinder bis Jahrgang 2007 gilt eine Kinderzulage von 185 Euro,
  • die Grundzulage pro Jahr und Person lag bis 2017 bei 154 Euro und wurde für 2018 auf 175 Euro erhöht.

Die Beiträge, die für den Riester Sparvertrag eingezahlt werden, lassen sich steuerlich absetzen. Wie hoch der Steuervorteil tatsächlich ist, hängt von der Höhe des individuellen Steuersatzes ab. Für die Riester Rente gilt die Nachbesteuerung. Das heißt, dass man die Steuern erst während der Auszahlungsphase bezahlen muss.

Altersversorgung Riester Rente Neu Isenburg: staatliche Zulagen optimal nutzen !

Voraussetzungen für die Kinderzulage

Nicht in jedem Fall erhalten die Riester Sparer die volle Zulage. Erst wenn der komplette Mindestbeitrag bezahlt wird, hat man auch ein Anrecht auf die volle Kinderzulage. Bei einer geringeren Einzahlung wird hingegen der Zulagenbetrag entsprechend gekürzt.

Die Kinderzulage wird erst ausgezahlt, wenn man einen formalen Antrag gestellt hat. Um diese Aufgabe kümmert sich der Riester-Anbieter. Eine einmalige Antragstellung ist ausreichend für die gesamte Laufzeit. Der Antrag auf die Riester-Zulagen kann noch zwei Jahre rückwirkend abgegeben werden. Erst nach dieser Frist verfällt der Förderanspruch. Falls der Anspruch aufgrund von Veränderungen der persönlichen Situation erlischt, muss der Versicherer darüber informiert werden.

Wer erhält die Kinderzulage?

Im Regelfall erhält die Mutter die finanzielle Förderung, die auf dem entsprechenden Riester-Konto landet. Die Förderung wird an denjenigen überwiesen, der das Kindergeld bekommt. Lediglich bei einer gemeinsamen Antragstellung kommt die Förderzulage auf das Konto des Vaters. Bei dieser Form des Antrags gilt immer nur eine einjährige Frist. Innerhalb des betreffenden Jahres ist kein Widerruf vorgesehen.

Bei einer Trennung der Eltern oder wenn das Geld aus einem anderen Grund an den anderen Elternteil überwiesen werden soll, ist ein neuer Antrag fällig. Wie man dabei genau vorgeht, wird im Folgenden näher erklärt. Zudem können sich die betroffenen Sparer bei ihrem Berater oder bei anderen Experten für Altersvorsorge informieren, welche Details zu beachten sind.

Die Vorsorgesituation bei Übertragung/Neuantrag

Bei der Übertragung der Kinderzulage von der Mutter auf den Vater des Kindes benötigt man bei der Steuererklärung die Anlage AV. In dieser trägt der Vater die Anzahl Kinder ein, für die er die Kinderzulage bekommt. Auch der Zulagenantrag des Riester-Versicherers muss entsprechend angepasst werden.

Falls die Eltern nicht zusammenleben, erhält der Elternteil die Kinderzulage, der das Kindergeld bekommt. Bei einem Wechsel der Auszahlungsberechtigung ist zu überprüfen, wer zum Jahresanfang das Kindergeld empfangen hat. Falls nur einer der Partner einen indirekten Anspruch auf die Riester Fördermittel hat, ist es für den nicht Begünstigten ratsam, eine eigene Altersvorsorge abzuschließen. Sonst hat er keinerlei Anspruch auf die Zulage. Wenn es zur Scheidung kommt, ist sogar der Verlust der Fördergelder möglich. Für den Partner mit mittelbarem, also nicht direktem Anspruch gilt eine Beitragshöhe von nur 5 €.

Bei der Übertragung der Kinderzulage von der Mutter auf den Vater des Kindes benötigt man bei der Steuererklärung die Anlage AV. (#01)

Bei der Übertragung der Kinderzulage von der Mutter auf den Vater des Kindes benötigt man bei der Steuererklärung die Anlage AV. (#01)

Der Anspruch auf Kindergeld und Kinderzulage

Man muss zumindest einen Monat im Kalenderjahr Kindergeld bezogen haben, um einen Anspruch auf die Kinderzulage zu haben. Der Anspruch richtet sich also danach, bis wann das Kind kindergeldberechtigt ist. Generell endet die Förderberechtigung entweder mit dem Ausbildungsbeginn oder zum Ende des 25. Lebensjahres.

Die Höhe des Kindergeldes ist folgendermaßen gestaffelt:

  • Bei einem Kind gibt es 184 €,
  • bei zwei Kindern hat man Anspruch auf 364 €,
  • bei drei Kindern beträgt das Kindergeld 558 €.

Weitere Informationen sowie Berechnungsgrundlagen erhält man bei den Versicherern und Banken sowie in den unabhängigen Info-Portalen im Internet.

Die Kinderzulage: Mögliche Konflikte und besondere Details

Für Besserverdiener ist es sinnvoll, die volle Zulagenhöhe zu beantragen. (#02)

Für Besserverdiener ist es sinnvoll, die volle Zulagenhöhe zu beantragen. (#02)

Für Besserverdiener ist es sinnvoll, die volle Zulagenhöhe zu beantragen. Allerdings kann es Schwierigkeiten in bestimmten Phasen geben, beispielsweise wenn die Mutter in Elternzeit geht. Dadurch verringern sich nicht nur die aktuellen Einkünfte, sondern auch die spätere Rente der Mutter.

Eine geschickte Kombination aus Riester Vertrag, Eigenanteil und den Zulagen hilft dabei, die Zukunft zu sichern und zugleich die Beiträge im moderaten Bereich zu halten. Bei der Berechnung sollte man den Sparerfreibetrag im Blick behalten und auch andere mögliche Risiken berücksichtigen. Wenn man weniger als den vertraglich festgelegten Mindesteigenbeitrag einzahlt, verringern sich die staatlichen Förderzulagen und man kann nicht das volle Potenzial des Riester Systems nutzen.

Die richtige Form bei Riester finden

Es gibt verschiedene Riester-Formen, zwischen denen sich die Sparer entscheiden können, beispielsweise:

  • Die klassische Riester Rente,
  • der Riester-Fondssparplan,
  • Wohnriester.

Damit man die kompletten staatlichen Fördermittel erhält, müssen 4 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens in den Vertrag eingezahlt werden, unabhängig davon, für welche Form man sich entschieden hat.

Möglicherweise lohnt es sich auch für den Partner, einen Riester-Vertrag abzuschließen. Wenn der Ehepartner keine eigenen Rentenversicherungsbeiträge bezahlt, hat er die Option, für 60 Euro jährlich mitzuriestern und dabei die volle Zulagenhöhe zu bekommen.

Die Experten raten dazu, dass die Kinderzulage von dem Partner beantragt wird, der ein geringeres Einkommen hat. Die eingezahlten Riester-Beiträge werden später in der Steuererklärung (Anlage AV) eingetragen und verringern die Steuerlast.

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Antragstellung und Fristablauf: Wichtige Punkte bei Riester

Um die Riester-Zulagen zu erhalten, müssen die Sparer bestimmte Fristen einhalten. Grundsätzlich ist es möglich, den Antrag bis zu zwei Jahre rückwirkend zu stellen. Wenn man also die Zulage für das Jahr 2016 noch nicht beantragt hat, kann dies noch bis Ende 2018 erledigt werden. Der letzte mögliche Zeitpunkt wäre in diesem Fall der 31.12.2018.

Der Antrag muss als Original bei dem Versicherer eingehen, man kann ihn also nicht online versenden. Um sicherzustellen, dass das wichtige Dokument nicht verloren geht, sollte man eine Kopie für sich selbst ziehen und den Antrag per Einschreiben verschicken.

Um Nachfragen und Probleme bei der Beantragung der Kinderzulage zu vermeiden, sollte man alles sauber ausfüllen und keine Angaben vergessen.

Vor allem die folgenden Nummern sind wichtig, da sie den Bearbeitern die Zuordnung erleichtern:

  • Die Steuernummer (ist auf dem jährlichen Steuerbescheid zu finden),
  • die ID-Nummer (steht auf der Lohnsteuerkarte),
  • die Sozialversicherungsnummer (findet man auf dem Sozialversicherungsausweis).

Bildnachweis: © Shutterstock-Titelbild: Tom Wang, #01: WAYHOME studio, #02: Roman Samborskyi

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