Selbständigkeit im Ruhestand: Worauf Rentner achten müssen

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Im Ruhestand einfach die Füße hochzulegen, ist für viele Rentner und Pensionäre keine Option. Warum also nicht den Schritt in die späte Selbständigkeit wagen? Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten, damit der Schuss nicht nach hinten losgeht.

Ruhestand bedeutet nicht Stillstand

Viele Ruheständler haben das Problem, dass sie nach vielen Jahrzehnten mit einem geregelten Tagesablauf plötzlich nicht wissen, wohin mit ihrer Zeit.

Alt und müde fühlen sich heutzutage die Wenigsten, die eine Rente beziehen.

Nie zuvor waren die Möglichkeiten so vielfältig, auch aus dem Ruhestand heraus weiter beruflich tätig zu sein. Wem ein einfacher Minijob nicht ausreicht, weil er möglicherweise die Gelegenheit nutzen möchte, endlich eine eigene Geschäftsidee zu verwirklichen, kann den Schritt in die Selbstständigkeit im Ruhestand wagen.

Manche sind aber aufgrund sehr geringer Rentenbezüge ohnehin dazu gezwungen, sich etwas dazuzuverdienen. Das Stichwort Altersarmut wird angesichts der demografischen Entwicklung dabei eher noch an Bedeutung gewinnen, glauben Experten. Insbesondere Frauen, die aufgrund von Ausfallzeiten häufig keine hohen Renten beziehen, sind von diesem Problem betroffen.

Das europäische Statistikamt Eurostat hat in Untersuchungen bestätigt, dass jedes Jahr mehr Menschen von Altersarmut bedroht oder konkret betroffen sind.Das europäische Statistikamt Eurostat hat in Untersuchungen bestätigt, dass jedes Jahr mehr Menschen von Altersarmut bedroht oder konkret betroffen sind.

Das europäische Statistikamt Eurostat hat in Untersuchungen bestätigt, dass jedes Jahr mehr Menschen von Altersarmut bedroht oder konkret betroffen sind.

Altersarmut wird im Ruhestand immer öfter zum Thema

Das europäische Statistikamt Eurostat hat in Untersuchungen bestätigt, dass jedes Jahr mehr Menschen von Altersarmut bedroht oder konkret betroffen sind. Insbesondere in Deutschland steigen diese Zahlen, es wird geschätzt, dass aktuell knapp sechs Millionen Menschen vom Thema Altersarmut betroffen sind. Im Jahre 2010 lag diese Zahl noch bei 4,9 Millionen. Dabei beginnt die Altersarmut meist nicht erst mit Erreichen der Altersgrenze für den Rentenbezug, sondern schon weit vorher, weil nach einem Jobverlust auf dem Arbeitsmarkt keine Chancen mehr auf eine adäquate Arbeitstätigkeit bestehen.

Doch wer möchte sich angesichts der gestiegenen Lebenserwartung schon wirklich mit 55 Jahren zur Ruhe setzen – ganz abgesehen von den finanziellen Einbußen? Mehr als 20 Prozent aller Menschen über 55 sind bereits jetzt vom Risiko der Altersarmut betroffen – und auch diese Zahl steigt weiter an. Der Anteil von Frauen ist dabei deutlich höher als der von Männern. Der Staat versucht über die Grundsicherung, die Effekte abzufedern. Bezogen 2006 rund 300.000 Menschen Grundsicherung zum Lebensunterhalt, sind es mittlerweile mehr als eine Million – knapp sechzig Prozent davon weiblich. Als von Altersarmut betroffen gilt man laut Statistik dann, wenn man weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens der Bevölkerung zur Verfügung hat.

Fakten zur Altersarmut:

  • von 2010 bis 2017 stieg die Zahl der Betroffenen von 4,9 auf rund 6 Millionen
  • Frauen mit 60 % Anteil überdurchschnittlich oft betroffen
  • mehr als 20 Prozent aller Bürger über 55 Jahren betroffen
  • Zahl der Empfänger von Grundsicherung drastisch gestiegen

Die Antwort zur Vermeidung von Altersarmut kommt also weniger vom Staat, sondern erfordert private Vorsorge. Wer aber nicht die Zeit oder Mittel hat, über private Vorsorge ein finanzielles Polster zu schaffen, muss sich spätestens bei Beginn der Rente etwas einfallen lassen, wenn die Deckungslücke nicht zu ernsten Einbußen bei der Lebensqualität führen soll. Die Selbständigkeit im Ruhestand ist also längst nicht immer eine Entscheidung des freien Willens, sondern oft von der Notwendigkeit geprägt. Umso wichtiger ist es, die Fallstricke zu kennen, die auf selbständige Rentnerinnen und Rentner zukommen können.

Tatsächlich hat der Schritt in die Selbstständigkeit aber auch viele Vorteile, denn man ist endlich sein eigener Chef, kann sich die Zeiten frei einteilen und hat – wenn es gut läuft – mehr finanzielle Flexibilität. Hinzu kommt der soziale Aspekt, denn wer einer Arbeit nachgeht, bleibt körperlich wie geistig gefordert und erhält in den meisten Fällen den Kontakt zu seinen Mitmenschen aufrecht. Gerade Alleinstehende, deren Partner bereits verstorben ist oder die nie verheiratet waren, vereinsamen im Alter häufig. Im Gegensatz zu den meisten jüngeren Menschen, die in die Selbständigkeit gehen, haben Bezieher einer Rente einen weiteren Vorteil: Läuft das Geschäft nicht wie geplant, stehen sie nicht vor dem finanziellen Aus, weil die Rente im Hintergrund natürlich weiterhin gezahlt wird.

Daraus ergibt sich aber auch, dass Ruheständler ihre gesicherte Finanzsituation nicht zugunsten der Selbstständigkeit opfern sollten. Große Risiken oder das Anhäufen von Schulden sind nicht zu empfehlen. Dazu gehört auch die Kenntnis über die formalen und rechtlichen Anforderungen an die Selbständigkeit. Welche Rechtsformen eines Kleinunternehmens sind zu empfehlen? Was ist eine erlaubte Tätigkeit und wie liegen die Grenzen für den zusätzlichen Verdienst im Ruhestand?

Wer in die Selbstständigkeit geht, muss vor allem zusehen, dass steuerliche Fragen richtig behandelt werden.

Wer in die Selbstständigkeit geht, muss vor allem zusehen, dass steuerliche Fragen richtig behandelt werden. (#02)

Meldepflichten und Hinzuverdienstgrenzen in der Selbständigkeit als Rentenbezieher

Wer in die Selbstständigkeit geht, muss vor allem zusehen, dass steuerliche Fragen richtig behandelt werden. Unabhängig von der Frage, ob man bereits im Ruhestand ist oder als normaler Werktätiger eine Selbständigkeit ins Auge fasst, muss meist ein Gewerbe angemeldet werden. Ausnahmen gibt es im Einzelfall bei Freiberuflern, für die unter Umständen andere Regeln gelten. In jedem Fall gilt jedoch, dass die Einkünfte aus der Selbstständigkeit gemeldet werden müssen.

Drei Stellen sind hierbei maßgeblich:

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Finanzamt

Die Rentenversicherung muss man über die Aufnahme einer Arbeit generell informieren, wenn man keine Altersrente bezieht (etwa im Frühruhestand oder bei Erwerbsminderung), denn bei Überschreiten der Grenzen für den Hinzuverdienst (derzeit 450 Euro pro Monat) findet eine Anrechnung auf die Rente statt. Zweimal im Jahr darf übrigens der doppelte Betrag hinzuverdient werden.

Für die reguläre Altersrente existiert hingegen keine Hinzuverdienstgrenze.

Galt früher die starre Grenze von 450 Euro monatlich, die nicht überschritten werden durfte, gilt nun der gesamte Hinzuverdienst eines Jahres als Grenze – es spielt also keine Rolle mehr, ob man in einem Monat 2000 Euro hinzuverdient und in einem anderen Monat vielleicht gar nichts. Entscheidend ist, dass der Gesamtbetrag am Ende des Jahres nicht überschritten wird. Natürlich gilt die Hinzuverdienstgrenze für jede Art der Berufstätigkeit im Ruhestand, nicht nur in der Selbständigkeit. Wer also einen Minijob annimmt, benötigt in der Regel keine Gewerbeanmeldung und gilt nicht als selbstständig. Andere Hinzuverdienstgrenzen können gelten, wenn man keine volle Rente bezieht.

Hierzu sollte man vor Aufnahme einer solchen Arbeit unbedingt den Rentenversicherungsträger befragen, denn Fehler können sich rächen. Dies gilt insbesondere für Bezieher einer Erwerbsunfähigkeitsrente nach altem Recht (vor 2001). Bezieher einer solchen Rente (die mittlerweile in volle Erwerbsminderungsrenten umgewandelt wurden) dürfen generell nicht in die Selbständigkeit gehen, da diese dem Begriff der Erwerbsunfähigkeit entgegensteht und keine erlaubte Tätigkeit darstellt.

Bezieher der Erwerbsminderungsrenten nach neuem Recht sind da etwas besser gestellt, denn für sie ist unter Umständen zumindest ein Nebengewerbe möglich. Wer sich nicht sicher über seinen Status ist, sollte ohne vorherige Fachberatung durch die Rentenversicherung bzw. den Träger der Pensionsleistungen auf keinen Fall mit der Selbständigkeit im Ruhestand beginnen. Schon die Anmeldung eines Gewerbes kann zum Verlust der Rente führen, unabhängig von der Frage, ob damit überhaupt etwas verdient wird oder nicht.

Wer die Selbständigkeit nicht meldet, begeht hingegen einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht. Zudem kann man ohne Gewerbeanmeldung natürlich auch die Steuern nicht ordentlich abführen. Bezieher einer regulären Altersrente können in der Regel problemlos ein Gewerbe anmelden und dürfen dies (unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen) auch ausüben. Außerdem kann es nicht schaden, einen Steuerberater zu befragen, welche Rechtsformen für das Projekt geeignet sind und infrage kommen.

Wer sich selbständig macht, um eine eigene Geschäftsidee zu verwirklichen, sollte dies mit einem durchdachten Konzept tun. Insbesondere für Rentenbezieher ist der Dienstleistungssektor sehr attraktiv.

Wer sich selbständig macht, um eine eigene Geschäftsidee zu verwirklichen, sollte dies mit einem durchdachten Konzept tun. Insbesondere für Rentenbezieher ist der Dienstleistungssektor sehr attraktiv.(#03)

Marketing und Geschäftskonzept

Wer sich selbständig macht, um eine eigene Geschäftsidee zu verwirklichen, sollte dies mit einem durchdachten Konzept tun. Insbesondere für Rentenbezieher ist der Dienstleistungssektor sehr attraktiv. Hausmeistertätigkeiten, Gartenarbeiten oder Besorgungen kann man ohne großen Aufwand anbieten. Da viele Kunden eher noch traditionell angesprochen werden und weniger auf Soziale Medien und das Internet fixiert sind, bietet es sich an, das Marketing klassisch zu gestalten.

Anzeigen in Zeitungen sind eine Möglichkeit, sehr effektiv ist es jedoch auch, Flyer drucken zu lassen, mit denen man gezielt in der Nachbarschaft für die neue Dienstleistung oder das Geschäft werben kann. Trotzdem sollten auch die Möglichkeiten des Internets nicht vergessen werden, denn immer mehr Ältere tummeln sich im virtuellen Raum und suchen nach interessanten Geschäftsideen, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Welche Steuern fallen bei der Selbständigkeit im Ruhestand an?

Wer sich als Rentenbezieher selbständig macht oder einen Minijob ausübt, unterliegt ebenso der Einkommensteuerpflicht wie andere Berufstätige. Ob man eine Steuererklärung abgeben muss, hängt vom Einzelfall und der Höhe der Bezüge ab. Sehr geringe Renten unterliegen in der Regel nicht der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Im Zweifel sollte man jedoch das Finanzamt oder den Steuerberater hierzu befragen. Kommt jedoch eine Selbständigkeit hinzu, muss das Einkommen in jedem Fall angegeben werden.

Ob letztlich tatsächlich eine Einkommenssteuer bezahlt werden muss, hängt von der gesamten Einkommenshöhe an, also der Summe aus Rente und Hinzuverdienst. Dies gilt unabhängig vom Erreichen der regulären Altersgrenze. Insbesondere bei Ausübung eines regelrechten Gewerbes können zudem weitere Steuerpflichten im Raum stehen, wie etwa Umsatz- oder Gewerbesteuer.

Häufig vergessen wird der geänderte Status bei der Krankenversicherung, wenn man als Rentenbezieher eine erlaubte selbständige Tätigkeit aufnimmt.

Häufig vergessen wird der geänderte Status bei der Krankenversicherung, wenn man als Rentenbezieher eine erlaubte selbständige Tätigkeit aufnimmt.

Was passiert mit der Krankenversicherung bei Selbständigkeit im Ruhestand?

Häufig vergessen wird der geänderte Status bei der Krankenversicherung, wenn man als Rentenbezieher eine erlaubte selbständige Tätigkeit aufnimmt. Dabei kommt es wieder einmal auf die individuellen Voraussetzungen an. Wer bereits in einer privaten Krankenversicherung Beiträge zahlt, für den ändert sich durch die Selbständigkeit nichts. Oftmals sind die Rentenbezieher aber gesetzlich versichert. Generell wird der Krankenversicherungsbeitrag von Rentnern anteilmäßig von der Rente abgeführt, ganz ähnlich bei Angestellten. Wenn nun Einkommen aus der Selbständigkeit hinzukommt, können zusätzliche Beiträge bei der Krankenversicherung fällig werden.

Da es keinen Arbeitgeber gibt, fällt der zu zahlende Beitrag dann höher aus. Besonders im Alter ist eine ordnungsgemäße Krankenversicherung natürlich besonders wichtig, weswegen eine Beratung durch die eigene Krankenkasse oder andere Stellen vor Aufnahme der Selbständigkeit für Ruheständler unbedingt zu empfehlen ist. Verschiedene Anlaufstellen dafür findet man bei den eigenen Krankenkassen, aber auch bei den örtlichen Verbraucherzentralen und anderen unabhängigen Beratungsstellen.

Fazit: Selbständigkeit im Ruhestand kann Altersarmut begrenzen

Was im normalen Arbeitsleben gilt, gilt natürlich auch für die Selbständigkeit im Ruhestand: Wer erfolgreich mit einer eigenen Geschäftsidee an den Start gehen möchte, benötigt ein fundiertes Konzept, eine gute Strategie, Vernetzung, Marketingkenntnisse und vieles mehr. Durch den sicheren Rentenbezug besteht oft ein Vorteil, weil das eigene Geschäft nicht sofort erfolgreich sein muss. Die Aufnahme hoher Kredite und Schulden sollte man aber gut überlegen.

Besser ist es, die sichere Rente nicht zugunsten der Selbständigkeit zu riskieren. Hinzu kommt eine Reihe von Dingen, die man in Sachen Rentenrecht, Steuerrecht und Krankenversicherung beachten muss. Insbesondere Bezieher von Renten, die noch nicht die reguläre Altersgrenze erreicht haben, unterliegen ggf. besonderen Regeln und Hinzuverdienstgrenzen, die unbedingt einzuhalten bzw. den jeweiligen Stellen zu melden sind.


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