Viele Sparer rufen ihre Förderung nicht ab

0

Laut einem Bericht der Bundesregierung haben im letzten Jahr etwa 25 Prozent aller Riester-Sparer nicht, die ihnen zustehenden staatlichen Leistungen, abgerufen. Das sind rund 3,25 von den insgesamt 13 Millionen aller bestehenden Riester Sparverträge.

Im Grunde genommen zeigt sich der deutsche Staat bei der Förderung der Riesterrente sehr großzügig. Doch viele Riester-Sparer rufen die Zulagen nicht oder nur zu einem Teil ab.

Anders sieht es bei den Sparern einer Riesterrente aus, die Kinder haben. Von diesen nahmen etwa 90 Prozent die angebotenen Zusatzleistungen in Anspruch.

Wenn man sich die Zulage bei der Riester-Rente entgehen lässt, kommt im Laufe eines Arbeitslebens leicht ein vierstelliger Betrag zusammen. Hat man Kinder, kann dies sogar ein fünfstelliger Betrags sein.

Es gibt allerdings auch eine Einschränkung bei der Riesterförderung. Um die volle Zulage zu bekommen, muss man mindestens vier Prozent seines Einkommens aus dem Vorjahr angelegt haben.

Der Grund für diesen Sachverhalt ist auch darin zu suchen, dass die Verträge der Riesterrente vielfach einfach zu komplex sind, um von den Sparern verstanden zu werden. Den jeweiligen Beratern geht es meist in erster Linie darum, einen Vertrag abzuschließen. Eine Beratung des Sparers in den darauf folgenden Jahren ist nicht lukrativ und wird aus diesem Grund meist unterlassen.

Damit Sie sich in der Zukunft keine Zuschüsse mehr entgehen lassen müssen, veröffentlichen wir an dieser Stelle eine Liste mit Punkten, die man beachten sollte.

  1. Ein Kind wird geboren. Wenn Sie dies angeben, erhalten Sie eine höhere Förderung oder es können sich auch Beitragssenkungen ergeben. Die Förderung fällt besonders dann sehr hoch aus, wenn das Kind nach dem Jahr 2008 geboren wurde.
  2. Auch in der Elternzeit muss ein Mindestbetrag in die Riesterrente eingezahlt werden. Sollte man dies Versäumen, so kann die staatliche Förderung gestrichen werden.
  3. Sollten Sie umziehen, dann ist in jedem Fall die Versicherung zu informieren. Besonders dann, wenn sich die Zugehörigkeit zur Familienkasse geändert hat.
  4. Da einige Zulagen der Riesterrente an das Kindergeld gekoppelt sind, muss man bei einem Wegfall dieser Leistung unverzüglich bei der betreffenden Stelle eine Meldung machen.
  5. Bei Änderung des Familienstandes, zum Beispiel bei einer Heirat, können auch Menschen die bisher nicht in den Genuss der Riesterförderung gekommen sind, plötzlich anspruchsberechtigt sein. Allerdings muss dazu auch der Partner alles richtig machen. Auch bei einer Scheidung können sich relevante Situationen ergeben, von denen man den Versicherer unterrichten sollte.
  6. Sollte man arbeitslos werden, so erhält man trotzdem weiterhin die volle Riesterförderung. In einem solchen Fall, ist also nicht mit negativen Folgen zu rechnen.
  7. Ebenso wichtig ist es, Änderungen des Gehalts weiter zu geben. Bei einer Verminderung oder Erhöhung des Selben, kann es zu Änderungen in der Höhe der Förderung kommen.
  8. Ebenfalls wichtig zu wissen ist, dass Förderungen auch zurückgefordert werden können, falls der Vertrag wegen bestimmten Gründen gekündigt wurde.
  9. Auch bei einem Wechsel vom Angestellten in die Selbstständigkeit, geht die Förderung in der Regel vollständig verloren.

Sie sehen also selbst, wie wichtig es ist, den Förderer regelmäßig über alle sich ändernden Parameter in Kenntnis zu setzen.


Bildnachweis: © rgbstock.com – mflfp2c BlueGum

Kommentare sind nicht möglich.