Riester Mindestbeitrag: Eigenbeitrag & Sockelbeitrag für Einsteiger

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Die Zahlung des Mindestbeitrags ist Voraussetzung dafür, die volle Zulage für die Riester Rente zu bekommen. Dabei liegt der Mindesteigenbeitrag bei vier Prozent des Einkommens, welches im Vorjahr brutto angerechnet werden kann.

Riester: Wie hoch ist der Mindestbetrag?

Die volle Förderung bekommen nur die Sparer, die pro Jahr einen festen Mindestbeitrag für ihre private Altersvorsorge per Riester abführen. Seit 2008 hat sich dieser Betrag nicht mehr angepasst und liegt daher immer noch bei vier Prozent des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr. Der Mindesteigenbetrag muss gezahlt werden, denn ansonsten kann die Förderung auch nur in bestimmten Anteilen gewährt werden.

Die Riester-Förderung sieht eine Grundzulage von 175 EUR (ab 2018) für den Sparer selbst vor. Dazu kommt die Kinderzulage, die für Kinder mit einem Geburtsdatum ab 2008 bei 300 Euro liegt, für Kinder, die davor geboren wurden, bei 185 EUR. Sie gelten als „junger Sparer“? Dann sind Sie unter 25 Jahre alt, sparen aber bereits in der privaten Altersvorsorge per Riester eine Rente an. Als Zulage bekommen Sie einen Bonus von 200 Euro, der als Berufseinsteigerbonus gezählt wird.

Die volle Förderung bekommen nur die Sparer, die pro Jahr einen festen Mindestbeitrag für ihre private Altersvorsorge per Riester abführen. (#01)

Die volle Förderung bekommen nur die Sparer, die pro Jahr einen festen Mindestbeitrag für ihre private Altersvorsorge per Riester abführen. (#01)

Riester: Maximalbetrag möglich?

Riester kennt auch einen Maximalbetrag: Bis zu diesem sind die staatlichen Zulagen möglich, wobei der Betrag aktuell bei 2.100 Euro im Jahr liegt. Theoretisch können Sie also so viel Geld einzahlen, wie Sie gern möchten. Praktisch jedoch können Sie die Zulagen nur bis zu diesem Maximalbetrag erhalten. Alles, was Sie darüber hinaus einzahlen, wird fördertechnisch nicht berücksichtigt und Sie zahlen somit in eine feste Sparanlage ein.

Gut zu wissen: Die Kosten für die Beiträge können Sie in der Steuererklärung angeben und wirken sich dort steuermindernd aus. Sie gelten als Sonderausgaben, wobei das Finanzamt eine sogenannte Günstigerprüfung vornimmt. Erst dann, wenn die Beiträge für die Riester Rente eine höhere Steuerersparnis zulassen, als die Höhe der Altersvorsorgezulage beträgt, besteht eine steuerliche Abzugsfähigkeit.

Video: Riester-Rente einfach erklärt: Welche Anlage-Möglichkeiten gibt es?

Riester und Mindestbeitrag: Wie berechne ich den Mindesteigenbetrag?

Jeder Sparer kann die Höhe des Betrags, den er mindestens in den Riester-Vertrag einzahlen muss, selbst berechnen. Gehen wir in unserem Beispiel von einer Familie aus, die zwei Kinder hat. Beide Kinder sind vor 2008 geboren, das heißt, dass für sie die niedrigere Zulage relevant ist. Mann und Frau sind beide unmittelbar zulagenberechtigt.

Die Daten zum Mann:

  • Verdiente zuletzt 42.000 EUR brutto
  • 1.680 Euro als Beitrag für Riester Rente (4 %)
  • Bekommt die Grundzulage von 175 EUR

Der Mindestbeitrag beläuft sich bei diesem Beispiel auf 125,42 EUR monatlich bzw. 1.505 EUR pro Jahr (1.680 EUR minus Grundzulage). Für das Jahr 2017 müsste noch mit einer Grundzulage von 154 EUR gerechnet werden.

Die Daten zur Ehefrau:

  • Verdiente zuletzt 38.000 EUR
  • 1.520 EUR als Beitrag zum Riester Vertrag (4 %)
  • Bekommt die beiden Kinderzulagen von je 185 EUR

Der Mindesteigenbetrag liegt für sie bei 81,25 EUR im Monat bzw. 975 EUR im Jahr. Auch hier gilt wieder, dass für 2017 mit einer Grundzulage von 154 EUR gerechnet werden müsste.

Bei diesem Rechenbeispiel sind beide Ehepartner direkt zulagenberechtigt und haben auch ihre eigenen Verträge für Riester abgeschlossen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass nur ein Ehepartner förderberechtigt ist und in seinen Vertrag den Mindestbeitrag einzahlt. Er bekommt dann die volle Förderung. Der andere Ehepartner ist in diesem Beispiel nicht direkt zulagenberechtigt, er muss daher den Mindestbeitrag von 60 EUR zahlen. Wenn er das macht, kann er ebenfalls die komplette Fördersumme erhalten. Beide können aber auch weitere Beiträge einzahlen.

Mindestbeitrag für Riester: Was ist mit Geringverdienern?

Der Mindestbeitrag ist auch für Geringverdiener ein Thema. Genau genommen wurde Riester ursprünglich extra für diese Zielgruppe ins Leben gerufen, denn sie sollten die Möglichkeit bekommen, selbst etwas für die Altersvorsorge zu tun. Immerhin sieht sich der Staat nicht in der Lage, für alle Menschen eine Rente in der benötigten Höhe bereitzustellen. Die private Vorsorge ist daher wichtig.

Geringverdiener erhalten dabei einen besonderen Bonus und müssen nur 60 Euro im Jahr als Mindesteigenbetrag leisten. Dieser wird als Sockelbetrag bezeichnet und wird immer dann fällig, wenn das Einkommen im Vorjahr so gering war, dass der Beitrag unter 60 Euro fallen würde. Die volle staatliche Förderung wird auch dann gezahlt, wenn nur die genannten 60 EUR eingezahlt werden. Auch hierzu ein Rechenbeispiel:

Ina M. hat in 2017 nur 24.000 EUR brutto verdient. Sie hat zwei Kinder (geboren 2009 und 2012) und bekommt die Kinderzulage. Ihr Beitrag berechnet sich wie folgt:

  • 18.000 EUR Bruttoeinkommen
  • Grundzulage von 154 EUR
  • Kinderzulage von 600 EUR (2 x 300 EUR)
  • 4 Prozent: 720 EUR

Von den 720 EUR werden nun die Zulagen abgezogen: 720 EUR – 754 EUR. Hier würde sich ein Minusbetrag ergeben, daher wird Ina M. nur mit dem Mindestbeitrag veranschlagt.

Der Mindestbeitrag ist auch für Geringverdiener ein Thema. Genau genommen wurde Riester ursprünglich extra für diese Zielgruppe ins Leben gerufen. (#02)

Der Mindestbeitrag ist auch für Geringverdiener ein Thema. Genau genommen wurde Riester ursprünglich extra für diese Zielgruppe ins Leben gerufen. (#02)

Riester Mindestbeitrag: Automatische Anpassung

Für die Berechnung des Mindestbeitrags wird immer das Bruttoeinkommen aus dem Vorjahr herangezogen. Abzuziehen sind die genannten Zulagen, heraus kommt der Betrag, der als Beitrag entrichtet werden muss. Dabei erfährt der Eigenbetrag aber eine automatische Anpassung, was so lang geschieht, bis der mögliche Maximalbetrag erreicht wurde. Seit 2002 gab es die folgende Entwicklung:

  • Für 2002 und 2003 wurde der Mindestbeitrag auf ein Prozent festgelegt, was im Jahr höchstens 525 EUR waren.
  • Für 2004 und 2005 galten zwei Prozent als Mindesteigenbeitrag, das waren 1.050 EUR.
  • Für 2006 und 2007 mussten mindestens drei Prozent des Einkommens entrichtet werden, das waren 1.575 EUR.
  • Seit 2008 sind es vier Prozent und der Maximalbetrag liegt bei 2.100 EUR.

Der genannte Sockelbetrag von 60 EUR wurde ebenfalls erst seit 2005 in dieser Form geführt, zuvor gab es eine Staffelung nach der Anzahl der Kinder. Der neue Sockelbetrag stellt eine enorme Vereinfachung dar und wird bislang nicht geändert beibehalten.

Wichtig:

Einige Gesellschaften verlangen einen Eigenbetrag von Ehepartnern, die selbst keinen Vertrag über Riester abgeschlossen haben, aber deren Partner Riester-Sparer ist. Um die staatliche Förderung zu erhalten, müsste der Eigenbetrag erbracht werden, der teilweise bei bis zu 180 EUR im Jahr liegt. Dieser Betrag entspricht aber nicht dem gesetzlich festgelegten Sockelbetrag!


Bildnachweis:© Shutterstock – Titelbild: Papamoon – #01: pikselstock – #02: Syda Productions

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