Riester Rente: Wer bekommt welche Förderung?

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Die Riester Rente Förderung ist für alle die Sparer gedacht, die mit Eigeninitiative für das Alter vorsorgen wollen. Schon als die Riester-Rente ins Leben gerufen wurde, was bekannt, dass die staatliche Rente einmal nicht reichen würde.

Riester Rente Förderung: Gewinn vor allem für Geringverdiener

Wer wenig verdient, profitiert besonders von der Riester Förderung. Dieses Fazit lässt sich anhand der Beträge ziehen, die für das Sparen ausgeschüttet werden. Die volle Förderung erhält nur derjenige, der vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens einzahlt. Doch für Geringverdiener gilt, dass lediglich 60 Euro im Jahr als Mindestbetrag eingezahlt werden müssen.

Wie auch wefox weiß, beträgt der Mindestförderbetrag 175 Euro pro Person. Hinzu kommen die Förderbeträge für Kinder: 185 Euro für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden, 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.

Zulageberechtigt ist immer derjenige, der auch das Kindergeld erhält. Es kann daher sinnvoll sein, nur einen Riestervertrag abzuschließen und sämtliche Förderungsbeträge in diesen Vertrag laufen zu lassen. Es profitieren von der Riester Förderung also vor allem Sparer mit geringem Einkommen und Menschen mit einem oder mehreren Kindern, die kindergeldberechtigt sind.

Die Förderung kurz im Überblick:

  • Grundzulage: 175 Euro pro Jahr
  • Kinderzulage: 185 Euro (Kind bis Ende 2007 geboren), 300 Euro (Kind ab 2008 geboren) pro Kind und Jahr
  • Rendite (garantiert: 0,9 Prozent im Jahr
  • Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro (bis Ende 25. Lebensjahr)
  • Steuerliche Vorteile

Die Grundzulage wurde erst in 2018 angehoben, denn sie betrug zuvor 154 Euro und stieg dann auf 175 Euro pro Jahr. Allerdings gibt es trotz aller Euphorie über die Förderung auch einen Wermutstropfen und dieser betrifft die Grundsicherung. Wer diese erhält, weil die staatliche Rente zu gering ausfällt, gleichzeitig aber eine private Rentenversicherung wie die Riesterrente bekommt, muss sich diese auf die Grundsicherung anrechnen lassen. Versteuert wird sie überdies auch noch, sodass der wirkliche Nutzen der Zusatzrente doch eher fraglich bleibt.

Die Riester Förderung ist für alle die Sparer gedacht, die mit Eigeninitiative für das Alter vorsorgen wollen.

Die Riester Förderung ist für alle die Sparer gedacht, die mit Eigeninitiative für das Alter vorsorgen wollen.(#01)

Riester Rente Förderung: Zulagebeträge werden abgezogen

Für jeden Sparer gibt es eine optimale Sparrate, das ist der Mindesteigenbetrag, den der Betreffende zahlen muss, um die vollen Förderungsbeträge zu bekommen. Um nun diese Rate zu errechnen, müssen die Zulagen von der Beitragssumme abgezogen werden. Das heißt, es werden vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres genommen, davon werden die Zulagen abgezogen und es ergibt sich der Mindesteigenbetrag.

Dazu ein Beispiel:

Frau A verdient im Jahr 24.000 Euro Brutto. Sie hat zwei Kinder und ist allein zulageberechtigt. Vier Prozent ihres Bruttoeinkommens betragen 960 Euro, für die Kinder bekäme sie 775 Euro. Um diese Förderung zu bekommen, muss Frau A 185 Euro als Mindesteigenbetrag aufwenden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass beide Kinder von Frau A nach 2008 geboren wurden.

Die Maximalsumme, die pro Jahr eingezahlt werden kann, liegt bei 2.100 Euro, davon sind allerdings die individuellen Zulagen noch abzuziehen.

Wer in die Riesterrente einzahlt, wird rasch feststellen, dass Kinderzulagen lukrativ für Sparende sind.

Wer in die Riesterrente einzahlt, wird rasch feststellen, dass Kinderzulagen lukrativ für Sparende sind.(#02)

Kinderzulage in der Riester Rente Förderung

Wer in die Riesterrente einzahlt, wird rasch feststellen, dass Kinderzulagen lukrativ für Sparende sind. Allerdings stellt sich die Frage, wer in der Familie denn den Anspruch auf die Kinderzulage hat. In den meisten Fällen dürfte das die Mutter sein, wenn beide Elternteile einen Riestervertrag haben, da sie auch meist das Kindergeld ausgezahlt bekommt. Stimmen beide Eltern einer Änderung zu, darf allerdings auch der Partner, der das Kindergeld nicht bekommt, die Zulagebeträge erhalten.

Die Änderung gilt dann bis auf Widerruf und kann für die bereits zurückliegenden Jahre nicht mehr zurückgenommen werden. Dieser Fakt könnte bei einer eventuellen Trennung der Eltern durchaus wichtig sein.

Wichtig: Die Kinderzulage wird unabhängig davon gezahlt, ob es sich um ein leibliches oder um ein adoptiertes Kind handelt.

Werden Änderungen in Bezug auf die Zulageauszahlung beantragt, wirkt sich das auf den Dauerzulageantrag aus. Erneute Änderungen sollten hier umgehend überprüft werden, um die richtige Zahlung und deren Zuordnung zum Sparenden in Zukunft sicherzustellen.

Video: RIESTER RENTE BEITRAG einfach selbst berechnen | MAXIMALE FÖRDERUNG | RIESTER RENTE

Der Berufseinsteigerbonus in der Riester Rente Förderung

Schon Neulinge im Beruf sollen sich, wenn es nach der Regierung geht, für eine Rentenversicherung und für die Förderung zur Altersvorsorge interessieren. Die Regierung hat dafür einen Bonus in petto, den es jetzt seit 2008 gibt. Er sieht vor, dass alle Sparer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im ersten Jahr der Versicherung einen Bonus von 200 Euro bekommen sollen. Dieser Bonus wird nicht von den Zulagen abgezogen, sondern gilt zusätzlich zur regulären Förderung. Allerdings ist die Bezeichnung „Berufseinsteigerbonus“ ein wenig verwirrend, denn es ist nicht relevant, wie lange der Betreffende bereits in seinem Job tätig ist.

Er kann auch schon ein paar Jahre arbeiten – den Bonus erhält er dennoch. Er muss allerdings direkt zulageberechtigt sein und darf das genannte Alter noch nicht überschritten haben. Außerdem muss der Mindesteigenbetrag eingezahlt werden.

Wichtiges Detail: Rein rechnerisch kann sich als Mindestbeitrag ein Betrag ergeben, der unterhalb der Grenze von 60 Euro liegt. Das ist vor allem bei Auszubildenden der Fall oder bei denjenigen, die nach dem Einstieg in den Job sehr wenig verdienen. Sie müssen allerdings dennoch den Mindestbetrag von 60 Euro einzahlen, um die Förderung zu erhalten.

Die Förderung für die Riester Rente gibt es nicht automatisch, es muss ein entsprechender Zulagenantrag gestellt werden.

Die Förderung für die Riester Rente gibt es nicht automatisch, es muss ein entsprechender Zulagenantrag gestellt werden.(#03)

Zulagenantrag stellen: Nur dann ist Riester Rente Förderung auszahlungsfähig

Die Förderung für die Riester Rente gibt es nicht automatisch, es muss ein entsprechender Zulagenantrag gestellt werden. Dies ist nicht nur vor dem Hintergrund wichtig, dass ansonsten die Förderungen verloren gehen, sondern auch, weil die Riesterrente ansonsten nicht pfändungssicher ist. Die Regelung besagt, dass nur die geförderte Riesterrente vor einer Pfändung sicher ist. Die eigenen Einzahlungen wären damit vollends verloren.
Dabei ist das Stellen des Zulageantrags keine komplizierte Sache.

Der Sparer muss lediglich den Antrag zur Altersvorsorgezulage ausfüllen, den er jährlich vom Versicherer zugeschickt bekommt und diesen Antrag unterschrieben zurücksenden. Möglich ist auch, einen Dauerzulageantrag zu stellen, die Förderung wird dann in jedem Jahr automatisch ausgeschüttet. Über die genauen Beträge bekommt der Sparer dann Bescheid.

Wichtig ist aber, dass Änderungen sofort bekannt gegeben werden. Wenn zum Beispiel ein Kind geboren wird, muss dies dem Versicherer mitgeteilt werden. Er benötigt eine Kopie der Geburtsurkunde und schon wird das Kind in den Dauerzulageantrag aufgenommen sowie bei der Ausschüttung der Förderung berücksichtigt.

Sollte eine Überprüfung der ausgeschütteten Förderungen ergeben, dass hier Fehler vorliegen, hat der Versicherte zwei Jahre lang Zeit, die korrekte Beantragung einzureichen bzw. die Beträge nachzufordern.

Riester Förderung: Steuervorteil nutzen

Die Riester Rente ist auch aus dem Grund so attraktiv, weil sie einen Steuervorteil bedeutet. Die Beiträge können in der Steuererklärung angegeben werden und zählen hier als Sonderausgaben. Die Steuerersparnis ergibt sich somit für alle Sparer, die eine Einkommenssteuererklärung abgeben, wobei die Höhe des Eigenbetrags nicht relevant ist. In der Praxis ergibt sich das größte Einsparpotenzial für diejenigen, die wenig verdienen oder Harzt IV empfangen. Sie nutzen die Zulagen bei Zahlung der Mindestbeiträge und bekommen den Steuervorteil. Damit ergibt sich eine Form der Rentenversicherung, die auch für diese Bevölkerungsgruppe erschwinglich ist.

Es würde sich aber nicht um eine staatliche Förderung handeln, wenn diese einfach und ohne Erschwernisse zu bekommen wäre, wie Kritiker gern meinen. Sie zielen mit dieser Äußerung darauf ab, dass die Riestersparer teilweise nur die Zulagen erhalten, teilweise aber Förderungen plus Steuerersparnis. Das Finanzamt muss dies entscheiden, indem es eine sogenannte Günstigerprüfung vornimmt. Dabei errechnen die Finanzbeamten, welche Förderungen für den Sparenden lukrativer sind.

Wenn die Riesterzulagen die Steuerersparnis übersteigen, so werden die Beiträge in der Steuer nicht mehr berücksichtigt. Sollten allerdings die steuerlichen Vorteile über dem Wert der Förderung liegen, so wird der Steuervorteil mit den Zulagezahlungen verrechnet.

Zum Durchführen der Günstigerprüfung ist die Anlage AV in der Steuererklärung relevant. Dies ist die Anlage zu der Altersvorsorge, hier muss der Punkt zu den Vorsorgebeiträgen ausgefüllt werden. Damit wird der Sonderausgabenabzug beantragt.

Video: Riesterrenten im Test

Förderung ist nicht gleich Zulage

Nur allzu oft wird der Fehler gemacht, dass der Begriff der Riester Förderung mit der Zulage verwechselt bzw. gleichgesetzt wird. Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Dinge! Die Riester-Zulagen betreffen lediglich die Zahlungen, die als Grund- und Kinderzulage gezahlt werden. Auch der Berufseinsteigerbonus zählt hier hinzu. Die Förderung aber betrifft zusätzlich auch die steuerlichen Vergünstigungen.

Wichtig ist die Unterscheidung der beiden Begriffe vor allem aus dem Grund, weil die Riesterrente ohne die Förderungen nur für Familien bzw. Sparende mit Kindern wichtig und interessant wäre. Die steuerlichen Vorteile jedoch lassen diese Form der privaten Rentenversicherung auch für diejenigen lukrativ werden, die keine Kinder haben oder die über ein hohes Einkommen verfügen.


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